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Interne Stellenanzeige an Externe - evtl. Folgen?
Casa:
--- Zitat ---Was wäre, wenn die Ex-Kollegin eingestellt werden sollte?
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Dann kann dies von der Rechtaufsicht gerügt werden. Die unterlegenen internen Bewerber haben Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die obsiegende Bewerberin.
--- Zitat ---Ist diese Weitergabe einer internen Stellenanzeige an ausgewählte Externe rechtens?
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Die Handlung stellt ggf. eine Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dar. Ich würde die Wahrscheinlichkeit, dass es Folgen gibt und eventuelle Folgen als äußerst gering ansehen.
Casa:
--- Zitat ---und der nicht berücksichtigte Kumpel kann sich überlegen ob er eine Konkurrentenklage macht.
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Das erscheint mir für einen Externen nicht gänzlich unmöglich.
Das ist bestimmt ein tolles Verfahren, wenn sich 2 Externe um eine intern ausgeschriebene Stelle streiten.
billa:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:43 ---Und dafür hat man eigentlich einen PR der in einem solchem Verfahren einschreitet.
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Was wäre, wenn der PR das so durchwinkt, weil die mit der Ex-Kollegin einverstanden sind?
billa:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:43 ---Und dafür hat man eigentlich einen PR der in einem solchem Verfahren einschreitet.
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und der nicht berücksichtigte Kumpel kann sich überlegen ob er eine Konkurrentenklage macht.
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Interessant! Aber dafür müsste er beweisen können, dass unsere Personalabteilung eine interne Stellenanzeige extern weitergeleitet hat?!
billa:
--- Zitat von: Casa am 18.10.2024 12:53 ---
--- Zitat ---Was wäre, wenn die Ex-Kollegin eingestellt werden sollte?
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Dann kann dies von der Rechtaufsicht gerügt werden. Die unterlegenen internen Bewerber haben Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die obsiegende Bewerberin.
--- Zitat ---Ist diese Weitergabe einer internen Stellenanzeige an ausgewählte Externe rechtens?
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Die Handlung stellt ggf. eine Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dar. Ich würde die Wahrscheinlichkeit, dass es Folgen gibt und eventuelle Folgen als äußerst gering ansehen.
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Unterm Strich wird der dann evtl. eingestellten Ex-Kollegin nichts passieren, also keine Kündigung ...?
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