Autor Thema: Elternzeit (Vater) ab erstem Lebensmonat  (Read 1300 times)

polikausa

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Elternzeit (Vater) ab erstem Lebensmonat
« am: 17.10.2024 19:49 »
Hallo zusammen,

mein "Antrag" (vielmehr: Ankündigung) zur Inanspruchnahme meiner erstmaligen Elternzeit wurde von meiner Personalleitstelle zurückgewiesen mit dem Hinweis, ich könne erst mit der Geburtsurkunde Elternzeit in Anspruch nehmen und man wisse nicht, wie man mich rechtzeitig für den ersten Lebensmonat freistellen könne. Der errechnete Termin ist Ende November und der "Antrag" wurde meinerseits entsprechend rechtzeitig in den Geschäftsgang gegeben.

Ich arbeite in einer obersten Landesbehörde (Berlin) und wundere mich nun. Meiner Rechtsauffassung nach handelt es sich nicht um einen Antrag beim Dienstherren, vielmehr um eine Ankündigung zur Kenntnisnahme und direkte Vorgesetzte haben auch abgezeichnet.

Kennt jemand hier ein Verfahren, das mir weiterhilft oder war in einer ähnlichen Situation?

Abgesehen davon: Hätte die Bundesregierung die geltende EU-Verordnung zum Vaterschaftsurlaub, die auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, umgesetzt, hätte ich euch mit meiner Frage verschont.

Schöne Grüße!

Buero 72

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Antw:Elternzeit (Vater) ab erstem Lebensmonat
« Antwort #1 am: 17.10.2024 22:28 »
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/5e2f1fb9a8c9a373c65599186e41bdca/elterngeld-und-elternzeit-data.pdf

Normalerweise läuft es so:
Elternzeit anmelden "ab Geburt", Kopie vom Mutterpass (ggf. schwärzen) dazu. Nach der Geburt den genauen Zeitraum nachreichen.

Da fragt man sich doch, was das Land Berlin da wieder mal anstellt!

Ich würde einen Widerspruch schreiben und klarstellen, dass ich gemäß § 16 BEEG i. V. m. § 15 BEEG fristgerecht Elternzeit verlangt habe und diese nicht abgelehnt werden darf. Da der tatsächliche vom errechneten Geburtstermin naturgemäß wohl kein halbes Jahr abweichen wird, ist der Termin sehr wohl planbar. Und wenn man 4 Wochen urlaub hat, geht es ja auch...


Personalrat parallel informieren.

polikausa

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Antw:Elternzeit (Vater) ab erstem Lebensmonat
« Antwort #2 am: 17.10.2024 23:09 »
Vielen Dank - auch für die Formulierungshilfe und Rechtsgrundlage.
Dann helfe ich den KuK mal auf die Sprünge und hoffe auf wohlwollende "Bewilligung".

Schönen Gruß!

(Kann mE geschlossen werden)