Das klingt, als ob das Personalamt hier die Regeln der Beamtenlaufbahnverordnung anwendet, was im TVöD oder TV-V eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Im TVöD oder wie hier im TV-V wirst du in der Regel direkt in eine Stelle, z.B. E11, eingesetzt und dann wird geschaut, wie viel förderliche Berufserfahrung du mitbringst, um dich in die entsprechende Erfahrungsstufe einzuordnen. In deinem Fall sollte bei E11 also geprüft werden, wie viele förderliche Zeiten du vorweisen kannst, um beispielsweise in Stufe 3 eingestuft zu werden.
Tvöd
Stufe 1: Grundstufe, für Personen ohne einschlägige Berufserfahrung.
Stufe 2: Nach 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 3: Nach 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 4: Nach 6 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 5: Nach 10 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 6: Nach 15 Jahren einschlägiger Berufserfahrung
TV-V
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.
Das Staffeln von Berufserfahrung zwischen den Entgeltgruppen, wie es bei Beamten der Fall ist, findet weder im TVöD noch im TV-V so statt. Die Vorgehensweise, die dir mitgeteilt wurde, ist daher nicht tarifvertraglich verankert.