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Interne Stellenanzeige an Externe - evtl. Folgen?
Casa:
--- Zitat ---Unterm Strich wird der dann evtl. eingestellten Ex-Kollegin nichts passieren, also keine Kündigung ...?
--- End quote ---
Der Kollegin drohen keine Konsequenzen, bis auf das möglich Konkurrentenstreitverfahren vor ihrer Einstellung.
andreb:
Diese Vorgehensweise ist absolut unzulässig und verstößt gravierend gegen das Prinzip der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG.
Entweder gibt es eine vorgeschaltete interne Ausschreibung, eine zeitgleich veröffentlichte interne / externe Ausschreibung oder bei erfolgloser interner Ausschreibung eine nachgeschaltete externe Ausschreibung.
Externe Bewerbungen auf ausschließlich interne Ausschreibungen werden nicht angenommen und i.d.R. zurück geschickt. Falls es sich um eine besonders gesuchte Berufsgruppe handelt und die interne Ausschreibung nicht zu einem Ergebnis führt, mach ich mir dennoch die Arbeit, den Bewerber auf die externe Ausschreibung hinzuweisen. Meist per E-Mail / Anruf und der Frage, ob ich die vorherige Bewerbung auf die interne Ausschreibung im externen Verfahren berücksichtigen soll. Dafür muss es aber eine externe / öffentliche Ausschreibung geben.
Der Personalrat ist bei dieser beabsichtigten Maßnahme zu beteiligen und dürfte der Einstellung gem. § 78 Abs. 5 BPersVG seine Zustimmung verweigern.
billa:
--- Zitat von: Casa am 18.10.2024 13:06 ---
--- Zitat ---Unterm Strich wird der dann evtl. eingestellten Ex-Kollegin nichts passieren, also keine Kündigung ...?
--- End quote ---
Der Kollegin drohen keine Konsequenzen, bis auf das möglich Konkurrentenstreitverfahren vor ihrer Einstellung.
--- End quote ---
Aber sobald die eingestellt sein sollte, ist der Drops gelutscht?
billa:
--- Zitat von: andreb am 18.10.2024 13:13 ---Diese Vorgehensweise ist absolut unzulässig und verstößt gravierend gegen das Prinzip der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG.
Entweder gibt es eine vorgeschaltete interne Ausschreibung, eine zeitgleich veröffentlichte interne / externe Ausschreibung oder bei erfolgloser interner Ausschreibung eine nachgeschaltete externe Ausschreibung.
Externe Bewerbungen auf ausschließlich interne Ausschreibungen werden nicht angenommen und i.d.R. zurück geschickt. Falls es sich um eine besonders gesuchte Berufsgruppe handelt und die interne Ausschreibung nicht zu einem Ergebnis führt, mach ich mir dennoch die Arbeit, den Bewerber auf die externe Ausschreibung hinzuweisen. Meist per E-Mail / Anruf und der Frage, ob ich die vorherige Bewerbung auf die interne Ausschreibung im externen Verfahren berücksichtigen soll. Dafür muss es aber eine externe / öffentliche Ausschreibung geben.
Der Personalrat ist bei dieser beabsichtigten Maßnahme zu beteiligen und dürfte der Einstellung gem. § 78 Abs. 5 BPersVG seine Zustimmung verweigern.
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Wie ist das, wenn eine externe Bewerbung auf eine interne Ausschreibung angenommen und nicht zurückgewiesen wird, dann wird doch das interne Stellenbesetzungsvefahren automatisch öffentlich?
Casa:
--- Zitat ---Aber sobald die eingestellt sein sollte, ist der Drops gelutscht?
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Ja.
--- Zitat ---Wie ist das, wenn eine externe Bewerbung auf eine interne Ausschreibung angenommen und nicht zurückgewiesen wird, dann wird doch das interne Stellenbesetzungsvefahren automatisch öffentlich?
--- End quote ---
So funktioniert das nicht.
Selbst wenn, der Bewerbungsverfahrensanspruch Dritter wird verletzt.
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