VBL Beiträge auszahlen lassen

Begonnen von Miri38, 02.10.2024 18:00

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Miri38

Hallo, ich gehe nach 8 Monaten aus dem ÖD raus und würde gerne meine eingezahlten VBL Beiträge wiederbekommen. Geht das? Wenn ja, was muss ich tun?
Danke..

Tagelöhner

Ja geht...dafür gibt es einen Antrag bei der VBL, den du ausfüllen und an die VBL schicken musst. Einfach mal Google bemühen und recherchieren, den kann man schon finden.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)


Miri38


KlammeKassen

Zitat von: Miri38 in 02.10.2024 18:00
Hallo, ich gehe nach 8 Monaten aus dem ÖD raus und würde gerne meine eingezahlten VBL Beiträge wiederbekommen. Geht das? Wenn ja, was muss ich tun?
Danke..

Hat es dir nich gefallen im Goldenen öffentlichen Dienst? :(

Miri38

Ich habe gelesen, dass man im VBL Tarif OST seine Beiträge nicht wiederbekommt..
Stimmt das?
Weil es dort keine Wartezeit gibt..

Imperator

Hallo Miri38,

zum Thema Beitragserstattung VBL Tarif OST gibt es bereits einen Beitrag:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=120034.0

Leider scheinst du mit deiner Vermutung recht zu haben, sollten die Antworten der Kollegen im Forum vom alten Beitrag stimmen.

Die einzige Möglichkeit einer Beitragserstattung im VBL Ost Tarif scheint die Verbeamtung auf Lebenszeit zu sein + eine bereits erfolgte Beitragserstattung in der DRV. Anhand deiner Infos, gehe ich jedoch davon aus, dass dies leider nicht auf dich zutrifft.

Um zu überprüfen, ob das was die Kollegen im vorherigen Beitrag geschrieben haben, könntest du bei der VBL selbst einfach mal anrufen und nachfragen, oder eine schriftliche Anfrage schicken.

Stressant

Habe es gerade versucht, nach 3,5 Jahren Einzahlung meine Beiträge bei der VBL Ost wiederzubekommen, wurde abgelehnt :/ Begründung war:

"Durch Beiträge des Arbeitnehmers zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost entstehen sofort unverfallbare Anwartschaften (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 1b Abs. 5 Betriebsrentengesetz)."


Miri38

Mein Antrag läuft gerade, dann wird der bestimmt auch abgelehnt, obwohl ich nur 8 Monate eingezahlt habe, trotzdem ist das Geld weg..und Rente sehe ich eh nie, wenn dann 1,50 Euro im Monat oder so..echt blöd gemacht mit dem Ost und West..irgendwie ungerecht..

BAT

Sicherlich richtig.

Da ich von der Zwangs-VBL insgesamt nichts halte, bin ich auch - irgendwie - als Westler betroffen.

Miri38

Ich halte auch nichts von dieser "Zwangsrente"..sicherlich gut gemeint, sollte aber freiwillig bleiben..

BAT

Hoffen wir mal, das nicht Riester oder noch mehr irgendwann zur Pflicht wird.

War doch auch schon mal geplant.

MoinMoin

Zitat von: Miri38 in 15.10.2024 16:25
Ich halte auch nichts von dieser "Zwangsrente"..sicherlich gut gemeint, sollte aber freiwillig bleiben..
Ich halte von Zwängen auch nichts und würde sicherlich durchaus gerne den AG Anteil direkt mitnehmen.
Sowas habe ich bei anderen AGs durchaus schon erlebt: Wahlfreiheit ob man den AG Anteil an der Betriebsrente  als Lohn haben möchte (abzgl. der ganzen Abgaben) oder in die Betriebsrente (ohne diese Abgaben) eingezahlt haben will.
Wenn hier die Wahlfreiheit sein sollte, An musst nichts zahlen, kriegst aber ich nicht mehr Lohn (und AG freut sich weil Geld gespart),  dann ist die Rendite doch ok.

Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in 15.10.2024 17:29
Zitat von: Miri38 in 15.10.2024 16:25
Ich halte auch nichts von dieser "Zwangsrente"..sicherlich gut gemeint, sollte aber freiwillig bleiben..
Ich halte von Zwängen auch nichts und würde sicherlich durchaus gerne den AG Anteil direkt mitnehmen.
Sowas habe ich bei anderen AGs durchaus schon erlebt: Wahlfreiheit ob man den AG Anteil an der Betriebsrente  als Lohn haben möchte (abzgl. der ganzen Abgaben) oder in die Betriebsrente (ohne diese Abgaben) eingezahlt haben will.
Wenn hier die Wahlfreiheit sein sollte, An musst nichts zahlen, kriegst aber ich nicht mehr Lohn (und AG freut sich weil Geld gespart),  dann ist die Rendite doch ok.

Die VBL West ist im öffentlichen Dienst ähnlich wie die gesetzliche Rente eine Umlageversicherung. Die laufenden Einnahmen finanzieren die laufenden Renten.

Gleichzeitig sichert die VBL auch ohne Gesundheitsprüfung die biometrischen Risiken Tod (Hinterbliebenenversorgung) und Erwerbsminderung mit ab. Dieses Risiko wird daher auf viele Schultern verteilt.

Ähnlich wie bei der Beamtenversorgung möchte der ÖD so seine Mitarbeiter auch im Alter oder bei Krankheit gut versorgt wissen.

Ein Auszahlung an die betroffenen ist unfinanzbar, weil dann ja die Arbeitgeber doppelt zahlen müssten (die Beiträge fehlen dann ja im Umlagesystem) und außerdem würden vermutlich nur noch Menschen, die sich nicht oder nur schlecht privat versichern könnten, in dem System verbleiben. Da der öffentliche Dienst im Verhältnis zur PW mehr Schwerbehinderte Menschen beschäftigt, profitieren auch mehr Menschen als in der PW von diesen zusätzlichen Absicherungen.

Die Idee, das Geld anderweitig anzulegen, scheitert in 3/4 der Fälle daran, dass die Spardisziplin durch die Katastrophen des Lebens nicht eingehalten wird und so dass Leben im Alter sich deutlich schwieriger gestaltet. Nicht umsonst sind Selbständige ohne Verpflichtung zu Altersvorsorge sieben Mal häufiger von Altersarmut betroffen als Arbeitnehmer.

BAT

Wird hier gerade eine Solidarfinanzierung, welche mit den Startgutschriften absoluten Murks fabriziert hat, über die Seriosität der Kapitalanlage von öffentlichen Bediensteten gestellt?