Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
Finanzer:
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 13:08 ---
--- Zitat von: Pacodemias am 23.10.2024 12:13 ---
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 12:10 ---
Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?
--- End quote ---
er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.
--- End quote ---
Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel
--- End quote ---
Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).
Imperator:
--- Zitat von: Taigawolf am 23.10.2024 14:11 ---Wenn ich das hier alles so lese, frage ich mich, wann ich Post bekomme. Vor allem stößt mir aber neben dem Thema amtsangemessene Alimentation immer mehr auf, dass jedes Land seine Beihilfesätze so regelt, wie es lustig ist und das auch eine direkte Auswirkung hat. Mein Land ist der Ansicht, dass 50 % Beihilfe für mich reichen. Also muss ich mich auch zu 50 % mit den entsprechenden Mehrkosten versichern, die dann natürlich noch härter ins Kontor schlagen, wenn mal prozentual ca. um 30 % angehoben wird.
--- End quote ---
Mir geht es genauso. Noch habe ich keine Post bekommen. Aber wenn man die Erhöhungen der PKV in Euro ins Verhältnis zur Besoldung setzt, hat die Erhöhung dieselbe Wirkung wie eine Besoldungskürzung von 3-5% (grob überschlagen). Alleine deshalb bräuchten wir unabhängig von der bevorstehen Tarifverhandlungen und der damit verbundenen Übertragung des Ergebnisses auf Beamte, eine genauso hohe Erhöhung. Sprich 3-5% Besoldungserhöhung + Übertragung Tarifergebnis, um überhaupt das jetzige Besoldungsniveau aufrecht zu erhalten. Die amtsangemessene Alimentation ist dann nochmal ein weiteres Thema..
Da das aber sehr wahrscheinlich nicht passieren wird, werden die meisten Beamten zum 01.01.2025 einen erneuten Reallohnverlust erleiden.
shimanu:
--- Zitat von: Finanzer am 23.10.2024 14:14 ---
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 13:08 ---
--- Zitat von: Pacodemias am 23.10.2024 12:13 ---
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 12:10 ---
Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?
--- End quote ---
er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.
--- End quote ---
Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel
--- End quote ---
Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).
--- End quote ---
Bist du dir sicher, dass deine Frau nicht Anspruch auf 70 % Beihilfe haben könnte?
Ich kenne die Regelungen in Hessen nicht.
Meine Frau und ich sind beide Beamte NRW A11. Bei der 1. Elternzeit meiner Frau galt sie als berücksichtigungsfähige Angehörige und wurde in meiner Beihilfe mit aufgenommen. Während der 1. Elternzeit hatte sie somit Anspruch auf 70 % Beihilfe (nennt man in NRW Krankenfürsorge).
Jetzt ist meine Frau mit dem zweiten Kind in Elternzeit. Ich erhalte 70 % Beihilfe, da ich die Familienzuschläge für zwei Kinder erhalte. Meine Frau ist erneut als berücksichtigungsfähige Angehörige bei mir aufgenommen und erhält ebenfalls 70 % Beihilfe, solange sie in Elternzeit ist.
Ich habe mal in die Hessische Beihilfeverordnung nachgeschaut und verstehe diese ähnlich wie die in NRW.
In Elternzeit hat deine Frau keinen Beihilfeanspruch, da sie keine Dienstbezüge erhält (§ 2 Abs. 2 S. 1 HBeihVO).
Nach § 15 Abs. 1 S. 2 HBeihVO beträgt der Bemessungssatz bei berücksichtungsfähigen Angehörigen 70 %.
Berücksichtigungsfähige Angehörige ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HBeihVO der Ehegatte des Beihilfeberechtigten.
Vielleicht ist es tatsächlich so wie von dir beschrieben und ihr habt in Hessen tatsächlich hier eine andere Regelung wie wir in NRW, aber nach meinem Verständnis ist die Hessische Beihilfeverordnung der Regelung in NRW gleich. Frag mal bei deiner Beihilfestelle nach.
PS: die 31 EUR erhält meine Frau zu ihren erhöhten Beihilfesatz auch
Retels:
aus der Familie, Debeka 50%:
P30+P20 von ca. 252 auf 315 Euro
gesetzl. Beitragszuschlag von 16,50 auf 20,70 Euro
weiblich in einem alten bisex-tarif
wizzard:
Debeka 50%
Alt
P20/30 207€
Beitragszuschlag 14€
Neu
P20/30 288€
Beitragszuschlag 19€
Also 30% mehr ab 2025
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version