Leider nicht ohne Weiteres möglich!
1. Es handelt sich nicht um ein staatliches Beamtenverhältnis. Versetzung ist rechtlich eigentlich nicht möglich. Es wird faktisch das alte Beamtenverhältnis beendet und ein Kirchenbeamtenverhältnis bei der Kirche begründet.
2. Für eine Rückkehr in das staatliche Beamtenverhältnis müssten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen dann wieder erfüllt sein. D. h., wenn eine neue Verbeamtung zulässig wäre, wäre auch eine Rückkehr möglich. Hierbei wären aber alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Wenn 2. zutrifft, kommt dann die Frage der Übernahme in welches Amt. Grundsätzlich wäre eine Einstellung in das zuletzt ausgeübte Amt im staatlichen Beamtenverhältnis möglich. Diese Möglichkeit sehen eigentlich alle Beamtengesetze/Laufbahnverodnungen vor. Auch könnte wahrscheinlich auf eine neue Probezeit verzichtet werden. Das bedeutet aber auch, dass Beförderungsämter bei der Kirche nicht ohne Weiteres dann anerkannt werden. Hier wäre wahrscheinlich die Genehmigung/Zustimmung des Landespersonalausschusses notwendig, sofern das BaWü-Beamtenrecht keine fiktive Laufbahnentwicklung wie beim Bund vorsieht.
4. Wahrscheinlich könnte aber die Dienstzeit bei der Kirche als ruhegehaltfähig anerkannt werden.
Alles immer unterstellt, dass du kein verbeamteter Lehrer bist. Da gibt es Sonderregeln.
Ich würde es machen und alternativ ein Wahlbeamtenverhältnis (Beigeordneter od. Bürgermeister) als Backup ins Auge fassen.