Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst. Vor Antritt dieser Stelle war ich im EU-Ausland, ebenfalls im öffentlichen Dienst, tätig. Als ich den Vertrag für meine jetzige Stelle unterzeichnet habe, wurde mir mitgeteilt, dass Vordienstzeiten aus dem Ausland grundsätzlich nicht anerkannt werden können. Ich betone: Es ging nicht darum, dass meine Vorkenntnisse nicht "dienlich" sind, sondern dass die Arbeit im EU-Ausland grundsätzlich im TVÖD keine Bewertung findet! Wider besseren Wissens und im Vertrauen auf die Kenntnisse der Personalabteilung habe ich dies so hingenommen.
Während einer Weiterbildung habe ich nun jedoch erfahren, dass diese Aussage nicht korrekt ist, da sie gegen die europäische Freizügigkeit verstößt, dernach gleichwertige Vordienstzeiten eben doch anerkannt werden müssen.
Meine Arbeit im Ausland ist mit meiner aktuellen Stelle in sehr hohem Maße deckungsgleich. Ich kann viele Kenntnisse von meiner Auslandsstelle im neuen Job nutzen und habe zum Großteil ein sehr ähnliches Stellenprofil. Ich überlege nun, noch einmal an die PA heranzutreten und um eine erneute Prüfung zu bitten. Ist dies eurer Meinung nach sinnvoll oder vertane Mühe?