Hallo zusammen,
erst heute hatte ich wieder dieses Ärgernis über meine derzeitige Eingruppierung in "meinem Bauch" und habe mich deshalb dazu entschlossen, in diesem Forum nach hilfreichen Antworten zu suchen. Leider erfolglos.
Daher versuche ich es auf diesem Weg, für mich endlich Klarheit zu erlangen. Ich freue mich über Hilfe... :-)
Kurz zum Sachverhalt.
TVL allerdings mit DiVO (angestellt an einer Hochschule in kirchlicher Trägerschaft)
Begonnen in EG6, dann durch interne Bewerbung um eine höherwertige Tätigkeit in EG8 eingruppiert.
Seit fast 3 Jahren auf dieser EG8 Stelle, die aber auch seit meinem Wechsel mit E9a bewertet ist.
Die Begründung meiner Eingruppierung lautet: mein Berufsabschluss kann nicht für die E9a anerkannt werden, da es sich um eine schulische Berufsausbildung von 2jähriger Dauer handelt. (Ich habe damals 2 Jahre die BFS mit dem Abschluss 'kaufmännische/r AssistentIn' absolviert und anschließend 1 Jahr Fachhochschule).
Dann gibt es aber immer wieder Mitarbeiter die einen "bereichsfremden Abschluss" besitzen, der eine 3jährige Berufsausbildung vorweist, die dann diese Eingruppierung aber erhalten.
Ich fühle mich seit Jahren veräppelt. Ist das wirklich so, oder hier nur fehlendes Durchsetzungsvermögen der Personalabteilung? Da mir jetzt eine Stundenaufstockung angeboten wurde, wollte ich gerne wissen, ob ich nicht auf eine Eingruppierung in der kleinen E9 bestehen kann, denn meine Kollegen/Innen bekommen die Stufe ja auch und wir machen alle die gleiche Arbeit. Oder ist es durch die DiVO nicht möglich?
Laut Gruppenplan zur Einordnung der Tätigkeiten nach §20 DiVO findet man unter Entgeltgruppe 9 1/2 "...deren Tätigkeit gründliche und umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert..." das ist hier definitiv der Fall! Was hat das bitte mit meiner Ausbildung zu tun, die mittlerweile über 20 Jahre zurückliegt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten