Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Interne Stellenanzeige an Externe - evtl. Folgen?

<< < (2/6) > >>

Casa:

--- Zitat ---Was wäre, wenn die Ex-Kollegin eingestellt werden sollte?
--- End quote ---

Dann kann dies von der Rechtaufsicht gerügt werden. Die unterlegenen internen Bewerber haben Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die obsiegende Bewerberin.



--- Zitat ---Ist diese Weitergabe einer internen Stellenanzeige an ausgewählte Externe rechtens?
--- End quote ---

Die Handlung stellt ggf. eine Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dar. Ich würde die Wahrscheinlichkeit, dass es Folgen gibt und eventuelle Folgen als äußerst gering ansehen.

Casa:

--- Zitat ---und der nicht berücksichtigte Kumpel kann sich überlegen ob er eine Konkurrentenklage macht.
--- End quote ---

Das erscheint mir für einen Externen nicht gänzlich unmöglich.

Das ist bestimmt ein tolles Verfahren, wenn sich 2 Externe um eine intern ausgeschriebene Stelle streiten.

billa:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:43 ---Und dafür hat man eigentlich einen PR der in einem solchem Verfahren einschreitet.

--- End quote ---

Was wäre, wenn der PR das so durchwinkt, weil die mit der Ex-Kollegin einverstanden sind?

billa:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:43 ---Und dafür hat man eigentlich einen PR der in einem solchem Verfahren einschreitet.

--- End quote ---
und der nicht berücksichtigte Kumpel kann sich überlegen ob er eine Konkurrentenklage macht.

--- End quote ---

Interessant! Aber dafür müsste er beweisen können, dass unsere Personalabteilung eine interne Stellenanzeige extern weitergeleitet hat?!

billa:

--- Zitat von: Casa am 18.10.2024 12:53 ---
--- Zitat ---Was wäre, wenn die Ex-Kollegin eingestellt werden sollte?
--- End quote ---

Dann kann dies von der Rechtaufsicht gerügt werden. Die unterlegenen internen Bewerber haben Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die obsiegende Bewerberin.



--- Zitat ---Ist diese Weitergabe einer internen Stellenanzeige an ausgewählte Externe rechtens?
--- End quote ---

Die Handlung stellt ggf. eine Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dar. Ich würde die Wahrscheinlichkeit, dass es Folgen gibt und eventuelle Folgen als äußerst gering ansehen.

--- End quote ---

Unterm Strich wird der dann evtl. eingestellten Ex-Kollegin nichts passieren, also keine Kündigung ...?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version