Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schwerbehinderter in der Probezeit
Gattuso68:
Hallo allerseits,
ich bin aktuell gerade in der Probezeit.Ich musste spontan von Heute auf morgen auf eine andere Abteilung und andere Arbeitszeiten einschließlich Wochenende arbeiten.
Da es zu kurzfristig war habe ich abgewiesen.
Könnte man mir jetzt die Kündigung aussprechen weil ich nein gesagt habe?
Gruss
Gattuso
ich1974:
Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift erst nach 6 Monaten, siehe § 173 SGB IX
blondie:
Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
Neu im Dienst:
--- Zitat von: Gattuso68 am 11.10.2024 09:47 ---Hallo allerseits,
ich bin aktuell gerade in der Probezeit.Ich musste spontan von Heute auf morgen auf eine andere Abteilung und andere Arbeitszeiten einschließlich Wochenende arbeiten.
Da es zu kurzfristig war habe ich abgewiesen.
Könnte man mir jetzt die Kündigung aussprechen weil ich nein gesagt habe?
Gruss
Gattuso
--- End quote ---
Ich habe als Schwerbehinderter bisher immer den Fall gehabt, obwohl ich beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen habe das ich einen "vernünftigen" Bürostuhl benötige, weil ich sonnst aufgrund meiner Behinderung schmerzen habe. Wurde mir dann im Job als ich dann danach gefragt habe: Den bekommen Sie erst nach der Probezeit....in einem Fall hat dieses nachfragen wahrscheinlich sogar zu meiner vorzeitigen Kündigung(weil Unbequem) geführt.
Gattuso68:
--- Zitat von: blondie am 11.10.2024 10:50 ---Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
--- End quote ---
--- Zitat von: blondie am 11.10.2024 10:50 ---Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
--- End quote ---
Im öffentlichen Dienst ?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version