Schwerbehinderter in der Probezeit

Begonnen von Gattuso68, 11.10.2024 09:47

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Gattuso68

Hallo allerseits,
ich bin aktuell gerade in der Probezeit.Ich musste spontan von Heute auf morgen auf eine andere Abteilung und andere Arbeitszeiten einschließlich Wochenende arbeiten.
Da es zu kurzfristig war habe ich abgewiesen.
Könnte man mir jetzt die Kündigung aussprechen weil ich nein gesagt habe?
Gruss
Gattuso

ich1974

Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift erst nach 6 Monaten, siehe § 173 SGB IX

blondie

Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.

Neu im Dienst

Zitat von: Gattuso68 in 11.10.2024 09:47
Hallo allerseits,
ich bin aktuell gerade in der Probezeit.Ich musste spontan von Heute auf morgen auf eine andere Abteilung und andere Arbeitszeiten einschließlich Wochenende arbeiten.
Da es zu kurzfristig war habe ich abgewiesen.
Könnte man mir jetzt die Kündigung aussprechen weil ich nein gesagt habe?
Gruss
Gattuso
Ich habe als Schwerbehinderter bisher immer den Fall gehabt, obwohl ich beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen habe das ich einen "vernünftigen" Bürostuhl benötige, weil ich sonnst aufgrund meiner Behinderung schmerzen habe. Wurde mir dann im Job als ich dann danach gefragt habe: Den bekommen Sie erst nach der Probezeit....in einem Fall hat dieses nachfragen wahrscheinlich sogar zu meiner vorzeitigen Kündigung(weil Unbequem) geführt.

Gattuso68

Zitat von: blondie in 11.10.2024 10:50
Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
Zitat von: blondie in 11.10.2024 10:50
Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
Im öffentlichen Dienst ?

blondie

Ja sicher. Wieso überrascht dich das?

Gattuso68

Das man wegen einer primitiven Grund gekündigt wird,das überrascht mich .

MoinMoin

AG braucht jemanden nicht mehr dringend für Tätigkeit A, sondern dringend für Tätigkeit B.
AN lehnt ab.
Primitiver Grund?

Ansonsten WE Arbeit etc. geht doch eher nur mit Dienstplan und nicht spontan, oder?
Das kann der AG also eher nicht von heute auf morgen von dir verlangen.

ich1974

Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.

FGL

Zitat von: ich1974 in 14.10.2024 13:26
Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.

aronzo


troubleshooting

Zitat von: aronzo in 14.10.2024 13:41
Obacht! Es gibt da eine ganz neue Tendenz in der Rechtsprechung. Gut aufgearbeitet bei

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schwerbehinderter-mann-unwirksam-in-probezeit-gekuendigt_76_618078.html

Daraus eine Tendenz abzuleiten, ist aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen, denn

a) widerspricht es ausdrücklich der aktuellen BAG-Rechtsprechung (wird auch immer wieder drauf verwiesen)
b) ist es (noch) nicht rechtskräftig.

MoinMoin

Überlese ich da was oder hat das LAG nicht die Kündigung bestätigt?
Die einzige Aussage ist doch, dass der AG nachweisen muss, dass er alles getan hat, dass der AN ein leidensgerechten Arbeitsplatz bekommt, damit er zeigen kann was er kann.
Man sollte also sicherheitshalber für einem SB, dem man uU kündigen möchte, rechtzeitig Präventionsmassnahmen durchführen, dann ist man save, wenn man dann doch kündigt.

aronzo

Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs.  ;D

MoinMoin

Zitat von: aronzo in 14.10.2024 16:24
Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs.  ;D
Was ist eine klare Tendenz? die Entscheidung vom ,,Katzentisch", um Spid zu zitieren, die vom LAG einkassiert wurde?