Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Weiterbeschäftigung bei voller Erwerbsminderungsrente TVL ?
Rentenonkel:
Und weiter im Absatz 3 steht:
(3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet beziehungsweise ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf ihrem/seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Gründe nicht entgegenstehen und die/der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.
Das ist offensichtlich erfolgt, da ja neben der Teilrente eine leidensgerechte Teilzeittätigkeit ausgeübt wird.
Herbst21:
Danke für die Infos!
Gestern erfuhr ich durch die Schwerbehindertenvertretung der UK Köln, dass die UK Köln dem AN bei voller EMR sofort einen Auflösungsvertrag zukommen lässt!
Ich werde es deshalb bei meiner teilweisen EMW belassen und bis zum vollen Rentenantritt Oktober 2027 weiter mit meinen reduzierten Stunden arbeiten.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Herbst21 am 01.10.2024 12:46 ---Danke für die Infos!
Gestern erfuhr ich durch die Schwerbehindertenvertretung der UK Köln, dass die UK Köln dem AN bei voller EMR sofort einen Auflösungsvertrag zukommen lässt!
Ich werde es deshalb bei meiner teilweisen EMW belassen und bis zum vollen Rentenantritt Oktober 2027 weiter mit meinen reduzierten Stunden arbeiten.
--- End quote ---
Das ist ja grundsätzlich richtig. Du beantragst aber keine volle Erwerbsminderungsrente sondern eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Und der Bezug der Altersrente neben der Beschäftigung ist unproblematisch.
Das sind zwei völlig verschiedene Rentenarten, die man nicht miteinander verwechseln darf.
Die Frage, die Du der Schwerbehindertenvertretung der UK Köln stellen musst, ist daher nicht, ob bei voller EMR ein Auflösungsvertrag gemacht wird sondern wie sich der Arbeitgeber beim Bezug einer Altersrente für Schwerbehinderte Menschen verhält. ;)
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