Autor Thema: E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)  (Read 2288 times)

vio0

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E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« am: 07.10.2024 09:59 »
Hallo,
ich habe bisher noch nicht im öD gearbeitet und daher noch nicht so viel Hintergrundwissen und möchte nun gerne ein Verständnis für die Verbeamtung in meiner konkreten Situation erhalten.
Ich habe eine Stelle gefunden, die als E 11 TVöD (oder A12-A13) eingestuft ist. Da ich "lediglich" ein Masterstudium habe, kann ich - soweit mein Verständnis - nur als Tarifangestellter anfangen, ist das korrekt? Und wenn ja, verstehe ich es richtig, dass ich dann in E 11 anfange und wenn ich mich nach einigen Jahren (ich glaube beim Bund sind es 3) verbeamten lassen möchte, bei A10 im Einstiegsamt beginnen? Oder kann ich mich nach Einstieg bei E 11 intern (insofern es eine passende Stelle gibt) auf einen höheren Dienst versetzen lassen und von dort aus die Verbeamtung anstreben, damit ich nicht auf A10 "runterrutsche" zumindest finanziell? Oder übersehe ich einen Weg/ eine Möglichkeit? Vielen Dank schon einmal vorab!

Casa

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #1 am: 07.10.2024 10:10 »
Hast du einen Studienabschluss auf Bachelorniveau?


Zitat
Ich habe eine Stelle gefunden, die als E 11 TVöD (oder A12-A13) eingestuft ist. Da ich "lediglich" ein Masterstudium habe, kann ich - soweit mein Verständnis - nur als Tarifangestellter anfangen, ist das korrekt?

Du kannst auch versuchen, dass du sofort verbeamtet wirst. Ob der Dienstherr nachträglich verbeamtet, darf er frei entscheiden.

Ab A9 sprechen wir vom gehobenen Dienst, ab A13 vom höheren Dienst.


Zitat
Und wenn ja, verstehe ich es richtig, dass ich dann in E 11 anfange und wenn ich mich nach einigen Jahren (ich glaube beim Bund sind es 3) verbeamten lassen möchte, bei A10 im Einstiegsamt beginnen?

Grundsätzlich ist das möglich.


Zitat
Oder kann ich mich nach Einstieg bei E 11 intern (insofern es eine passende Stelle gibt) auf einen höheren Dienst versetzen lassen und von dort aus die Verbeamtung anstreben, damit ich nicht auf A10 "runterrutsche" zumindest finanziell?

Eine Einstellung oberhalb der A10, für technische Beamte A11, ist praktisch ausgeschlossen.



Zitat
Oder übersehe ich einen Weg/ eine Möglichkeit?

Ja, in der freien Wirtschaft bleiben. Dort kann man Rosinenpickerei betreiben.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Bierbrot

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #2 am: 07.10.2024 10:51 »
Hallo,
ich habe bisher noch nicht im öD gearbeitet und daher noch nicht so viel Hintergrundwissen und möchte nun gerne ein Verständnis für die Verbeamtung in meiner konkreten Situation erhalten.

kein Problem bekommen wir geklärt  ;D

Ich habe eine Stelle gefunden, die als E 11 TVöD (oder A12-A13) eingestuft ist. Da ich "lediglich" ein Masterstudium habe, kann ich - soweit mein Verständnis - nur als Tarifangestellter anfangen, ist das korrekt?
Die generelle Verbeamtung ist formal etwas kompliziert. Zunächst musst du als Tarifangestellter anfangen, da du keine Laufbahnbefähigung besitzt für den gD. Diese erlangst du wenn du beim Bund 1,5 Jahre auf einer Stelle im (vergleichbar) gehobenen Dienst arbeitest. Danach falls vorgesehen und angestrebt kannst du einen Antrag stellen und hoffen das es klappt (regelmäßig 1 Jahr Überprüfungszeit). Wenn es klappt wirst du Beamter auf Probe (Probezeit regelmäßig 3 Jahre) im jeweiligen Einstiegsamt. Das Einstiegsamt hängt von der Stelle ab. (nichttechnisch A9\technisch A10)


Und wenn ja, verstehe ich es richtig, dass ich dann in E 11 anfange und wenn ich mich nach einigen Jahren (ich glaube beim Bund sind es 3) verbeamten lassen möchte, bei A10 im Einstiegsamt beginnen?
Ja wenn es eine technische Stelle ist A10 oder siehe oben. Außer es kann eine fiktive Laufbahnsnachzeichnung durchgeführt werden dann kann es auch eine A10/A11/A12 sein.

Oder kann ich mich nach Einstieg bei E 11 intern (insofern es eine passende Stelle gibt) auf einen höheren Dienst versetzen lassen und von dort aus die Verbeamtung anstreben, damit ich nicht auf A10 "runterrutsche" zumindest finanziell? Oder übersehe ich einen Weg/ eine Möglichkeit? Vielen Dank schon einmal vorab!
Als Tarifangestelter kannst du dich jederzeit auf andere Stelle bewerben und umsetzen lassen wenn du die Voraussetzungen für die Stelle besitzt die gefordert sind. Theoretisch kannst du E15 + AT bekommen ohne irgendeine Ausbildung/Studium außer es ist in der Stellenbeschreibung gefordert. Als Beamter wenn du verbeamtet bist kannst du nicht hin und her springen, da du an Sperrzeiten gebunden bist.
Beispiel: Du bist verbeamtet worden als A9 auf Probe dann musst du ersteinmal deine 3 Jahre Probezeit abwarten bis überhaupt irgendwas geht. Danach wirst du auf Lebenszeit verbeamtet und darfst dich auf A10 Stellen bewerben oder falls eine Bündelungsstelle z.B. A9-A11 dann brauchst du eine gute Beurteilung und wirst dann auf A10 befördert (aber einen Anspruch gibt es darauf nicht).
Anderes Beispiel du bist bereits A10 und siehst eine A12 Stelle dann kannst du dich vielleicht darauf bewerben (wenn nicht sogar ausgeschlossen in der Stellenbeschreibung) und bekommst den A12 Posten wirst aber weiter nach A10 besoldet und musst warten bis du wegen den Beurteilungen nach A11 befördert wirst und dann wieder mindestens ich glaub 1 Jahr nach A11 bezahlt wirst und dann eine weitere Beurteilung abwarten musst bis der weg zur A12 frei wird. Hinweis Beurteilung gib es bei uns alle 1,5/2 Jahre!

Du kannst mit einem Bachelor + Master dich auch im höheren Dienst bewerben Stellen ab E13/A13 und dich dann nach 2,5 Jahren (Laufbahnbefähigungszeit im höheren Dienst) verbeamten lassen. Mit nur einem Masterstudium kannst du dich nicht auf normal verbeamten lassen, da du x credit Points benötigst zumindest so bei uns beim Bund.

Generell empfehle ich dir dich ersteinmal über diese Formalien und Gesetze zu informieren.

TVÖD --> Tarifangestellte
BBesG Bundesbesoldungsgesetz --> Bundesbeamte

MoinMoin

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #3 am: 07.10.2024 12:08 »
Und dich mit dem besonderen Dienst und Treueverhältnis des Beamtentums auseinandersetzen.

vio0

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #4 am: 08.10.2024 14:52 »
Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten, insbesondere an @Bierbrot - das war sehr hilfreich.

Kurz zum Verständnis: Ich habe ein Bachelorstudium + Masterstudium + zusätzlich bereits 6 Jahre Berufserfahrung.

Was mich nun irritiert ist, dass die Stelle tariflich als E11 (also gehobener Dienst ausgeschrieben ist) und als Bundesbeamte ja in den höheren Dienst fällt. Aber eine direkte Verbeamtung bzw. Verbeamtung auf Probe kommt für mich ja nicht infrage?

Bierbrot

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #5 am: 08.10.2024 16:50 »
Nein, der gehobene Dienst (gD) geht bis einschließlich A13 und es ist oft so das sich E und A in den Stellenausschreibungen unterscheiden. An was das genau liegt kann ich dir aber auch nicht genau sagen, da ich kein Personaler bin. Mit deinen Voraussetzungen könntest du dich im gehobenen Dienst (gD) oder im höheren Dienst (hD) verbeamten lassen, wenn du die Laufbahnbefähigung erreicht hast je nach Stelle, auf der du eingesetzt bist und dein Studium muss einschlägig zur Stelle passen.

gD = 1,5 Jahre
hD = 2,5 Jahre + 300 credit Points (bei weniger credit Points längere Wartezeit)

Ich persönlich würde mich mit diesem Lebenslauf im hD als Tarifangestellter bewerben und mich nach 2,5 Jahren im hD verbeamten lassen. Das hängt natürlich auch von den konkreten Tätigkeiten ab und davon, ob man so viel Verantwortung übernehmen möchte. Warum? Due würdest direkt bei A13 hD beginnen und nicht bei A9 gD. Ich bin kürzlich selbst von E11 auf E12 aufgestiegen, und das ist von der Verantwortung her ein massiver Unterschied zu dem, was ich vorher gemacht habe, aber mir gefällt es so.

clarion

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #6 am: 08.10.2024 21:46 »
Die Stelle ist für den gD gedacht. Das Endamt vom gD ist auch die A13. Ein Laufbahnwechsel vom gD in den hD ist zwar nicht unmöglich, aber insgesamt doch eher selten. Das solltest Du evtl. auch noch in die Überlegung mit einbeziehen.

Ohne Laufbahnbefähigung ist ein Direkteinstieg als Beamter nicht möglich.

AVP

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Antw:E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
« Antwort #7 am: 22.10.2024 21:04 »
Nein, der gehobene Dienst (gD) geht bis einschließlich A13 und es ist oft so das sich E und A in den Stellenausschreibungen unterscheiden. An was das genau liegt kann ich dir aber auch nicht genau sagen, da ich kein Personaler bin.

Die Bewertung eines Arbeitsplatzes (Beschäftigte) erfolgt anhand der von den Tarifvertragsparteien verhandelten Entgeltordnung (Anlage zum TVÖD). Es gibt feste Kriterien die auch gerichtlich überprüfbar sind. Eine EG 11 erfordert zB eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit. Eine besondere Schwierigkeit liebt zB vor wenn Fachkenntnisse erforderlich sind, die signifikant über das hinausgeht, was man in einem Bachelorstudium vermittelt bekommt. Eine EG 12 muss sich von der Bedeutung her daraus nochmal abheben.

Ein Dienstposten (Beamter) wird mehr oder weniger im freien Ermessen des Dienstherrn bewertet. Einige Dienstherrn wenden auch eine Bewertungsmatrix der KGst an, dazu gibt es aber keine Verpflichtung. In der Realität bestimmt das Vorhandenensein einer entsprechenden Planstellen häufig die Bewertung. Die Bewertung ist gerichtlich kaum überprüfbar.

Im jedem Fall hat die tarifrechtliche Bewertung völlig andere Maßstäbe als die beamtenrechtliche.