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Schwerbehinderter in der Probezeit
aronzo:
Obacht! Es gibt da eine ganz neue Tendenz in der Rechtsprechung. Gut aufgearbeitet bei
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schwerbehinderter-mann-unwirksam-in-probezeit-gekuendigt_76_618078.html
troubleshooting:
--- Zitat von: aronzo am 14.10.2024 13:41 ---Obacht! Es gibt da eine ganz neue Tendenz in der Rechtsprechung. Gut aufgearbeitet bei
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schwerbehinderter-mann-unwirksam-in-probezeit-gekuendigt_76_618078.html
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Daraus eine Tendenz abzuleiten, ist aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen, denn
a) widerspricht es ausdrücklich der aktuellen BAG-Rechtsprechung (wird auch immer wieder drauf verwiesen)
b) ist es (noch) nicht rechtskräftig.
MoinMoin:
Überlese ich da was oder hat das LAG nicht die Kündigung bestätigt?
Die einzige Aussage ist doch, dass der AG nachweisen muss, dass er alles getan hat, dass der AN ein leidensgerechten Arbeitsplatz bekommt, damit er zeigen kann was er kann.
Man sollte also sicherheitshalber für einem SB, dem man uU kündigen möchte, rechtzeitig Präventionsmassnahmen durchführen, dann ist man save, wenn man dann doch kündigt.
aronzo:
Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs. ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: aronzo am 14.10.2024 16:24 ---Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs. ;D
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Was ist eine klare Tendenz? die Entscheidung vom „Katzentisch“, um Spid zu zitieren, die vom LAG einkassiert wurde?
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