Autor Thema: [BY] Direkter Wechsel von QE3 in QE4  (Read 1859 times)

Tom11

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[BY] Direkter Wechsel von QE3 in QE4
« am: 18.12.2024 20:23 »
Hallo,

kennt sich jemand aus bzgl. dem Wechsel von einer QE3-Stelle direkt auf eine QE4-Stelle? Ich bin Beamter beim Freistaat Bayern.

Ich habe einen Master und somit wären die Voraussetzungen für die QE4 bei mir gegeben. Derzeit bin ich in A11 eingestuft.
Es ist eine für mich interessante Stelle mit E13 bzw. Übernahme bei Beamten in A13 ausgeschrieben.

Mir wurde gesagt, dass ein direkter Wechsel der Qualifikationsebene nicht möglich ist und falls ich die Stelle bekommen würde im Rahmen der zeitlichen Vorgaben "durchbefördert" werden würde, also dass ich so schnell es gesetzlich geht von A11 auf A12 und dann auf A13 befördert werden würde mit entsprchenden Wartezeiten.

Ist dies wirklich so? Ich empfinde es als extremen Nachteil hier in der QE3 "gefesselt" zu sein. Wäre ich nicht verbeamtet, würde die Stelle dann bekommen, dann wäre ich dann relativ schnell in A13.
Im Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
(Leistungslaufbahngesetz – LlbG) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG
werde ich leider nicht so ganz schlau.

LG Tom
« Last Edit: 23.12.2024 02:14 von Admin »

AVP

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Antw:Direkter Wechsel von QE3 in QE4
« Antwort #1 am: 18.12.2024 23:00 »
Ich kenne mich nicht speziell mit dem Laufbahnrecht in Bayern aus aber grundsätzlich sollte ein Master alleine nicht für den ehemaligen hD qualifizierten. Zusätzliche ist eigentlich ein Referendariat oder eine Berufspraxis von ~3 Jahren in der entsprechenden Laufbahn erforderlich. Diese Berufspraxis muss man bei vielen Dienstherrn in einem Angestelltenverhältnis erlangen (Antrag auf Entlassung aus dem gD Verhältnis, Einstellung in E13, nach 3 Jahren hoffen dass man verbeamtet wird). Das ganze ist natürlich ziemlich unattraktiv. Wenn also die Möglichkeit besteht den hD Dienstposten schon im gD auszuüben (und dabei auch noch entsprechend die gD Laufbahn zu durchlaufen) dann klingt das für mich ziemlich attraktiv - aber Bayern ist ja auch ein attraktiver Dienstherr.


Powernapster

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Antw:Direkter Wechsel von QE3 in QE4
« Antwort #2 am: 19.12.2024 08:37 »
Es sollte eigentlich so laufen, dass Du eine Stelle der 4. QE als Beamter der 3. QE besetzt, Dich dort 3 Jahre lang bewährst und im Anschluss in der 4. QE neu verbeamtet wirst.

elmanuel

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Antw:Direkter Wechsel von QE3 in QE4
« Antwort #3 am: 20.12.2024 08:02 »
Du kannst als Beamter der dritten QE auf einer Stelle der vierten QE eingesetzt werden.

Ich nehme mal an, dass für die Aufgaben, die du in der vierten QE ausführen würdest, kein Referendariat (FachV) vorhanden ist und der "sonstige Qualifikationserwerb" nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Art. 38 ff. LlbG hier einschlägig ist. Dann müsstest du drei Jahre diese höherwertige Tätigkeit ausüben, anschließend kann der Erwerb der Qualifikation für die vierte QE festgestellt werden.

Wenn du dann noch in A11 bist kannst du direkt nach A13 kommen. Ohne einen "Neustart" des Beamtenverhältnisses.
Dazu gerne den Kommentar zu folgenden Gesetzespassagen wälzen:
Art. 10 Abs. 1 Satz 3 LlbG (von der Überschrift nicht täuschen lassen, wirklich Kommentar lesen) und
Art. 17 Abs. 1 Satz 4 LlbG