Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1091782 times)

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2625 am: 17.12.2024 11:08 »
Warum weißt du das nicht? Es geht darum, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf(1). Daraus ergibt sich der Rest nach oben(2).

These 1: Ja
These 2: Nö - worauf fußt diese Idee?

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2626 am: 17.12.2024 11:09 »
Warum weißt du das nicht? Es geht darum, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf(1). Daraus ergibt sich der Rest nach oben(2).

These 1: Ja
These 2: Nö - worauf fußt diese Idee?

Keine Thesen. Ausgeurteilt. Leistungsprinzip und Gleichheitsgrundsatz.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2627 am: 17.12.2024 11:11 »
OK, dann hat Lindner wohl gegen Gesetze verstoßen, als er den Eckwert für die "Reichensteuer" unangetastet lies.

Wann erfolgt der Zugriff?

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2628 am: 17.12.2024 11:16 »
OK, dann hat Lindner wohl gegen Gesetze verstoßen, als er den Eckwert für die "Reichensteuer" unangetastet lies.

Wann erfolgt der Zugriff?

Nun der Leistungsgrundsatz ist nach oben hin immer dehnbarer. Wir kommen aber gerade vom Kindergeld. Sind also ganz unten in der Sozialismusstauchung (um mal nen Verdi Kontext zu setzen).

BAT

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« Antwort #2629 am: 17.12.2024 11:19 »

Nein, das liegt in der Natur der Sache, weil der Bürger in der Regel nur seinen eigenen, kleinen Blickwinkel wahrnimmt. ...


Ja, genau diese Einstellung meinte ich. So funktioniert Demokratie nicht. Welch Überheblichkeit.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2630 am: 17.12.2024 11:22 »

Nun der Leistungsgrundsatz ist nach oben hin immer dehnbarer. Wir kommen aber gerade vom Kindergeld. Sind also ganz unten in der Sozialismusstauchung (um mal nen Verdi Kontext zu setzen).

OK, dann eine Aufgabe für Dich: 4k-Familie

1) 100k brutto, keine zusätzlichen Sozialtransfers, Kindergeld
2) 150k brutto, keine zusätzlichen Sozialtransfers, Anrechnung des Kinderfreibetrags

Warum Fall 2 entlasten, der ohnehin bereits mehr für seine Kinder bekommt?

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2631 am: 17.12.2024 11:25 »

Nein, das liegt in der Natur der Sache, weil der Bürger in der Regel nur seinen eigenen, kleinen Blickwinkel wahrnimmt. ...


Ja, genau diese Einstellung meinte ich. So funktioniert Demokratie nicht. Welch Überheblichkeit.

Nein BAT, das ist keine Überheblichkeit, sondern die Demut zu erkennen, dass man selbst gar nicht alles wissen und überblicken kann. Anders herum wäre es Megalomanie.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2632 am: 17.12.2024 11:34 »

Nein BAT, das ist keine Überheblichkeit, sondern die Demut zu erkennen, dass man selbst gar nicht alles wissen und überblicken kann. Anders herum wäre es Megalomanie.

Dann frage ich mal umgekehrt, welche Meinungsbildung darf man dem Volk denn deiner Meinung nach noch zuzutrauen? Hälts du die Leute bei einer einfachen Frage, ob der Staat Schulden machen soll oder nicht, für überfordert?

Welche Verfassungsartikel sollen denn sonst noch mal schnell geändert werden?

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2633 am: 17.12.2024 11:36 »

Nun der Leistungsgrundsatz ist nach oben hin immer dehnbarer. Wir kommen aber gerade vom Kindergeld. Sind also ganz unten in der Sozialismusstauchung (um mal nen Verdi Kontext zu setzen).

OK, dann eine Aufgabe für Dich: 4k-Familie

1) 100k brutto, keine zusätzlichen Sozialtransfers, Kindergeld
2) 150k brutto, keine zusätzlichen Sozialtransfers, Anrechnung des Kinderfreibetrags

Warum Fall 2 entlasten, der ohnehin bereits mehr für seine Kinder bekommt?

Weil es bei dem Kinderfreibetrag nicht um die Eltern geht.

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag und wird, analog zum Grundfreibetrag für Erwachsene, gewährt, um das Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu stellen und den Grundbedarf zu decken.

Zitat
EStG §32
(6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 3 306 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. .

Du willst also einem Kind ein geringeres Existenzminimum zugestehen, nur weil die Eltern mehr Geld verdienen?

Gifty

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2634 am: 17.12.2024 11:44 »

Bin mir jetzt aus deinem Geschreibe nicht sicher, ob du AFD oder BSW wählst, die etablierten Parteien (insbesondere FDP und CDU) sind ja wohl nicht so dein Ding

Hier frage ich mich wirklich wie du darauf kommst. Ich finde das kommt nicht aus MoinMoins Schreiben raus.
Oder ist das wieder so ein Witz wie mit der "Großen Veränderung durch CDU und FDP"?

Keine Ahnung, aus was für einer Komikerfamilie du kommst? Was du für einen seltsamen Humor hast....

Du kannst ja mal eine Lanze für die SPD und die Grünen brechen und erzählen, was du bei denen so gut findest. Du kritisierst hier nur die Beiträge pro CDU und FDP ("Guter Witz"), aber solltest vielleicht mal darlegen, warum du das so witzig findest und warum Scholz oder Habeck unser Mann ist, der uns aus der Krise wieder herausführen wird.

Das wäre doch viel interessanter als immer nur andere Kommentare abzuwerten  ;)

Welchen Fortschritt hast du die letzten 16 Jahre gesehen?

Oder auch so aussagen wie das Selbstbestimmungsgesetz wieder Rückgängig zu machen - ist dies dieser Fortschritt oder doch nur anbandeln mit der AFD? Ein Gesetz das wirklich keine Auswirkungen hat auf die Performance von dem Land.

Sind halt beides umgekehrte Robin Hood Parteien. Nehme es den Armen und gib es den Reichen. 

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2635 am: 17.12.2024 11:44 »
Weil es bei dem Kinderfreibetrag nicht um die Eltern geht.
...
Du willst also einem Kind ein geringeres Existenzminimum zugestehen, nur weil die Eltern mehr Geld verdienen?

Nein, aber wer (als Eltern!) mehr verdient, erhält auch eine größere Steuerersparnis.

Da es aber -wie Du richtig feststellst- gar nicht um die Eltern geht, sollte man die Höhe des Kindergelds so bemessen, dass es immer oberhalb der maximalen Steuerentlastung durch den Freibetrag liegt.

Am Rande: Ich gehöre zu Fall 2.


Hugo Stieglitz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2636 am: 17.12.2024 11:51 »
Zitat
Die Frage ist doch: In welcher (gesunden!) Dimension können und dürfen solche Positionen im Rahmen einer Kompromissfindung Eingang finden. Die FDP zeigt hier allerdings die geringsten Bewegungspotentiale.
Kompromissfähigkeit ist das Thema. Wenn ich von einem Koalitionär einen Kompromiss verlange, der an die Substanz der Parteiidentität geht und so interpretiere ich die eindeutige Positionierung der FDP in der Frage, dann muss ich selber auch an die Substanz meiner Positionen gehen. Das kann ich bei der SPD aber nicht erkennen. Vorschläge dazu lagen mit dem in den Medien als Scheidungspapier bezeichneten Schreiben ja vor. Stattdessen hat der Kanzler dem Wirtschaftsminister die Pistole auf die Brust gesetzt.

Letztlich hätte diese Koalition nie geschmiedet werden dürfen. Sie war darauf gebaut, dass die Coronamilliarden der Vorgängerregierung umgewidmet und unters Volk geworfen werden sollten. Nachdem das gescheitert war, vermochte der Kanzler nicht einen Ausgleich zwischen den Koalitionären herzustellen und hat es letztlich mit Gewalt versucht, ist aber auch damit gescheitert.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2637 am: 17.12.2024 12:01 »
Weil es bei dem Kinderfreibetrag nicht um die Eltern geht.
...
Du willst also einem Kind ein geringeres Existenzminimum zugestehen, nur weil die Eltern mehr Geld verdienen?

Nein, aber wer (als Eltern!) mehr verdient, erhält auch eine größere Steuerersparnis.

Da es aber -wie Du richtig feststellst- gar nicht um die Eltern geht, sollte man die Höhe des Kindergelds so bemessen, dass es immer oberhalb der maximalen Steuerentlastung durch den Freibetrag liegt.

Am Rande: Ich gehöre zu Fall 2.

Ich hab gar keine Kinder, na und?

Es ist jedoch verfassungsrechtlich geboten, das Existenzminimum von Kindern von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Kindergeld gibt es nur um Familien mit niedrigem bzw. durchschnittlichen Einkommen nicht zu benachteiligen.

D.h. eigentlich, das man sich den Kinderfreibetrag theoretisch gar nicht so frei aussuchen kann. Er muss verfassungsrechtlich immer mit dem Existenzminimum für Kinder übereinstimmen (bspws. 6648€ für 2025, 6696 € für 2026)

Übrigens stimmt die größere Steuerersparnis mit dem Leistungsprinzip überein.

Hier was nettes für dich zu lesen. Aktuell hat das Finanzgericht Niedersachsen die Berechnungsmethode des Kinderfreibetrags als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt. Die Richter bemängeln, dass der Kinderfreibetrag altersunabhängig ist, obwohl die sozialhilferechtlichen Regelbedarfe für Kinder altersabhängig sind. Sie fordern eine Erhöhung des Kinderfreibetrags (FG Niedersachsen vom 2.12.2016, 7 K 83/16).

 https://finanzgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fgaktuell/ist-die-hoehe-der-kinderfreibetraege-zu-niedrig-151509.html#:~:text=Der%207.,Kinderfreibetr%C3%A4ge%20in%20%C2%A7%2032%20Abs.

Zitat
Das vorlegende Gericht ist davon überzeugt, dass § 32 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 EStG auch deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen, weil sie das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der Leistungsfähigkeit und das Gebot der Folgerichtigkeit verletzen, da zur Ermittlung des auch für volljährige Kinder geltenden Kinderfreibetrages der - gegenüber minderjährigen Kindern anders geartete - Bedarf volljähriger Kinder nicht ermittelt worden ist.
 

Ist n altes Verfahren aber noch am Laufen.


NelsonMuntz

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« Antwort #2638 am: 17.12.2024 12:39 »

Nein BAT, das ist keine Überheblichkeit, sondern die Demut zu erkennen, dass man selbst gar nicht alles wissen und überblicken kann. Anders herum wäre es Megalomanie.

Dann frage ich mal umgekehrt, welche Meinungsbildung darf man dem Volk denn deiner Meinung nach noch zuzutrauen? Hälts du die Leute bei einer einfachen Frage, ob der Staat Schulden machen soll oder nicht, für überfordert?

Welche Verfassungsartikel sollen denn sonst noch mal schnell geändert werden?

Meinungen darf man sich immer bilden. Man muss sich nur gewiss sein, dass es eben nur eine Meinung ist.

Und ja, ich bezweifel, dass sich die Leute wirklich intensiv mit solchen Fragen befassen, bevor sie darauf eine Antwort geben.

Als Beispielfrage: "Sollten wir unsere Verteidigungsausgaben drastisch erhöhen und die Wehrpflicht wieder einführen?"

Was hätte man 2018 geantwortet, und was 2023?

Gleiches gilt für die Schuldenbremse. Wie man Klimaneutralität erreichen und die Infrastruktur auf Stand bringen will, hat die FDP nie erklärt. Auf jeden Fall brauchen wir viele Diesel- und Benzin-betriebene PKW für dieses Ziel - ohne Tempolimit! ;)

Am Rande: Wir sind per Verfassung eine parlamentarische Demokratie. Das hat Gründe.

NelsonMuntz

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« Antwort #2639 am: 17.12.2024 12:45 »
@UNameIT:

Deine juristischen Darlegungen widersprechen meinen Ideen doch nicht. Wie klasse eine rein juristische Problembehandlung im Sinne aller funktioniert, siehst Du, wenn die Beamten künftig für nicht vorhandene Ehefrauen und Kinder besoldet werden.

Oder wenn auf dem Klinik-Dach in Tübingen ein seltener Vogel gesichtet wurde, für den 10 ha Wald gerodet werden müssen (die an anderer Stelle natürlich aufgeforstet werden müssen). Blöd, dass das Tier schon längst tot ist. Aber: Gesetz ist eben Gesetz! ;)