Autor Thema: Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland  (Read 1890 times)

TaperJeanGirl

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst. Vor Antritt dieser Stelle war ich im EU-Ausland, ebenfalls im öffentlichen Dienst, tätig. Als ich den Vertrag für meine jetzige Stelle unterzeichnet habe, wurde mir mitgeteilt, dass Vordienstzeiten aus dem Ausland grundsätzlich nicht anerkannt werden können. Ich betone: Es ging nicht darum, dass meine Vorkenntnisse nicht "dienlich" sind, sondern dass die Arbeit im EU-Ausland grundsätzlich im TVÖD keine Bewertung findet! Wider besseren Wissens und im Vertrauen auf die Kenntnisse der Personalabteilung habe ich dies so hingenommen.

Während einer Weiterbildung habe ich nun jedoch erfahren, dass diese Aussage nicht korrekt ist, da sie gegen die europäische Freizügigkeit verstößt, dernach gleichwertige Vordienstzeiten eben doch anerkannt werden müssen.
Meine Arbeit im Ausland ist mit meiner aktuellen Stelle in sehr hohem Maße deckungsgleich. Ich kann viele Kenntnisse von meiner Auslandsstelle im neuen Job nutzen und habe zum Großteil ein sehr ähnliches Stellenprofil. Ich überlege nun, noch einmal an die PA heranzutreten und um eine erneute Prüfung zu bitten. Ist dies eurer Meinung nach sinnvoll oder vertane Mühe?

2strong

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Antw:Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
« Antwort #1 am: 17.10.2024 22:15 »
Dass etwas "grundsätzlich" nicht anerkannt werden können, ist zwar möglicherweise irreführend, aber nicht zwingend falsch  ;)

Geht es Dir um Deine Stufenfestsetzung? Welche Stufe hast Du denn bekommen und welche hattest Du ursprünglich angestrebt?

MoinMoin

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Antw:Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
« Antwort #2 am: 18.10.2024 07:48 »
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, dann steht dir die Anerkennung von bis zu 3 Jahren immer zu.
das kannst du dann gerichtlich einfordern, wenn es darüber keine gleiche Meinung gibt.
Und einschlägige Berufserfahrung kann man überall erlangen.

Wenn du "nur" Berufserfahrung hast, die man grundsätzlich als förderliche Zeiten anerkennen kann, dann hast du schlecht verhandelt und der Drops ist gelutscht.

und im Vertrauen auf die Kenntnisse der Personalabteilung habe ich dies so hingenommen.
Hier kann man leider feststellen, dass diese Aussage eher grundsätzlich falsch ist.
Wir haben im öD leider sehr selten echte Profis in den PA, es sind oftmals nur angelernte und schlimmer noch, nicht selten Beamte die Beamtenrecht (da kennen sie sich durchaus aus) und Tarifrecht mischen.

TaperJeanGirl

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Antw:Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
« Antwort #3 am: 19.10.2024 11:17 »

Wenn du "nur" Berufserfahrung hast, die man grundsätzlich als förderliche Zeiten anerkennen kann, dann hast du schlecht verhandelt und der Drops ist gelutscht.

Was genau unterscheidest du denn zwischen "einschlägiger Berufserfahrung" und "nur" Berufserfahrung? Also in meinem Fall waren sich die beiden Anstellungen sehr deutlich und viele Erfahrungen, die ich im Ausland gesammelt habe, bzw. angewandt habe, kann ich in meinem jetzigen Job ganz genauso nutzen. Ich würde daher hier schon von "einschlägiger" Erfahrung ausgehen. Dass mir nicht jeder Bürojob, den ich je gemacht habe, angerechnet wird - dafür habe ich vollstes Verständnis, da war ich im Ausland sogar eher verwundert, dass mir wirklich ALLES angerechnet wurde  ;D...

TaperJeanGirl

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Antw:Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
« Antwort #4 am: 19.10.2024 11:21 »
Geht es Dir um Deine Stufenfestsetzung? Welche Stufe hast Du denn bekommen und welche hattest Du ursprünglich angestrebt?

Genau, mir geht es um die Gehaltsstufe, in die ich eingestellt wurde. Ich habe zu Beginn Stufe 1 bekommen und hatte gehofft, dass mir meine 5-jährige Berufstätigkeit im Auslands-ÖD zumindest teilweise anerkannt wird, da es sich zum Großteil um absolut identische Aufgaben gehandelt hat.

2strong

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Antw:Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
« Antwort #5 am: 19.10.2024 11:54 »
Wenn es sich bei Deiner Vorerfahrung tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung handelt (bestenfalls nachgewiesen durch Zeugnisse), MUSS diese Zeit (auch rückwirkend) berücksichtigt werden - zumindest im Umfang von drei Jahren (also bis Stufe 3).

FearOfTheDuck

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Antw:Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
« Antwort #6 am: 19.10.2024 15:44 »
Bei einschlägiger Berufserfahrung wird die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert weitergeführt. "Viele Erfahrungen", die du nun auch nutzen kannst, dürften in meinen Augen keine eB darstellen. Dann sollte sich zumindest der neue Fachbereich schon sehr ähnlich sein zu dem, in dem du die Erfahrungen gesammelt hast.