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Stufenzuordnung TVL-13 nach mehr als 12 Monaten arbeitslos

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anbri101:
Hallo zusammen.

Ich komme frisch aus der Elternzeit. Saß immer auf Projektverträgen und mein Vertrag ist währenddessen ausgelaufen. Ich habe währenddessen noch ein Kind bekommen und somit 4 Jahre Elterneit (3 Jahre ohne Vertrag) hinter mir. Nach meiner Promotion hab ich 5 Jahre an einer Uniklinik gearbeitet und war in TV-L 13 Stufe 3 eingruppiert. Nun habe ich eine neue Einstellung an einer Hochschule (als WiMi) gefunden und ich soll wieder bei TVL-13 Stufe 1 beginnen. Es nagt schon an mir, dass ich nach Promotion und Beruferfahrung mich jetzt wieder von Stufe 1 hocharbeiten soll, nur weil mein Vertrag währenddessen asugelaufen ist, zudem es finanziell so oder so knapp ist. Mein Vorgesetzter sagt, er unerstützt mich wo er kann, damit ich wieder in Stufe 3 komme. Welche Ausnahmen gibt es, damit ich die "schädliche" Unterbrechnung von mehr als 12 Monaten umgehen kann? Gibt es Paragraphen und Beispiele dazu?

Vielen Dank und Grüße,
Anna

Gewerbler:
Wie viel Jahre Berufserfahrung besteht denn vor der Elternzeit? "Nur" die 5 Jahre Uniklinik?

Es müsste über die Anerkennung "förderlicher Zeiten" funktionieren, da geht dann auch mehr als Stufe 3 grundsätzlich. Muss aber vor Abschluss des Vertrags erfolgen im Normalfall.

anbri101:
Danke für deine Antwort.

Es gibt tatsächlich "nur" die 5 Jahre an der Uniklinik plus meine Promotion von 4 Jahren davor.

Ich habe meinen Vertrag schon unterzeichnet. Die Stufenzuordnung wurde aber rausgelassen, da es damals schon nicht eindeutig war. Nun soll diese halt festgelegt werden. Könnte es mit den förderlichen Zeiten auch so noch klappen?

Gewerbler:
Soweit ich es hier immer lese geht das "offiziell" nicht, weil das Argument für diese förderlichen Zeiten immer ist "Die Person hat das gefordert und kommt sonst nicht und wir haben keine Alternative". Also zur Deckung von Personalbedarf. Das zieht natürlich nicht mehr, wenn du schon unterschrieben hast.

Andererseits kann es dir egal sein, wie die Personalabteilung das dann intern begründet und hindreht.

Ich bin selbst von der Uni an ein Forschungsinstitut (wendet TVöD-Bund an) gewechselt und hatte hinterher gefragt, wie das mit der Stufe ist. Da wurde mir dann im Nachhinein nicht nur die Stufe, sondern nahtlos die Laufzeit anerkannt, nachdem ich ein Schreiben der Uni vorgelegt hab, wann ich wie aufgestiegen bin etc.

Also möglich ist grundsätzlich vieles, wenn ein Wille da ist. Wie das tarifrechtlich und konform umgesetzt werden kann oder ob ist halt eine andere Sache.

MoinMoin:
Eine Zulage nach 16.5 wäre die Alternative.
Aber auch da muss man dem AG klar machen, dass man ansonsten sich was anderes sucht.
Ich würde auf alle Fälle aktiv weitersuchen.

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