Hallo MoinMoin,
ich will keine längere Diskussion herbeiführen, aber zumindest noch anmerken, dass ich die Urteilsbegründung so verstehe, dass solche Regelungen (Verfall von geleisteten Arbeitsstunden) im vorhersehbaren und unvorhersehbaren Fall rechtswidrig sind.
bzgl. der DV die dort verhandelt wurde.
Wir haben da einfach unterschiedliche Auffassungen.
Nicht wirklich, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass eine DV so ausgestaltet sein kann, dass man eben nicht auszahlen muss, wenn jemand selber kündigt.
So, wie es auch DVen gibt, die geben eine max Stunden Anzahl an, die man zum Zeitpunkt X haben darf und wenn man mehr hat, dann verfallen diese Stunden ebenfalls.
Oder hast du da Urteile, die das untersagen?