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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
UNameIT:
--- Zitat von: KlammeKassen am 16.02.2025 13:11 ---Daraus lernen? Auch Fehlanzeige.
Man fährt so weiter fort wie immer. Mitarbeitern wird kein Cent mehr gezahlt, in der Hoffnung, dass sie vielleicht nicht so schnell kündigen.
--- End quote ---
Passend dazu aus einer Nachbarkommune.
MA beantragt Höhergruppierung. Personalabteilung und Chefs sagen nein. MA kündigt und geht. Jetzt ist der Job mit der Höheren EG ausgeschrieben. Ergo : sinnlos Geld rausgeschmissen. Anscheinend gibt der Arbeitsplatz ja doch die höhere Gruppierung her. Warum gibt man sie nicht dem MA der da ist. Anstatt jetzt mühsam jemand neues einarbeiten zu müssen, der vom Anfang an das höhere Gehalt erhält, aber wahrscheinlich erst nach einem halben Jahr, Jahr die Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann. Und wer weiß, wann die IT Stelle wieder besetzt ist.
cyrix42:
Zum Vergleich das heutige DB-EVG-Ergebnis:
Laufzeit: 33 Monate (bis 31.12.2027)
Lohnerhöhungen:
bis inkl. 06-2025: Nullrunde (04-2025: Einmalzahlung von 200€)
07.2025: + 2%
07.2026: + 2,5%
12.2027: + 2% (als „jährliche Einmalzahlung“ aka Weihnachtsgeld)
Zusätzlich für Schichtdienstler: ab Dezember 2026 Zusatzgeld i.H.v. 2,6% (als jährliche Einmalzahlung)
Macht im Schnitt für „Normalos“ ca. 2,36%/Jahr während der Laufzeit und 3,3%/Jahr für Schichtarbeiter
(Und EVG-Mitglieder bekommen zusätzlich 2025, 2026 und 2027 jeweils eine steuer- (und abgaben?)freie „Erholungsbeihilfe“ von 156€.)
Ramirez:
--- Zitat von: BAT am 16.02.2025 16:28 ---
--- Zitat von: Ramirez am 16.02.2025 12:47 ---
Und jetzt vergleichen Sie Ihr Beispiel mal mit jemandem der 800€ Miete zahlt und eine Mieterhöhung bekommt.
"Also wenn man noch ein Haus abzubezahlen hat" wirkt dämpfend, also genau das Gegenteil von dem wozu Sie es angeführt haben.
--- End quote ---
Unfug. Zumindest, solange es kein Annuitätendeckel gibt.
--- End quote ---
Die Inflationsrate enthält einem hohen Anteil Wohnkosten, wer Eigentum abzahlt muss diesen Inflationsteil nicht tragen, der Mieter schon. In dem Beispiel sind bei dem einem 100%, bei dem anderen nur 60% des Einkommens vom Kaufkraftverlust betroffen.
Daher ist die ursprüngliche Aussage komplett falsch herum, der Kaufkraftverlust trifft den Abzahler weniger.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: cyrix42 am 16.02.2025 18:23 ---Zum Vergleich das heutige DB-EVG-Ergebnis:
Laufzeit: 33 Monate (bis 31.12.2027)
Lohnerhöhungen:
bis inkl. 06-2025: Nullrunde (04-2025: Einmalzahlung von 200€)
07.2025: + 2%
07.2026: + 2,5%
12.2027: + 2% (als „jährliche Einmalzahlung“ aka Weihnachtsgeld)
Zusätzlich für Schichtdienstler: ab Dezember 2026 Zusatzgeld i.H.v. 2,6% (als jährliche Einmalzahlung)
Macht im Schnitt für „Normalos“ ca. 2,36%/Jahr während der Laufzeit und 3,3%/Jahr für Schichtarbeiter
(Und EVG-Mitglieder bekommen zusätzlich 2025, 2026 und 2027 jeweils eine steuer- (und abgaben?)freie „Erholungsbeihilfe“ von 156€.)
--- End quote ---
Naja, während der ersten 32 Monate sind es 2% und 2,5%. Die im allerletzten Monat folgenden 2% werden für die Folgerunde natürlich argumentativ eine lange Phase ohne Entgelterhöhung ermöglichen. Projiziert man Inflation und Entwicklung der SV-Beiträge ein wenig in die Zukunft, sehe ich hier keinen Netto-Reallohnerhalt.
Ganz realistisch, auch wenn es aus AN-Perspektive erstmal etwas dünn erscheint: Mehr wird auch im TVöD nicht drin sein - Die Trillerpfeiffen im öD sorgen nur dafür, dass das Volumen über Sockelbeträge unten stärker ankommt.
Aleksandra:
kommt drauf an, ob die 2% "jährliche Einmalzahlung" wirklich nun "auf ewig" bezahlt werden. Ich lese nichts davon, aber vielleicht kann das ja jemand verlinken sollte es so sein.
Für mich steht da tabellenwirksam erst einmal nur 4,5% auf 33 Monate. Also ca. 1,64% pa...
Und dafür wäre sogar "desaströs" ein Euphemismus.
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