Hallo zusammen,
ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr in Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin. Bevor ich die Fortbildung begonnen habe, musste ich eine Qualifizierungsvereinbarung unterzeichen. Diese Vereinbarung umfasst die Kostenübernahme und die Bindungsdauer nach der Qualifizierung.
Zu der Kostenübernahme:
Es werden auschließlich die Schulungskosten bezahlt. Für den einen Schultag in der Woche werde ich freigestellt und bekomme die Zeit (7 Stunden 48 Minuten) auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Die Wochenstunden, die durch den Schultag fehlen, müssen natürlich nachgeholt werden. Überstunden und sehr lange Tage (über 10 Stunden) waren in den letzten 6 Monaten Programm, damit ich meinen Aufgaben gerecht werde.
Die Fahrtkosten (pro Schultag ca. 40 €) trage ich selber. Zudem bin ich weit über 8 Stunden unterwegs, ein Tagegeld bekomme ich nicht. Die Schulungsunterlagen und Gesetzbücher zahle ich ebenfalls aus eigener Tasche.
Nun zu meiner Frage:
Ich musste mich für 5 Jahre nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme an die Gemeinde binden. Kündige ich vorher oder bestehe die Prüfung nicht, muss ich die Schulungskosten zurück zahlen. Eine Staffelung nach Jahren (Kündigung nach 4 Jahren = 80 % der Kosten...) wurde festgehalten.
Unsere Dozenten schilderten bereits oft, dass die von mir unterzeichnete Vereinbarung nicht wirksam sei. Dies solle sich aus den VG-Urteilen ableiten. Ich kann jedoch nichts einschlägiges finden. War jemand von Euch schon mal in dieser Situation und kann Aussagen darüber treffen?
Die Bindungsdauer würde ich akzeptieren, wenn die Kosten wirklich zu 100 % übernommen werden. Aber es kann doch nicht sein, dass ich einen sehr großen Beitrag selber bezahle und dann trotzdem für 5 Jahre gefangen bin? Alle anderen aus meinem Kurs mussten sich für max. 2 Jahre verpflichten und bekommen zum Großteil alles bezahlt.
Danke!