Autor Thema: [Allg] PKV - Beitragserhöhungen  (Read 87496 times)

frankundfrei

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Saxum

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #376 am: 18.12.2024 09:10 »
-  hab ich weiterhin Wahl des Krankenhauses?

Wenn man die Wahlleistungen abwählt? Ja, die Wahl des Krankenhauses ist nicht darin geregelt.

Das steht in den AVB und/oder erweiternd/einschränkend im Grundtarif/stationären Tarif. Im Beispiel des BiSexs Tarif der Debeka heißt es scheinbar in den AVB (2009) " Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen" sowie im Grundtarif (P und Z) heißt es unter B, dass bei (gesetzlich zugelassenen) Krankenhäusern nach KHEntG und BPflV gezahlt wird. Wendet das Krankenhaus diese nicht an, dann die die Inanspruchnahme der niedrigsten Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen und medizinisch begründeter Nebenkosten.

- freie Wahl, welcher Facharzt wie zB wenn ich keine Stimme mehr habe, dann kann ich ja auch ohne Wahlleistungen weiter ohne Überweisung direkt zur HNO-Praxis, oder  ?

Hat nichts mit den Wahlleistungen zu tun, die sind stationär, ja weiterhin so wie bisher. Siehe auch AVB § 4 Abs. 2 AVB 2009 und A Nr. 1 Tarif P und Z.

- "klar", der HNO Arzt ist ja nicht stationär, ich dürfte darin also ja frei sein, ich lebe ohne Wahlleisutngen ja nun nicht im Hausarztprinzip, ich bin ja immer noch privat versichert!?

Es ändert sich durch die Abwahl der Wahlleistungen nichts am "Privatversichert-Sein", da die private Krankenversicherung weiterhin besteht. Der reguläre Tarif der Debeka, sieht soweit ersichtlich, auch kein Hausarztprinzip vor.

- ich hatte die PKV auch gefragt, ob der BETRAG für den in der Fallpauschalen enthaltenen Belegarzt zumindest erstattet wird, für die Kosten, wenn ich statt dem Belegarzt den CHEFarzt wähle und also ne privatärztl. Honorarvereinbarung abschliesse...ich muss dann also zB 2.3 und 3.5 fach an den Chefarzt separat zahlen, aber die Kosten die die PKV für den Belegarzt hätte zahlen müssen, bekomme ich als Zuschuss für die Chefarztkosten wohl leider dennoch nicht (so versteh ich die PKV AW im Foto oben.

- Nein wird es nicht, wenn der Chefarzt gezielt gewünscht wird. Der Chefarzt ist in der Regel kein Belegarzt, die Erstattung greift hier nicht - der Chefarzt ist am Krankenhaus angestellt und fällt nicht unter die Definition des Belegarztes.

- Bei Wegfall Wahlleistungen geht es de facto wirklich nur um stationär im Krankenhaus oder der Reha- oder Psycho-Therapieklinik, oder? Meine Welt ambulant ändert sihc ohne Wahlleistungen NULL!?

Soweit meiner persönlichen nicht-fachkundigen Meinung nach ersichtlich, ja.

frankundfrei

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #377 am: 18.12.2024 14:21 »
@Saxum, DANKE, dass Du dir diese Zeit genommen hast, weiss ich zu schätzen. :-*

Folgend gebe ich den Inhalt Telefonat mit meiner PKV heute wieder, wo dies nochmals besättigt wird.
Meines Erachtens sind die Kosten eines Belegarztes, über den ich ins KH komme, dann trotzdem erstattungsfähig, da ich ihn zwar direkt bezahle, er aber im KH dann der Belegarzt ist und keine Wahlleistung darstellt..."gewählt" habe ich ihn zwar, aber als Facharzt ambulant und ER hat mich dann in sein Belegbett stationär aufgenommen.

Die PKV dazu, telefonisch:

Der im Krankenhaus angestellte Arzt ist in der DRG-Fallpauschalen inklusive.
Der im Krankenhaus tätige Arzt kann auch auch ein Belegarzt mit eigener Praxis mit Belegbetten vor Ort sein, von dem ich separate Rechnung bekomme. Dies ist aber in aller Regel nur dann der Fall, wenn ich vorher in seiner Praxis behandelt wurde und ich über ihn dann stationär in einem seiner Belegbetten bin.

Da ich freie Arztwahl habe, gehe ich ggf. in die HNO-Arztpraxis eines Belegarztes. Daraufhin weist er mich in eine Klinik ein, in der er ein Belegbett für mich hat. Jedoch ist dies per sé noch keine Wahlleistung, sondern nur eine privatärztliche Honorarvereinbarung, da der Belegarzt separat an mich berechnet. Denn er ist ja nicht im Krankenhaus angestellt und wird daher nicht über die Fallpauschale bezahlt. Diese Kosten werden von der PKV  auch mit Wahlleistungs-Baustein erstattet wird, wenn sie im Rahmen der GOÄ bleiben.
 
Siehe Schreiben 07.12.2024: "Ein Belegarzt ist somit kein Wahlarzt". Er erbringt grds. erst einmal also keine Wahlleistungen.
Er kann dennoch auf meinen Wunsch wahlärztliche Leistungen erbringen, wenn ich diese bei ihm einkaufe (Leistungsvereinbarung). Dann zahle ich diese selbst ohne PKV-Erstattung.

Ein nicht vom Patienten angeforderter Belegarzt ist somit keine Wahlleistung, sondern normale Regelleistung.

Gleiches gilt für Chefarzt, "nur wer bestellt, zahlt.";  Wenn keine Honorarvereinbarung oder keine Wahlleistungsvereinbarung mit dem angestellten Chefarzt vorliegt, dann ist nichts zu bezahlen, selbst wenn der Chefarzt mich behandelt oder eingebunden ist.


Die freie Arzt - und Krankenhauswahl ist durch Wegfall der Wahlleistungen nicht beeinträchtigt.
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Saxum

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #378 am: 18.12.2024 14:30 »
Natürlich ist der Belegarzt erstattungsfähig, wenn man über diesen die Belegbetten nimmt. Das hat hier auch keiner bestritten. Eher wurde hier der Fall aufgestellt, dass man den Chefarzt/Privatarzt, also im Krankenhaus angestellte Ärzt*innen, über die Belegarztklausel bezahlt und das geht dann so nicht.

frankundfrei

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #379 am: 18.12.2024 14:46 »
Danke Saxum,

meine Beihilfestelle hat dies bestritten, aber eben ggf unsauber ausgedrückt/Missverständnis.

Danke
frankundfrei
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Mutoshopoing

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #380 am: 20.12.2024 13:22 »
Nur mal zur allgemeinen Information: mein Beitrag bei der Debeka steigt zum 1. Januar um 89 €. Ich hatte das der Personalstelle zur Berücksichtigung bei der Steuer gemeldet, heute kam der Besoldungsnachweis: ich bekomme ab Januar exakt 36 € netto mehr. Effektiv zahle ich also "nur" 53 € mehr für die PKV. Ist vielleicht auch für andere interessant, die sich über die Erhöhungen der Beiträge aufregen.

frankundfrei

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #381 am: 20.12.2024 13:38 »
@Mutoshopoing

Dank Dir, verstehe aber nicht ganz ...du bist freiwillig PKV Versicherter!?
wieso mindert das die Steuer?....gerne bitte mehr Details...


ICH hab jedenfalls - nach einigen Telefonaten mit PKV und Beihilfe, zu dem was ich mit welchen Konsequenzen da tue - die Wahlleistungen "gekündigt".

frankundfrei
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Mutoshopoing

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #382 am: 20.12.2024 13:58 »
Ich bin Beamter und zu 50 % über die PKV versichert. Also freiwillig quasi schon, da es bei uns in Berlin auch die pauschale Beihilfe gibt. Oder was meinst Du mit freiwillig? :)

Es mindert die Steuer, indem man seine PKV-Beiträge (genauso natürlich auch seine GKV-Beiträge) zu einem Teil von der Steuer absetzen kann. Das kann man entweder über seine jährliche Steuererklärung. Oder man übersendet den Brief, den man von der PKV bekommen hat (Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen), direkt an die Beihilfe, dann wird das monatlich berücksichtigt. Bei mir hat sich daher ergeben, dass ich 36 € netto erhalte.

Kann ich nur jedem empfehlen, bevor man über Kündigungen oder Wechsel nachdenkt.

Kingrakadabra

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #383 am: 20.12.2024 15:57 »
Inwiefern berücksichtigt das die Beihilfe? Läuft das in Berlin anders? Dachte bei pauschaler Beihilfe geht es über die GKV?

frankundfrei

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #384 am: 20.12.2024 20:42 »
...........Ich hatte das der Personalstelle zur Berücksichtigung bei der Steuer gemeldet, heute kam der Besoldungsnachweis: ich bekomme ab Januar exakt 36 € netto mehr. Effektiv zahle ich also "nur" 53 € mehr für die PKV. Ist vielleicht auch für andere interessant, die sich über die Erhöhungen der Beiträge aufregen.

Nun, verstehe es nicht.....die Personalstelle und Steuer? Du meinst also deine Gehaltsmitteilung...dort nun 36 € mehr...?
In der Regel gibt ja jeder die Vorsorgeaufwendungen der PKV und ggf Kostendämpfungspauschale ja bei der Steuererklärung ans Finanzamt an....aber das scheinst du ja nicht zu meinen.....von daher wäre es ggf interessant, zu verstehen, was genau du meinst.... Danke.
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clarion

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #385 am: 21.12.2024 08:35 »
Die Krankenversicherung (nicht die Kosten für Wahlleistungen und Beihilfeergänzungstarif) kann man von der Steuer absetzen. Die PKVen verschicken Bescheinigungen, die man an die Beihilfestellen weiter leiten kann. Dann wird das schon monatlich von der Beihilfestelle von der Steuer abgesetzt,

HansGeorg

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #386 am: 21.12.2024 11:43 »
Die Krankenversicherung (nicht die Kosten für Wahlleistungen und Beihilfeergänzungstarif) kann man von der Steuer absetzen. Die PKVen verschicken Bescheinigungen, die man an die Beihilfestellen weiter leiten kann. Dann wird das schon monatlich von der Beihilfestelle von der Steuer abgesetzt,

Oder man beantragt damit per Elster einen Steuerfreibetrag. Wenn der Dienstherr dies nicht macht. Selber Effekt was das Netto betrifft.

guzmaro

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #387 am: 17.01.2025 15:04 »
Hab nun Post von der HUK bekommen.

Es geht 21€ rauf.  Zahle nun 265€ für PKV mit Ergänzung s Tarif .

Pflege kommt noch extra dazu .

Bin zufrieden wenn ich sehe was die Kollegen an Erhöhung haben wo bei der debeka sind .

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #388 am: 17.01.2025 18:47 »
Wie hoch ist denn Deine Beihilfequote? Und was kommt für Pflege hinzu?

EdekaA11

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Antw:[Allg] PKV - Beitragserhöhungen
« Antwort #389 am: 17.01.2025 23:49 »
Hab nun Post von der HUK bekommen.

Es geht 21€ rauf.  Zahle nun 265€ für PKV mit Ergänzung s Tarif .

Pflege kommt noch extra dazu .

Bin zufrieden wenn ich sehe was die Kollegen an Erhöhung haben wo bei der debeka sind .

Über kurz oder lang wird sich die HUK der Debeka angleichen. Glaube nicht, dass du auf Dauer so viel günstiger fahren wirst - das ist aktuell nur die Ruhe vor dem Sturm. Meine Meinung. Kannst gerne eine andere Meinung haben.