Hallo zusammen,
mein "Antrag" (vielmehr: Ankündigung) zur Inanspruchnahme meiner erstmaligen Elternzeit wurde von meiner Personalleitstelle zurückgewiesen mit dem Hinweis, ich könne erst mit der Geburtsurkunde Elternzeit in Anspruch nehmen und man wisse nicht, wie man mich rechtzeitig für den ersten Lebensmonat freistellen könne. Der errechnete Termin ist Ende November und der "Antrag" wurde meinerseits entsprechend rechtzeitig in den Geschäftsgang gegeben.
Ich arbeite in einer obersten Landesbehörde (Berlin) und wundere mich nun. Meiner Rechtsauffassung nach handelt es sich nicht um einen Antrag beim Dienstherren, vielmehr um eine Ankündigung zur Kenntnisnahme und direkte Vorgesetzte haben auch abgezeichnet.
Kennt jemand hier ein Verfahren, das mir weiterhilft oder war in einer ähnlichen Situation?
Abgesehen davon: Hätte die Bundesregierung die geltende EU-Verordnung zum Vaterschaftsurlaub, die auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, umgesetzt, hätte ich euch mit meiner Frage verschont.
Schöne Grüße!