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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
KlammeKassen:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 23.01.2025 17:27 ---
--- Zitat von: iATarifangestellter am 23.01.2025 17:24 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 23.01.2025 17:21 ---
--- Zitat von: iATarifangestellter am 23.01.2025 17:10 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 23.01.2025 16:44 ---
--- Zitat von: Faunus am 23.01.2025 16:20 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 23.01.2025 16:12 ---
Man möchte möglichst wenig Geld für Personal ausgeben!
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Und das Personal möchte möglichst viel Geld für möglichs wenig Arbeitsstunden.
Liegt wohl in der Natur der Sache.
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Diese Antwort ist ähnlich banal wie der ständige Vergleich von Zahlen.
Es gilt doch, zunächst einmal die Motivation und den Sinn und Zweck vorhandener Regelungen zu verstehen, aus denen sich die wahrgenommenen Ungerechtigkeiten ergeben.
Beamte finden sich nun einmal in einem Sonderrechtsverhältnis zum Staat. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Besoldung, weil Beamte zu einem Teil auf Rechte verzichten, die anderen Bürgern oder Arbeitnehmern zustehen (Streikrecht etc.).
Nun wird häufig vorgetragen, dass es ungerecht sei, wenn Tarifbeschäftigte die gleichen (auch hoheitlichen) Tätigkeiten ausüben, aber geringer entlohnt werden. Dazu ist zu sagen, dass hier in Teilen beide Gruppen bewusst gegeneinander ausgespielt werden. Es macht für den Dienstherrn Sinn, Bereiche gemischt zu besetzen, da Beamte nicht streiken dürfen. Der Streik wird so zur Luftnummer, weil die Beamten einspringen müssen.
Und dies ist auch einer der wesenlichen Gründe, weshalb es Beamte gibt. Man will, dass der Laden weiterläuft.
Weiter wird hier häufig gegen Kinderzuschläge geschimpft. Hierzu ist Folgendes zu sagen: Es gibt sie, weil man sonst die Grundbesoldung erhöhen müsste. Das möchte man aber nicht, weil die Versorgung an die Grundbesoldungstabellen anknüpft und man den Zuschlag nur zahlen muss, solange die Kinder noch im Haus sind. Man spart. Nebeneffekt ist auch, dass man im Fall der Erhöhung der Grundbesoldung auch den Tarifbeschäftigten mehr zahlen müsste, die Argumente für ein anderes Vorgehen wären dünn. Man spart. Gleichzeitig entzweit man die Gruppen voneinander, weil Tarifbeschäftigte keinen Anspruch auf Kinderzuschläge haben. Man spart.
Es geht darum, zu verstehen, dass das vermeintliche "Privileg" der Beamten sich nur aus der Sicht des Tarifbeschäftigten als Privileg darstellt. Am Ende sind die "Privilegien" aber lediglich Wege zur Kosteneinsparung im Beamtenbereich, mit zugleich negativer Wirkung auf Verhandlungen im Tarifbereich.
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Das Thema hatten wir einige Seiten vorher schon. Klar war, dass die Tarifbeschäftigten durch die Belastung durch die Sozialabgaben weniger netto raus haben, als Beamte bei gleichem Bruttolohn.
Aber das jetzt alles nochmal durchzukauen...
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Doch, hier nur den Nettovergleich zu machen, greift zu kurz.
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Ja, aber jeder lebt eben vom Netto, nicht vom Brutto
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Es geht um die Hintergründe, weshalb bestimmte Sachen so geregelt sind wie sie geregelt sind. Das Netto wird sich nur angleichen lassen, wenn sie die Beweggründe für vermeintliche Privilegierungen verstehen.
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Ja, das ist grundsätzlich richtig. Aber klar ist doch: Je höher die Sozialabgaben prozentual werden (Prognose 2035 49,7 %), desto höher wird die Diskrepanz. Da ja von jedem zusätzlichen Euro dann 25 % + VBL weggehen.
Eure (die besondere) Steuertabelle gibt nicht für jeden weiteren Euro mehr als 30 Cent ZUSÄTZLICH zu unserer Steuertabelle ab
KlammeKassen:
--- Zitat von: Oikos am 23.01.2025 20:28 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 23.01.2025 17:20 ---Auch Heute noch werden sehr oft Stellen ausgeschrieben z.B A12 oder E11, bzw. A13 oder E12,
d.h sehr oft wird der Tarifangestellte niedriger eingruppiert
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Da verstehst du aber etwas grundlegend falsch.
E11 ist nicht niedriger eingruppiert als A12 usw.
Du kannst die Numerik der tariflichen Entgeltgruppen nicht mit der Numerik der Besoldungsgruppen gleichsetzen.
Es sind zwei voneinander völlig unterschiedliche Systeme. Die ähnliche Numerik suggeriert zwar, dass man es gleichsetzen kann, das ist aber nicht der Fall.
Die Bewertungsmethodik ist eine ganz andere auch (analytisch vs. summarisch).
In den meisten Fällen entspricht eine A12-Verwaltungsstelle einer E11-Eingruppierung. Es ist aber auch im Einzelfall denkbar, dass sie E12 oder E10 entspricht - rein theoretisch sogar noch mehr/weniger.
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Wenn wir die Tätigkeitsmerkmale betrachten, ist sogar bei bestimmten Berufsbildern angegeben, dass für die Anzahl der Unterstellten gilt "A15 = E15, A14 = E14" etc.
Einfach mal einen Blick in den TVöD schmeißen ;)
BeA13mter:
Beispiel Lehrer:
Aktuell werden Lehrer*innen an Grund- und Mittelschulen (die früheren Hauptschulen) in Bayern wie in Baden-Württemberg bezahlt: Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A 12, angestellte Lehrkraft nach E 11.
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/bayern-bringt-a13-fuer-grund-und-mittelschullehrkraefte-auf-den-weg
HochlebederVorgang:
Das Ding heißt übrigens LOHNsteuertabelle!
NelsonMuntz:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 23.01.2025 22:25 ---Das Ding heißt übrigens LOHNsteuertabelle!
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Stimmt! Auf meiner BEZÜGEmitteilung wird mir als RBr ein ENTGELT ausgewiesen.
Einen LOHN erhalten doch eigentlich nur Arbeiter, weil Angestellte doch ein GEHALT bekommen.
Hmm ... ;)
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