Autor Thema: Krankmeldung  (Read 8013 times)

Melchen418

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Krankmeldung
« am: 10.10.2024 11:46 »
Hallo ihr,

ich bin ja noch nicht lange im öffentlichen Dienst und einiges ist einfach neu für mich.

Ich bin leider Erkältet und konnte heut nicht zur Arbeit.
Ich würde mich morgen wahrscheinlich wieder hin schleppen, aber man meinte schon, ich soll lieber fern bleiben.

Wenn ich aber Montag wieder fit bin und zur Arbeit gehe, benötige ich nun eine AU vom Arzt oder nicht?
Es heißt ja ab dem 4. Kalendertag. Das wäre Sonntag 🤷🏼‍♀️

Für eine fixe Aufklärung bin ich Euch dankbar 😁


Gewerbler

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #1 am: 10.10.2024 11:53 »
Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).

Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.

Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)

BAT

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #2 am: 10.10.2024 13:04 »
Mit Polykliniken haben wir auch am Wochenende Zugang zum Basis - Gesundheitssystem. :)

Schokokeks

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« Antwort #3 am: 10.10.2024 13:52 »
Nein, Du brauchst natürlich keine AU, die Krankmeldung hier im Forum ist völlig ausreichend 👍

Gute Besserung!
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Schmitti

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #4 am: 10.10.2024 15:09 »
Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden
Das sind dann aber die Personalräte, die sich zur Organisation des Betriebsausflugs wählen lassen und ansonsten besser eher unauffällig sind.

ohjeee

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« Antwort #5 am: 14.10.2024 09:27 »
Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).

Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.

Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?

MoinMoin

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #6 am: 14.10.2024 11:14 »
Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).

Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.

Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
Natürlich, denn wenn du Party machen kannst, dann dürftest du doch Sa/So arbeitsfähig gewesen sein bei, wenn die Erkrankung eine Erkältung war.
Und dann hast du am Montag einen Rückfall oder neuen Infekt, nicht ungewöhnlich und dann fängt die Uhr wieder bei 0 an zu ticken.


ohjeee

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #7 am: 14.10.2024 12:58 »
Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).

Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.

Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
Natürlich, denn wenn du Party machen kannst, dann dürftest du doch Sa/So arbeitsfähig gewesen sein bei, wenn die Erkrankung eine Erkältung war.
Und dann hast du am Montag einen Rückfall oder neuen Infekt, nicht ungewöhnlich und dann fängt die Uhr wieder bei 0 an zu ticken.
argumentativ als AN würde ich das schon so mitteilen.
Als AG allerdings dann trotzdem direkt eine AU ab dem ersten Tag (Montag) verlangen.

MoinMoin

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #8 am: 14.10.2024 13:03 »
Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).

Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.

Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
Natürlich, denn wenn du Party machen kannst, dann dürftest du doch Sa/So arbeitsfähig gewesen sein bei, wenn die Erkrankung eine Erkältung war.
Und dann hast du am Montag einen Rückfall oder neuen Infekt, nicht ungewöhnlich und dann fängt die Uhr wieder bei 0 an zu ticken.
argumentativ als AN würde ich das schon so mitteilen.
Als AG allerdings dann trotzdem direkt eine AU ab dem ersten Tag (Montag) verlangen.
Du meinst für zukünftige Erkältungen?
Klar kann der AG durchaus machen. Dann wird nächstes mal der AN am Mi für bis voraussichtlich Fr AU geschrieben, macht Sa/So Party und ruft dann MO den Hausarzt an, des er eine Verlängerung ab Mo braucht und der schreibt ihn dann bis Fr AU?
Wem ist da was gewonnen?
Sich Samstag "Gesund zu melden" halt ich für Humbug, wenn die AU Bescheinigung oder die Ankündigung des ANs das er voraussichtlich AU Ende schon auf Fr Terminiert hat.

Fun Fact:
Fr abend könnte man dann auch schon Party machen, da man ja nur bis Arbeitsende AU ist :)

Casa

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #9 am: 14.10.2024 16:05 »
Zitat
Wenn ich aber Montag wieder fit bin und zur Arbeit gehe, benötige ich nun eine AU vom Arzt oder nicht?
Es heißt ja ab dem 4. Kalendertag. Das wäre Sonntag 🤷🏼‍♀️

Für eine fixe Aufklärung bin ich Euch dankbar 😁

Richtig, ab dem 4. Werktag.

Wenn du aber keine Arbeitspflicht hast, bspw. Samstag oder Sonntag, brauchst du für den Tag keine AUB.

Theoretisch, und diese Diskussion hatte ich schon, könntest du dich Mittwoch bis Freitag AU ohne Krankenschein melden, Samstag gesund melden und direkt im Anschluss montags wegen einer anderen Krankheit erneut AU ohne Krankenschein melden. Ich empfehle dies nicht, auch wenn die Krankheiten klar abgrenzbar sind (bei mir bspw. "Fuß" wegen kleinerem Unfall, Freitag AU, Montag war der Fuß ok, aber ich hatte Magen-Darm). Die Krankmeldung ohne Krankenschein, bspw. Mi-Fr und Mo-x wirkt nach außen unglaubwürdig. Also lieber zum Arzt gehen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

rncr319

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #10 am: 27.11.2024 17:07 »
Hallo zusammen,


ich hatte diesen Sachverhalt so ähnlich vor Kurzem und stelle mir die Frage ob ich mit meiner Rechtsauffassung richtig liege und wie ich das meiner Verwaltungsleitung vermitteln kann:

Do-Fr erkältet - Krank ohne Attest
Sa-So - Besserung
Mo - 2 Stunden gearbeitet, dann Magen-Darm (Kindergarten lässt grüßen...)
Di-Mi - Krank ohne Attest
Do -  wieder fit

Mein Auffassung ist (auch wenn es nach außen fragwürdig aussieht):
Do-Fr - Karenz
Mo - Krank nach Hause (gilt als gearbeiteter Tag)
Di-Mi - Karenz

Auffassung meiner Verwaltungsleitung:
Do-Fr - Karenz
Mo-Mi - Krank - Attestpflicht

Um den Sachverhalt mit meiner Verwaltungsleitung aufzuklären habe ich folgende Stellungnahme dazu formuliert:

Ich habe eine AU-Bescheinigung von Montag bis einschließlich Mittwoch durch meinen Hausarzt erhalten, um den Sachverhalt an dieser Stelle abzuschließen.

Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob die Bescheinigung überhaupt erforderlich ist. Denn: Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, hat der Arbeitnehmer nach § 611a Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit. Für die ausgefallene Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Auch unsere Dienstanweisung für Abwesenheiten berücksichtigt diesen Sachverhalt: Der Tag, an dem die Erkrankung begonnen hat, zählt bei der Berechnung der drei Kalender- bzw. Arbeitstage nicht mit, wenn an diesem Tag noch Arbeitsleistung erbracht wurde.

Zusammengefasst ist die Situation wie folgt: Wird ein Arbeitnehmer im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig und meldet sich krank, gilt der gesamte Tag als gearbeitet. Hält die Arbeitsunfähigkeit an, zählt erst der folgende Tag als erster Krankheitstag mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Folglich kann die Erkältung der letzten Woche nicht mit der aktuellen Magen-Darm-Erkrankung als durchgehende Arbeitsunfähigkeit betrachtet werden, da ich am Montag anteilige Arbeitsleistung erbracht habe; die Karenzregelung greift hier. Selbstverständlich steht es dem Arbeitgeber nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) frei, frühzeitig eine AU-Bescheinigung anzufordern, um etwa missbräuchliches Verhalten zu verhindern.

Ich entschuldige mich, dass ich das Thema so genau nehme. Andernfalls wäre ich bereits am Montag beim Arzt gewesen, statt den Arztbesuch heute noch in meinen Tagesplan zu integrieren. Ich möchte vermeiden, dass sich eine ähnliche Situation wiederholt.


Als Reaktion hatte ich dazu ein Personalgespräch mit meiner GF und der Verwaltungsleitung: Schriftliche Ermahnung und zukünftig AU ab dem ersten Tag.

Liege ich mit meiner Auffassung falsch?

Alpenverwaltung

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #11 am: 27.11.2024 18:24 »
Zum Beitrag mit der unterbrochenen Erkrankung bzw neue. Erkrankung:
Grundsätzlich spricht nix dagegen, den Hausarzt anzurufen, die Sache zu erläutern und eine Krankschreibung zu erbitten. Mit der elektronischen AU muss die nicht mal geholt werden. So hätte ich es gelöst - Rechtsauffassung außer Acht gelassen.

Kritisch sehe ich den Punkt mit den "verschiedenen Diagnosen". Man könnte dies ja dann ständig so fortführen (was keiner so macht) und der Arbeitgeber hätte keine Möglichkeit das zu prüfen
Zusätzlich muss an ja nicht angeben, an was man erkrankt ist bzw der Arbeitgeber darf dies nicht erfragen.

Blöde Situation  jetzt auch mit den Auflagen. Geschickt wäre es gewesen, am Montag mit dem Abbruch der Arbeitsaufnahme in der Personalstelle einmal nachzufragen, wie es zu handeln ist.

MoinMoin

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Antw:Krankmeldung
« Antwort #12 am: 27.11.2024 18:33 »
Zitat
Kritisch sehe ich den Punkt mit den "verschiedenen Diagnosen". Man könnte dies ja dann ständig so fortführen (was keiner so macht) und der Arbeitgeber hätte keine Möglichkeit das zu prüfen
Zusätzlich muss an ja nicht angeben, an was man erkrankt ist bzw der Arbeitgeber darf dies nicht erfragen.
Nun, selbst wenn man es so ständig fortführen würde, also alle drei Tage eine Au haben wegen etwas anderem, dann würde dies zu keinem anderem Ergebnis führen egal ob mit AUB ab ersten Tag oder nicht.

Damit hier aber keine fehlerhafte Selbstdiagnose vom An zu einer Benachteiligung des AGs führt, fordern nunmehr der AG sein Recht ein ab Tag eins eine AU zu bekommen.

Lästig, ja, aber so what.


rncr319

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« Antwort #13 am: 27.11.2024 18:40 »
Zitat
Damit hier aber keine fehlerhafte Selbstdiagnose vom An zu einer Benachteiligung des AGs führt, fordern nunmehr der AG sein Recht ein ab Tag eins eine AU zu bekommen.

Darauf habe ich ja auch in meiner Stellungnahme verwiesen; ist wie du richtig sagst zwar lästig, aber das Recht das AG um hier auch Missbrauch zu verhindern. Ich stelle mir nur die Frage, ob es für die Ermahnung des AG eine rechtliche Grundlage gibt, da ich den Sachverhalt anders einschätze als meine Verwaltungsleitung.