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Ab wann gilt eine Tätigkeit als wirksam übertragen?

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Frosch:
Hallo zusammen,

ich bin als Angestellter im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigt. Ich habe eine geänderte Stellenbeschreibung erhalten, auf der ein Arbeitsvorgang um Aufgaben erweitert wurde, die von Stellen herrühren, die aufgrund des "Facharbeitermangels" nicht nachbesetzt werden konnten. Ab wann ist die Tätigkeitsbeschreibung wirksam? Mit Aushändigung? Mit Freigabeunterschrift durch die Personalabteilung oder Bestätigung der Richtigkeit durch meine Vorgesetzten?

Über ein bisschen Klarheit in dieser Sache wäre ich sehr dankbar! :-)

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Frosch am 16.10.2024 14:21 ---Hallo zusammen,

ich bin als Angestellter im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigt. Ich habe eine geänderte Stellenbeschreibung erhalten, auf der ein Arbeitsvorgang um Aufgaben erweitert wurde, die von Stellen herrühren, die aufgrund des "Facharbeitermangels" nicht nachbesetzt werden konnten. Ab wann ist die Tätigkeitsbeschreibung wirksam? Mit Aushändigung? Mit Freigabeunterschrift durch die Personalabteilung oder Bestätigung der Richtigkeit durch meine Vorgesetzten?

Über ein bisschen Klarheit in dieser Sache wäre ich sehr dankbar! :-)

--- End quote ---

Da die Personalabteilung i.d.R. nur Tätigkeiten wirksam übertragen kann (da auch nur diese wirksam Arbeitsverträge unterzeichnen kann), musst Du auf die Bestätigung des Personalbereichs warten, dass die in der Tätigkeitsbeschreibung beschriebenen Aufgaben die dir vom Arbeitgeber übertragenen Tätigkeiten sind.

MoinMoin:
Und vorher solltest du diese auch nicht ausüben, dass könnte die Sache beschleunigen.
Es sei denn sie sind nicht eingruppierungsrelevant, dann darf idR dein Vorgesetzter dir auf Zuruf neue Tätigkeiten auftragen, einfach so und auf mündlich.

Frosch:
Woher weiß ich denn, dass die Tätigkeit bzw. Änderung nicht eingruppierungsrelevant ist?

FearOfTheDuck:
Das rechtssicher sagen kann nur ein Gericht. Der AG bildet sich eine Rechtsmeinung über die auszuübende Tätigkeit und das kannst du auch machen.

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