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Steuerverwaltung / Eingruppierung durch höherwertige Tätigkeit

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SandkastenFranzi:
Nein, keiner hat seine Aufgaben schriftlich übertragen bekommen. Einige sind seit 30 Jahren in der Abteilung, andere erst seit einem Jahr. Auf vielen Plätzen herrscht ein ständiger Wechsel.

Wir sind gerade mal 2 Angestellte mit mir, die restlichen Kollegen sind Beamte (mD und gD). Und im Laufe der Jahre wurde halt immer wieder bei personellen Veränderungen in einer gesamten Abteilungsbesprechung diskutiert, wer was machen kann und soll. Dies änderte sich dann immer wieder, wenn Kollegen gingen und neue kamen.

Es war/ist halt alles mehr oder weniger ein großes 'Miteinander', wo sich das Team gegenseitig hilft.

Und Eingruppierungsrichtlinien mit entsprechenden Zeitanteilen der ausgeführten Tätigkeiten gibt es bei den Beamten nicht, deswegen verstehen auch einige mein Anliegen nicht.

MoinMoin:
Schreib doch einfach alles so auf wie du es für richtig hältst, also so wie du die Arbeit am besten schaffst.
Das soll dir dein AG binnen Monatsfrist bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind, danach wartest du jeden Tag auf die schriftliche Anweisung seitens deine Vorgesetzten, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und das was dir nicht übertragen wird, dass machste halt nicht, da können dann die Beamten ran.

Da muss man halt so stumpf sein und die Eier in der Hose haben, dass man den Druck aushält.

Die Kollegen kann man es erklären, dass du wegen fehlender Übertragung es nicht machen DARFST.

Und am Ende ist es doch das Versagen des AGs, dass er nicht weiß was er von dir will.

Thess:
Ich lese hier interessiert mit, kann aber leider noch nichts neues zur Lösung beitragen.

Kommt hier nicht auch zum Tragen, was an Tätigkeiten im Arbeitsvertrag steht und wie die bisherigen Tätigkeiten davon abweichen?

Generell meine Frage. Mag jemand einen Link teilen, in dem nachzuvollziehen ist, welche Tätigkeiten in welcher EG zu entrichten sind?

Besten Dank

FearOfTheDuck:
Google mal nach der Entgeltordnung zum entsprechenden Tarifvertrag.

Die EG macht dabei nicht die Tätigkeit, sondern umgekehrt, denn Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

SandkastenFranzi:
Das hatte ich bereits im ersten Post geschrieben.

Sowohl ich wie auch die Vertreter im Bezirkspersonalrat sind der Auffassung, dass eine Eingruppierung in EG9a erfolgen muss aufgrund der dort aufgeführten Tätigkeiten, welche ich aktuell effektiv verrichte.

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