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Kündigung alter AG vor Zusendung Arbeitsvertrag gewünscht
Maggus:
Im Arbeitsleben gibt's nicht, was es nicht gibt ::)
Total unübliche Vorgehensweise. Solange der neue Arbeitsvertrag nicht vorliegt, kündigt man i.d.R. seinen bisherigen Vertrag nicht. Der frühestmögliche Beginn beim neuen Arbeitgeber wird doch spätestens im Bewerbergespräch besprochen. Wenn BGB § 622 Abs. 1 gilt, kann das auch der neue AG durchlesen und verstehen.
Du könntest also bereits zum 01.11.24 wechseln, wenn der AV rechtzeitig vorliegt. Eine Verzögerung bedeutet ggf. einen späteren Arbeitsbeginn und das wird nun maßgeblich vom ÖD-AG beeinflusst.
Casa:
--- Zitat ---Ich bin bei keiner Behörde beschäftigt sondern arbeite in einem privaten Unternehmen... ich habe einen Arbeitsvertrag worin steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfriste gelten, d.h 4-Wochen!
--- End quote ---
Das wäre eine wichtige Information zu Anfang gewesen.
Teile deine Kündigungsfrist mit und die sollen den Vertrag fertig machen. Ich würde nicht kündigen, wenn kein unterschriebener Vertrag des AG vorliegt.
FearOfTheDuck:
Gleichzeitig kannst du ja noch deine Fragen zu den Themen stellen, die dich drumherum noch interessieren.
Alien1973:
Meine Zusage kam telefonisch und da auch die Frage ob ich schon gekündigt hätte. Natürlich war das nicht der Fall.
Der Vertrag dauert noch ein wenig wurde mir dann gesagt. Naja, dann kündige ich auch nicht, war dann meine Antwort. Dann müsst ihr halt einen Monat länger auf mich warten.
Ich habe vorgeschlagen, mir ein Bestätigungsschreiben mit Unterschrift des Oberbürgermeisters zu schicken mit Nennung meiner Gruppe und meiner Stufe. Dann wäre ich bereit zu kündigen.
Das wurde dann innerhalb von 4 Tagen gemacht, Schreiben kam an einem Freitag. Ich habe dann am WE meine Kündigung geschrieben und am Montag abgegeben, war der 31. des Monats... ::)
Damit blieben bei mir damals 3 Monate Kündigungsfrist, ohne das Schreiben wäre die Wartezeit des neuen AG halt 4 Monate gewesen.
Ich muss dazu sagen, Homeoffice und solch Gedöns war damals noch nicht so verbreitet. Also gabs diesbezüglich auch nichts vertraglich zu regeln. Vollzeit und Gleitzeit, dazu die Anzahl der Urlaubstage. Dies war alles durch das VG bekannt....
samulejonathan993:
that good to see.
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