Autor Thema: Voraussetzung in der Person: 3 jährige kaufm. Ausbildung  (Read 1877 times)

superbraz

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Grüße in die Runde,

in einer Stellenausschreibung bei der Kreisverwaltung gibt es die Voraussetzungen in der Person, abgeschlossene Ausbildung VFA oder abgeschlossene 3jährige Ausbildung kaufmännisch…

Befristete MA mit Sachgrund will sich bewerben.

Angeblich aussortiert, weil 2 Jahre Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement und somit angeblich fehlende 3jährige Ausbildung.

Ist das korrekt so?
Oder bezieht sich das 3jährig auf die eigentliche Ausbildungsdauer und wird somit der Umschulung gleichgestellt?

Gibts hierzu einen Kommentar oder eine andere Rgl.?

DANKE!

Sjuda

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Es kann sich nach vernünftiger Betrachtung nur um die grundsätzliche Dauer der Berufsausbildung handeln, also die Zeit (im Berufsausbildungsverhältnis), die zum Erlangen des Abschlusses vorgesehen ist.
Eine Abgrenzung zu anderen, kürzeren, bspw. zweijährigen (dualen) Ausbildungen, kann durchaus gerechtfertigt sein.

Nach welcher Zeit ein Abschluss tatsächlich erreicht wurde, spielt m. E. keine Rolle. Andernfalls würde man Bewerber benachteiligen oder bevorteilen, die eine Ausbildung aufgrund guter Leistungen verkürzen konnten oder aufgrund schlechter Leistungen oder anderer Gründe verlängern mussten.

Bei der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement handelt es sich um eine dreijährige Ausbildung. Wenn die Umschulung nur zwei Jahre dauert, sollte das unschädlich sein, solange der entsprechende Abschluss erreicht wurde. Die kürzere Dauer liegt wahrscheinlich im Wegfall der praktischen Ausbildungsabschnitte begründet.
Die praktische Erfahrung könnte grundsätzlich ein Einstellungskriterium sein, muss dann aber explizit gefordert werden. Da es sich bei Zeiten der Berufsausbildung meistens nicht um Berufserfahrung handelt, dürfte dieser Punkt aber in jedem Fall unproblematisch sein.

superbraz

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Gibt es hierzu irgendeinen Kommentar oder eine Rechtsgrundlage? Womit man der Personalabteilung aufweisen kann, dass dies so zu interpretieren ist?
Die berufen sich aufgrund ihres Unverständnis nämlich auf die tatsächliche Dauer der dreijährigen Ausbildung.