Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krankmeldung
ohjeee:
--- Zitat von: Gewerbler am 10.10.2024 11:53 ---Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).
Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.
Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
--- End quote ---
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
MoinMoin:
--- Zitat von: ohjeee am 14.10.2024 09:27 ---
--- Zitat von: Gewerbler am 10.10.2024 11:53 ---Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).
Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.
Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
--- End quote ---
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
--- End quote ---
Natürlich, denn wenn du Party machen kannst, dann dürftest du doch Sa/So arbeitsfähig gewesen sein bei, wenn die Erkrankung eine Erkältung war.
Und dann hast du am Montag einen Rückfall oder neuen Infekt, nicht ungewöhnlich und dann fängt die Uhr wieder bei 0 an zu ticken.
ohjeee:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.10.2024 11:14 ---
--- Zitat von: ohjeee am 14.10.2024 09:27 ---
--- Zitat von: Gewerbler am 10.10.2024 11:53 ---Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).
Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.
Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
--- End quote ---
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
--- End quote ---
Natürlich, denn wenn du Party machen kannst, dann dürftest du doch Sa/So arbeitsfähig gewesen sein bei, wenn die Erkrankung eine Erkältung war.
Und dann hast du am Montag einen Rückfall oder neuen Infekt, nicht ungewöhnlich und dann fängt die Uhr wieder bei 0 an zu ticken.
--- End quote ---
argumentativ als AN würde ich das schon so mitteilen.
Als AG allerdings dann trotzdem direkt eine AU ab dem ersten Tag (Montag) verlangen.
MoinMoin:
--- Zitat von: ohjeee am 14.10.2024 12:58 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.10.2024 11:14 ---
--- Zitat von: ohjeee am 14.10.2024 09:27 ---
--- Zitat von: Gewerbler am 10.10.2024 11:53 ---Es mag dienststellenspezifische Regelungen geben, aber ja, im Allgemeinen braucht man die AU ab dem 4. Tag (NICHT Werktag!).
Manche Personalräte empfehlen daher auch, sich (wenn es den Tatsachen entspricht) pro Forma z.B. per E-Mail samstags wieder gesund zu melden. Dann würde theoretisch Montag die neue Frist anfangen.
Also ich kenne es so, dass du nichts brauchst, wenn du am Montag wieder gehen kannst. Wenn nicht, musst du aber natürlich eine AU vorlegen, da es dann Tag 5 ist. Oder eben glaubhaft vermitteln können, dass du Sa/So nicht erkrankt warst und es eine neue Krankheit ist. Das hat aber natürlich mitunter ein "Geschmäckle". ;)
--- End quote ---
Das ist mir neu (also nicht, dass es Personalräte machen, sondern rechtlich).
natürlich kann es sein, dass eine Frist neu beginnt, wenn ich 3 Tage erkältet war und dann die Treppe runter stolpere und wegen gebrochenem Bein erneut krank geschrieben werde. Aber Do-Fr erkältet, Sa und So nicht und Party machen, aber Mo wieder erkältet, beginnt doch nicht die Frist neu!?
--- End quote ---
Natürlich, denn wenn du Party machen kannst, dann dürftest du doch Sa/So arbeitsfähig gewesen sein bei, wenn die Erkrankung eine Erkältung war.
Und dann hast du am Montag einen Rückfall oder neuen Infekt, nicht ungewöhnlich und dann fängt die Uhr wieder bei 0 an zu ticken.
--- End quote ---
argumentativ als AN würde ich das schon so mitteilen.
Als AG allerdings dann trotzdem direkt eine AU ab dem ersten Tag (Montag) verlangen.
--- End quote ---
Du meinst für zukünftige Erkältungen?
Klar kann der AG durchaus machen. Dann wird nächstes mal der AN am Mi für bis voraussichtlich Fr AU geschrieben, macht Sa/So Party und ruft dann MO den Hausarzt an, des er eine Verlängerung ab Mo braucht und der schreibt ihn dann bis Fr AU?
Wem ist da was gewonnen?
Sich Samstag "Gesund zu melden" halt ich für Humbug, wenn die AU Bescheinigung oder die Ankündigung des ANs das er voraussichtlich AU Ende schon auf Fr Terminiert hat.
Fun Fact:
Fr abend könnte man dann auch schon Party machen, da man ja nur bis Arbeitsende AU ist :)
Casa:
--- Zitat ---Wenn ich aber Montag wieder fit bin und zur Arbeit gehe, benötige ich nun eine AU vom Arzt oder nicht?
Es heißt ja ab dem 4. Kalendertag. Das wäre Sonntag 🤷🏼♀️
Für eine fixe Aufklärung bin ich Euch dankbar 😁
--- End quote ---
Richtig, ab dem 4. Werktag.
Wenn du aber keine Arbeitspflicht hast, bspw. Samstag oder Sonntag, brauchst du für den Tag keine AUB.
Theoretisch, und diese Diskussion hatte ich schon, könntest du dich Mittwoch bis Freitag AU ohne Krankenschein melden, Samstag gesund melden und direkt im Anschluss montags wegen einer anderen Krankheit erneut AU ohne Krankenschein melden. Ich empfehle dies nicht, auch wenn die Krankheiten klar abgrenzbar sind (bei mir bspw. "Fuß" wegen kleinerem Unfall, Freitag AU, Montag war der Fuß ok, aber ich hatte Magen-Darm). Die Krankmeldung ohne Krankenschein, bspw. Mi-Fr und Mo-x wirkt nach außen unglaubwürdig. Also lieber zum Arzt gehen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version