"Bei  Eingruppierung  in  eine  höhere  Tätigkeitsebene  (Höhergruppierung)  werden  die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres Festgehalt   erhalten,   als   das   bisherige   Festgehalt   -   zuzüglich   einer   ggf.   zustehenden    Funktionsstufe -,    mindestens    jedoch    das    Festgehalt    der    Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Festgehalt –   zuzüglich   einer   ggf.   zustehenden   Funktionsstufe   –   und   dem   Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro  (228,34 Euro ab 1. April  2019,  230,76 Euro  ab  1.  März  2020),  so  erhält  die/der  Beschäftigte  anstelle  des  Unterschiedsbetrages   den   vorgenannten   Garantiebetrag;   dieser   wird   durch   weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen."
Sorry, so ganz verständlich ist der o.g.Absatz für mich doch nicht. 
Ich verstehe das so, dass ich in die Erfahrungsstufe 2 von TEIII komme und zusätzlich den Garantiebetrag von  265,59 Euro (ab März 2024) bekomme, weil der Unterschiedsbetrag vom derzeitigen Festgehalt und der Funktionsstufe und dem künftigen Festgehalt aus TEIII Erfahrungsstufe 2 weniger als 221,50 Euro beträgt.
Wie ist das mit weiteren Steigerungen der ES abschmelzen zu verstehen?