Hallo zusammen,
ich hatte diesen Sachverhalt so ähnlich vor Kurzem und stelle mir die Frage ob ich mit meiner Rechtsauffassung richtig liege und wie ich das meiner Verwaltungsleitung vermitteln kann:
Do-Fr erkältet - Krank ohne Attest
Sa-So - Besserung
Mo - 2 Stunden gearbeitet, dann Magen-Darm (Kindergarten lässt grüßen...)
Di-Mi - Krank ohne Attest
Do - wieder fit
Mein Auffassung ist (auch wenn es nach außen fragwürdig aussieht):
Do-Fr - Karenz
Mo - Krank nach Hause (gilt als gearbeiteter Tag)
Di-Mi - Karenz
Auffassung meiner Verwaltungsleitung:
Do-Fr - Karenz
Mo-Mi - Krank - Attestpflicht
Um den Sachverhalt mit meiner Verwaltungsleitung aufzuklären habe ich folgende Stellungnahme dazu formuliert:
Ich habe eine AU-Bescheinigung von Montag bis einschließlich Mittwoch durch meinen Hausarzt erhalten, um den Sachverhalt an dieser Stelle abzuschließen.
Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob die Bescheinigung überhaupt erforderlich ist. Denn: Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, hat der Arbeitnehmer nach § 611a Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit. Für die ausgefallene Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Auch unsere Dienstanweisung für Abwesenheiten berücksichtigt diesen Sachverhalt: Der Tag, an dem die Erkrankung begonnen hat, zählt bei der Berechnung der drei Kalender- bzw. Arbeitstage nicht mit, wenn an diesem Tag noch Arbeitsleistung erbracht wurde.
Zusammengefasst ist die Situation wie folgt: Wird ein Arbeitnehmer im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig und meldet sich krank, gilt der gesamte Tag als gearbeitet. Hält die Arbeitsunfähigkeit an, zählt erst der folgende Tag als erster Krankheitstag mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Folglich kann die Erkältung der letzten Woche nicht mit der aktuellen Magen-Darm-Erkrankung als durchgehende Arbeitsunfähigkeit betrachtet werden, da ich am Montag anteilige Arbeitsleistung erbracht habe; die Karenzregelung greift hier. Selbstverständlich steht es dem Arbeitgeber nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) frei, frühzeitig eine AU-Bescheinigung anzufordern, um etwa missbräuchliches Verhalten zu verhindern.
Ich entschuldige mich, dass ich das Thema so genau nehme. Andernfalls wäre ich bereits am Montag beim Arzt gewesen, statt den Arztbesuch heute noch in meinen Tagesplan zu integrieren. Ich möchte vermeiden, dass sich eine ähnliche Situation wiederholt.
Als Reaktion hatte ich dazu ein Personalgespräch mit meiner GF und der Verwaltungsleitung: Schriftliche Ermahnung und zukünftig AU ab dem ersten Tag.
Liege ich mit meiner Auffassung falsch?