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Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)
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Autor
Thema: Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage) (Read 1809 times)
Struppi1965
Newbie
Beiträge: 1
Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)
«
am:
30.09.2024 17:29 »
Hallo,
wenn ich einen Vertrag mit der Caritas AVR über max. 70 Tage (kurzfristige Beschäftigung) habe, muss ich dann nach Tarif vergütet werden (Eingruppierung als Mitarbeiter in der Betreuung der Behindertenhilfe nach Anlage 33 der AVR)?
LG
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Casa
Hero Member
Beiträge: 916
Antw:Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)
«
Antwort #1 am:
01.10.2024 10:29 »
Ja, wenn die Anwendung des Tarifvertrags vertraglich vereinbart ist, du Mitglied in der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
Moderator informieren
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