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Ab wann gilt eine Tätigkeit als wirksam übertragen?

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MeinerEiner:
Nicht übertragene Tätigkeiten können logischerweise auch nie eingruppierungsrelevant sein. Eine Rechtsmeinung kann sich dazu auch niemals jemand bilden, weil die Grundlage fehlt.

Warum sollten Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge ohne Eingruppierungsrelevanz nicht übertragen werden müssen?

FearOfTheDuck:
Nicht eingruppierungsrelevante Änderungen sind vom Direktionsrecht gedeckt. Da das aber immer eine Grauzone ist, sollte irgendwann die PA mit ins Boot geholt werden.

MeinerEiner:
Dann nehmen wir doch einmal an, dass die Tätigkeitsbeschreibung eines AN genau einen Arbeitsvorgang hat, der mit EG 3 bewertet ist und 100% an der Gesamttätigkeit ausmacht.
Jetzt sagt der Vorgesetzte, dass der AN doch ab sofort zu 49% EG13-Tätigkeiten auszuführen hat, dies nicht eingruppierungsrelevant ist und deswegen auch nicht übertragen werden müsse.
Der AN führt diese Tätigkeiten dann auch aus und zwar entweder zu insgesamt 149% an der Gesamttätigkeit
oder er verringert den offiziell übertragenen Arbeitsvorgang auf 51%.

Beides wäre doch vertragswidriges Verhalten von Seiten des AN, auch wenn die EG13-Tätigkeiten nur 1% der Gesamttätigkeit ausmachten.

Der AN dürfte sich also gar nicht in diese "Grauzone" bewegen und die Anweisung wäre auch nicht vom Direktionsrecht gedeckt, sondern eher abmahnungswürdig für den Vorgesetzten.

MoinMoin:

--- Zitat von: MeinerEiner am 16.10.2024 19:38 ---Nicht übertragene Tätigkeiten können logischerweise auch nie eingruppierungsrelevant sein. Eine Rechtsmeinung kann sich dazu auch niemals jemand bilden, weil die Grundlage fehlt.

Warum sollten Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge ohne Eingruppierungsrelevanz nicht übertragen werden müssen?

--- End quote ---
Wenn der Weisungsbefugte Vorgesetzte dem Pförtner sagt, mach mal einen Tag die Woche Atomphysik Berechnungen, dann ist das damit übertragen.
Wenn er sagt, mach es 3 Tage, dann dürfte er seine Kompetenzen Überschrittene haben und man kann sage, leck mich, das mach ich nur, wenn der AG es mir via PA überträgt, denn das darfst du nicht.

Oder glaubst du etwa, dass jede Kleinigkeit via PA laufen muss? Nö, dafür hat man seine subalternen Führungskräfte, die im Idealfall wissen wie weit sie gehen dürfen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Frosch am 16.10.2024 18:50 ---Woher weiß ich denn, dass die Tätigkeit bzw. Änderung nicht eingruppierungsrelevant ist?

--- End quote ---
Bauchgefühl, so wie der AG es auch macht.

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