Autor Thema: Festlegung Stellvertretung nach Organisationsänderung / Änderung Abteilungsstruk  (Read 1274 times)

Melanie78

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Hallo zusammen,
mich beschäftigt seit längerer Zeit ein Thema, bei welchem ichgern auf eurer Schwarmwissen zurückgreifen möchte.

Zur Situation:

Seit 7 Jahren bin ich SGL, mit der Vertretungsregelung SGL <-> stellv. SGL.

Jetzt kam es bei uns zu einer Organisationsänderung / unsere Abteilung wurde mit anderen thematisch ähnlichen Sachgebieten zusammengelegt um synergie Effekte zu erhalten.

Im diese Zuge wurde auch eine meine Leitungsebene oberhalb von mir eingezogen. Bereichsleitung.

Frage:

Aufgrund der neuen Leitungsebene, muss natürlich auch eine neue Vertretung her für die Bereichsleitung.
Mir wurde schon mitgeteilt, das dies auf irgendjemand von uns 4 SGL vergeben wird.

1. Kann man das so einfach machen?

2.
Die Bereichsleitung ist 2 Entgeltstufen höher als ich.Kann ich als Vetreting eine höhere Entgeltgruppe verlangen?

3. Kann ich diese Funktion ablehnen? Und am besten mit welcher Begründung? Schließlich empfinde ich dies als Änderung bei Funktion und nicht nur als Änderung meines Aufgabengebiets, da kann ich es ja schlecht ablehnen.

4. Aufgrund der Vertretung meiner „ständigen“ stellvertretentung würde ich doch doppelt belastet sein.

5. Bei der Vertretung wird immer unterschieden zwischen einer ständigen und nicht ständigen Vertretung im öffentlichen Dienst. Für mich ist eine Vertretung eine Vertretung „Punkt“, die ich im Zweifelsfall heranziehen kann.

Da ich nicht im öffentlichen Dienst „gross geworden“ bin sondern aus der freien Wirtschaft komme, sind für mich nicht immer alle Personalthemen logisch.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

PS: Auf eine Übernahme der stellvertretenden Bereichsleitung habe ich nicht wirklich Lust, würde aber gerne wenn ich es machen muss auch meine persönlichen Erfolge daraus ziehen wollen.

Vielen Dank eure Mel

Schönen Sonntag noch

FearOfTheDuck

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Naja, wenn du gar keine Lust auf die Stellvertretung hast, kannst den den anderen SGL galant den Vortritt lassen. ;)

1. Organisationshoheit des AG. Wie er sich strukturiert, ist ihm überlassen.

2. Kommt darauf an... Zum einen, ob sich die Tätigkeit noch anderweitig ändert, oder ob es sich um "reguläre" Vertretung oder "ständige" Vertretung handelt. Bei normaler Vertretung vertritt man nur in geringen Zeiträumen, das ist in der Regel nur geringfügig eingruppierungsrelevant. Bei ständiger Vertretung geschieht diese dauerhaft, hat also Einfluss auf die eigene Tätigkeit und ggf. EG.

3. Solange sich die EG nicht dadurch ändert, ist die Änderung nicht zustimmungspflichtig.

4. Egal ob ständige oder normale Vertretung: Solange diese Teil deiner Tätigkeit ist, wird ihr ein gewisser Zeitanteil deiner auszuübenden Tätigkeit zugesprochen. Alle weitere Zeitanteile würden sich ggf. verringern. Du bist dem AG gegenüber zu Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn durch die Stellvertretung Aufgaben liegen bleiben, zeigst du das dem Vorgesetzten an und bittest um Priorisierung.