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Kündigung alter AG vor Zusendung Arbeitsvertrag gewünscht

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func87:
Hallo,
ich hatte ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch und nun Zusage für eine Stelle im ÖD, die ich auch gerne annehmen möchte.
Nun kommt mir der Ablauf aber etwas suspekt vor, da mir die Einstellung per E-Mail angeboten wurde, ich aber erst meinen alten Arbeitsvertrag kündigen solle und die Bestätigung benötigt wird:

Betreff: Einstellungsangebot
Textausschnitte: darf ich Ihnen ganz offiziell die Stelle (...) anbieten. (...) unbefristete Vollzeitstelle (39,0 Stunden Woche). Die Stelle ist nach Entgeltgruppe xy TVöD bewertet. Innerhalb dieser Entgeltgruppe werden Sie der Stufe z zugeordnet. (...) Beschäftigungsbeginn hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab. Um Ihnen den Arbeitsvertrag übersenden zu können, bedarf es der Kündigungsbestätigung Ihres derzeitigen Arbeitgebers, aus der der Termin des Ausscheidens hervorgeht (...)

Ist das so üblich? Meine 1-monatige Kündigungsfrist, sowie Wunscheintrittsdatum hatte ich im Gespräch genannt. Angenommen ich hätte mich vertan und ich hätte 6 Monate Kündigungsfrist, könnten die ja ggfl auch zurücktreten und sagen "ne das ist uns zu spät"... Zudem fehlen mir ja sämtliche weitere Informationen, die ggfls. aus dem Arbeitsvertrag herausgehen, wie Arbeitszeit, Homeoffice Regelung, etc. Möglicherweise auch etwas weshalb ich den Job doch nicht annehmen würde.

Was mache ich am Besten? Will ungern einen langjährigen, unbefristeten Job kündigen ohne vorher einen neuen Vertrag unterschreiben zu haben.

Als Anhang waren 2 Bestätigungen (Führerschein, Vorstrafe) und ein Personalfragebogen.
Es handelt sich um eine TVÖD Stelle mit > 1000 Mitarbeitern.

Organisator:
Klingt außergewöhnlich.

Ich würde einfach nicht auf den abstrusen Wunsch eingehen und einen Termin nennen, der in den Arbeitsvertrag eingetragen wird.

Geht schließlich deinen neuen AG nix an, ob / wie / wann du etwas mit deinem alten Arbeitgeber machst.

Für mich klingt das so, als hätte der Schülerpraktikant eine gute Idee gehabt und keiner hats mitbekommen.

Casa:

--- Zitat ---Meine 1-monatige Kündigungsfrist,
--- End quote ---


Gem. TVöD-VKA beträgt deine Kündigungsfrist


--- Zitat ---Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,


von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres
--- End quote ---

Sag denen, wie lange du bei der Behörde beschäftigt bist und, wie lange deine Kündigungsfrist beträgt. Vorher kannst du freilich bei deinem jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.

func87:

--- Zitat von: Casa am 27.09.2024 15:56 ---
--- Zitat ---Meine 1-monatige Kündigungsfrist,
--- End quote ---


Gem. TVöD-VKA beträgt deine Kündigungsfrist


--- Zitat ---Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,


von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres
--- End quote ---

Sag denen, wie lange du bei der Behörde beschäftigt bist und, wie lange deine Kündigungsfrist beträgt. Vorher kannst du freilich bei deinem jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.

--- End quote ---

Ich bin bei keiner Behörde beschäftigt sondern arbeite in einem privaten Unternehmen... ich habe einen Arbeitsvertrag worin steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfriste gelten, d.h 4-Wochen!

shenja:
Absolut ungewöhnlich und würde ich auch nicht machen.

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