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[NW] Haltedauer eines Beamten in NRW bei Stadtwechsel

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--- Zitat von: guzmaro am 17.10.2024 20:41 ---Also wenn ich zum Beamten bei der neuen Stadt ernannt werde quasi ohne Haltefrist ?  8)

--- End quote ---
Es gibt keine "maximale Haltedauer". Letztlich ist es eine Sache der Verständigung zwischen den Dienstherrn. Üblich halte ich einen Vorlauf von drei bis sechs Monaten vor Versetzung.

guzmaro:
Super danke euch !

Und wie sieht es mit dem Urlaub aus?

Ich habe ja normal 30 Tage Urlaub.
Sagen wir ich würde ab 1.7 wechseln.

Darf ich dann beim alten nur 15 Tage nehmen und beim neuen Dienstherrn auch nur 15 ?
Oder darf ich mir das selber einteilen?

2strong:
Ob und in welchem Umfang Urlaub übernommen wird, ist Sache bilateralen Absprache zwischen Dir und dem aufnehmenden Dienstherrn. Bei mir war es auch bei einem Wechsel kurz vor Jahresende unproblematisch, insgesamt 60 Urlaubstage mitzunehmen.

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