Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Schwerbehinderter in der Probezeit

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blondie:
Ja sicher. Wieso überrascht dich das?

Gattuso68:
Das man wegen einer primitiven Grund gekündigt wird,das überrascht mich .

MoinMoin:
AG braucht jemanden nicht mehr dringend für Tätigkeit A, sondern dringend für Tätigkeit B.
AN lehnt ab.
Primitiver Grund?

Ansonsten WE Arbeit etc. geht doch eher nur mit Dienstplan und nicht spontan, oder?
Das kann der AG also eher nicht von heute auf morgen von dir verlangen.

ich1974:
Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.

FGL:

--- Zitat von: ich1974 am 14.10.2024 13:26 ---Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.

--- End quote ---
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.

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