zur PKV und dem dortigen Verzicht auf Wahlleistungen mit Ersparnis 85 EUR denkst Du was?
Die Wahlleistungen bei der Beihilfe für 22 EUR beibehalten und somit schon mal 50 % abgesichert zu haben und bei der PKV die Wahlleistungen für vergleichsweise teure 85 EUR abwählen, und dann eben 50 % Kostenrisiko zu haben (die man bei Bedarf dann selbst zahlen könnte), könnte dies ein sinnvoller Kompromiss darstellen?
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Vielleicht hast du mal eine Erkrankung, die du dann doch gerne von der Spezialistin Prof. Dr. Superfrau in Hamburg behandelt haben möchtest und nicht von Klaus-Dieter Neuimberuf im nächstgelegenen Krankenhaus in Heilbronn. Und selbst wenn beide nur bis 3,5fach abrechnen, ist und bleibt die Frau Prof. halt eine Wahlärztin (wie auch Saxum sagt: nicht zwingend CHEFärztin), die medizinisch nicht (unbedingt) nötig ist, auch wenn sie dir viel besser/schneller/effektiver helfen könnte. Wenn dann mehrere 10.000 € dafür fällig sind, bleibst du immer noch auf mehreren 5.000 € sitzen und je nach Umständen kann das natürlich den finanziellen Ruin bedeuten.
Wenn der Fall aber natürlich nicht eintritt oder die Super-Spezialistin zufällig in deinem nächstgelegenen Krankenhaus arbeitet, ist ja auch alles fein und du hättest dir das Geld sparen können. Wie ich schon mal sagte: Jede Versicherung kann sich im Nachinein als unnötig erweisen oder als super Investition. Man weiß es einfach vorher nicht und die Entscheidung muss jeder für sich treffen.
Dank Dir, Gewerbler, klaro, ich hab das zu entscheiden.
Und ich kann mir die Superspezialistin jetzt bereits leisten, da ich u.a. die Beitragsersparnis zur GKV immer schön angelegt habe. Aber dennoch ist es allmählich mal genug mit den PKV-Beitragserhöhungen, find ich und daher (trotzdem ich kein Schwabe bin), muss ich diese Leistungen eben infrage stellen.
Das, was Du anführst ist völlig richtig und ich stimme zu. Dennoch ist dies eben eine Alle-RisikenAbsicherungsmentalität, deren Freund ich nicht bin.
Deine Erläuterungen mit der Superspezialistin [DANKE!] war mir genau so eben nicht klar, aber ich widerspreche nachfragend (evtl. aus Unwissenheit) doch. Denn wenn die Superspezialistin, die ich ich nur bis 3.5 fach erstattet bekomme, an dem Krankenhaus 98 km entfernt ist, dann hab ich doch (auch bei Wegfall Chefarztbehandlung) immer noch die Freiheit, gleich 98 km zu fahren. Um so was kann ich mich in aller Regel ja selbst kümmern, wohin ich gehe.
Wenn dies gerade von mir Gesagte so nicht zutreffend sein sollte, wo genau ist das denn geregelt?
(Eben rief ich in der örtlichen Klinik an, aber die Abrechnerin konnte mit diese Details auch nicht sagen, werd wohl nochmals exakt danach die PKV fragen müssen)
Es ist doch so, dass ich, egal, wo ich lande, in welchem KH auch immer, immer bis max 3,5 fach erstattet bekomme, auch wenn dies dann der Chefarzt war und nur an mir arbeitet, weil ich mit ihm eine private Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ sind private Honorarvereinbarungen zwischen Ihnen und dem Arzt,) getroffen habe, oder nicht? Ist es de facto so, wie du sagst, dass ich in dem Fall zu 100 % den Chefarztmit SuperwissenundErfahrung zu zahlen hätte und die PKV/Beihikfe sagen würde: tut mir leid, das ist nicht der Belegarzt, wir zahlen null! (?)