Die VSS sind u.a. ein Master-Studium (Abschluss UniBw) und durch Rücksprache mit dem Sachbearbeiter auch erfüllt. Das sollte nicht das Problem sein. Beide Laufbahnen befinden sich im gD. Die derzeitige und auch die damalige bei der Bundeswehr.
Die Voraussetzung Uniabschluss / wissenschaftlicher Hochschulabschluss passt nicht so recht zu A12. Welchen Abschluss hast du bei der BW erlangt? Seit 2007 können bei den beiden BW-Unis die Abschlüsse Bachelor oder Master erworben werden.
Laufbahnen sind zu durchlaufen, daher fragte ich - sprachlich etwas holprig - nach deinem Statusamt und die Vergleichbarkeit der damaligen und jetzigen gewünschten Tätigkeit.
Das ehemalige Statusamt bei der BW sagt nichts über den Zugang zur zivilen Laufbahn aus.
Und wie läuft das dann mit der Pension? Müsste RLP 3 Jahre übernehmen und die restlichen laufen über das Land Hessen? Dann stellt sich die Frage, wer den Ausgleich leistet, für die Dienstzeit bei der BW?
Das wird im Rahmen der Versetzung geklärt. Bei einer Raubernennung wird Hessen die gesamte Pensionslast zahlen müssen, also für die Zeiten bei der BW, der Zeit als BaW und der Zeit nach dem zivilen Studium.