Autor Thema: Kündigung alter AG vor Zusendung Arbeitsvertrag gewünscht  (Read 2808 times)

func87

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,
ich hatte ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch und nun Zusage für eine Stelle im ÖD, die ich auch gerne annehmen möchte.
Nun kommt mir der Ablauf aber etwas suspekt vor, da mir die Einstellung per E-Mail angeboten wurde, ich aber erst meinen alten Arbeitsvertrag kündigen solle und die Bestätigung benötigt wird:

Betreff: Einstellungsangebot
Textausschnitte: darf ich Ihnen ganz offiziell die Stelle (...) anbieten. (...) unbefristete Vollzeitstelle (39,0 Stunden Woche). Die Stelle ist nach Entgeltgruppe xy TVöD bewertet. Innerhalb dieser Entgeltgruppe werden Sie der Stufe z zugeordnet. (...) Beschäftigungsbeginn hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab. Um Ihnen den Arbeitsvertrag übersenden zu können, bedarf es der Kündigungsbestätigung Ihres derzeitigen Arbeitgebers, aus der der Termin des Ausscheidens hervorgeht (...)

Ist das so üblich? Meine 1-monatige Kündigungsfrist, sowie Wunscheintrittsdatum hatte ich im Gespräch genannt. Angenommen ich hätte mich vertan und ich hätte 6 Monate Kündigungsfrist, könnten die ja ggfl auch zurücktreten und sagen "ne das ist uns zu spät"... Zudem fehlen mir ja sämtliche weitere Informationen, die ggfls. aus dem Arbeitsvertrag herausgehen, wie Arbeitszeit, Homeoffice Regelung, etc. Möglicherweise auch etwas weshalb ich den Job doch nicht annehmen würde.

Was mache ich am Besten? Will ungern einen langjährigen, unbefristeten Job kündigen ohne vorher einen neuen Vertrag unterschreiben zu haben.

Als Anhang waren 2 Bestätigungen (Führerschein, Vorstrafe) und ein Personalfragebogen.
Es handelt sich um eine TVÖD Stelle mit > 1000 Mitarbeitern.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,558
Klingt außergewöhnlich.

Ich würde einfach nicht auf den abstrusen Wunsch eingehen und einen Termin nennen, der in den Arbeitsvertrag eingetragen wird.

Geht schließlich deinen neuen AG nix an, ob / wie / wann du etwas mit deinem alten Arbeitgeber machst.

Für mich klingt das so, als hätte der Schülerpraktikant eine gute Idee gehabt und keiner hats mitbekommen.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
Meine 1-monatige Kündigungsfrist,


Gem. TVöD-VKA beträgt deine Kündigungsfrist

Zitat
Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,


von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Sag denen, wie lange du bei der Behörde beschäftigt bist und, wie lange deine Kündigungsfrist beträgt. Vorher kannst du freilich bei deinem jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

func87

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Zitat
Meine 1-monatige Kündigungsfrist,


Gem. TVöD-VKA beträgt deine Kündigungsfrist

Zitat
Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,


von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Sag denen, wie lange du bei der Behörde beschäftigt bist und, wie lange deine Kündigungsfrist beträgt. Vorher kannst du freilich bei deinem jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.

Ich bin bei keiner Behörde beschäftigt sondern arbeite in einem privaten Unternehmen... ich habe einen Arbeitsvertrag worin steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfriste gelten, d.h 4-Wochen!

shenja

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
Absolut ungewöhnlich und würde ich auch nicht machen.

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Im Arbeitsleben gibt's nicht, was es nicht gibt  ::)

Total unübliche Vorgehensweise. Solange der neue Arbeitsvertrag nicht vorliegt, kündigt man i.d.R. seinen bisherigen Vertrag nicht. Der frühestmögliche Beginn beim neuen Arbeitgeber wird doch spätestens im Bewerbergespräch besprochen. Wenn BGB § 622 Abs. 1 gilt, kann das auch der neue AG durchlesen und verstehen.

Du könntest also bereits zum 01.11.24 wechseln, wenn der AV rechtzeitig vorliegt. Eine Verzögerung bedeutet ggf. einen späteren Arbeitsbeginn und das wird nun maßgeblich vom ÖD-AG beeinflusst.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
Ich bin bei keiner Behörde beschäftigt sondern arbeite in einem privaten Unternehmen... ich habe einen Arbeitsvertrag worin steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfriste gelten, d.h 4-Wochen!

Das wäre eine wichtige Information zu Anfang gewesen.

Teile deine Kündigungsfrist mit und die sollen den Vertrag fertig machen. Ich würde nicht kündigen, wenn kein unterschriebener Vertrag des AG vorliegt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,471
Gleichzeitig kannst du ja noch deine Fragen zu den Themen stellen, die dich drumherum noch interessieren.

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Meine Zusage kam telefonisch und da auch die Frage ob ich schon gekündigt hätte. Natürlich war das nicht der Fall.

Der Vertrag dauert noch ein wenig wurde mir dann gesagt. Naja, dann kündige ich auch nicht, war dann meine Antwort. Dann müsst ihr halt einen Monat länger auf mich warten.

Ich habe vorgeschlagen, mir ein Bestätigungsschreiben mit Unterschrift des Oberbürgermeisters zu schicken mit Nennung meiner Gruppe und meiner Stufe. Dann wäre ich bereit zu kündigen.
Das wurde dann innerhalb von 4 Tagen gemacht, Schreiben kam an einem Freitag. Ich habe dann am WE meine Kündigung geschrieben und am Montag abgegeben, war der 31. des Monats... ::)
Damit blieben bei mir damals 3 Monate Kündigungsfrist, ohne das Schreiben wäre die Wartezeit des neuen AG halt 4 Monate gewesen.

Ich muss dazu sagen, Homeoffice und solch Gedöns war damals noch nicht so verbreitet. Also gabs diesbezüglich auch nichts vertraglich zu regeln. Vollzeit und Gleitzeit, dazu die Anzahl der Urlaubstage. Dies war alles durch das VG bekannt....

samulejonathan993

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
that good to see.

Spaßbremse86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
@func87:

Du könntest versuchen bei deinen bisherigen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag zu erwirken.
Die Auflösung des Arbeitsvertrags gibst du dann mit einem Austrittsdatum an, z.b. 31.12.24.

Sollte dein AG damit einverstanden sein und unterschreiben, so kannst du bei der neuen Behörde zum 01.01.25 beginnen und hast ein nahtloses Arbeitsverhältnis.