Hallo in die Runde,
bei Erkrankung innerhalb der ersten 28 Tage wird grundlegend das Gehalt gekürzt. Seitens der PA habe ich erfahren, dass der TVöD diese Abwicklung nicht vorsieht und das Entgelt durchgehend gezahlt wird.
Von der Krankenkasse erfolgte ein Schreiben, dass eine EEL Meldung abzugeben ist.
Die PA hat hierauf keine Reaktion aufgezeigt, so dass die Krankenkasse mit einer Kollegin nochmal in Kontakt getreten ist. Gerne würde ich hier den entsprechenden § lt. Tarif näher herantragen, um aufzuzeigen, dass dies lt. § xy ausgeschlossen ist.
§22 war der einzigste Passus, wo ich abgreifen würde, allerdings ersehe ich hier kein Abschnitt, wo auf den Sachverhalt krank innerhalb der ersten 28 Tage näher eingegangen wird.
Danke vorab.