Hallo,
ich habe eine Frage zum Kinderzuschlag für Beamte in Baden-Württemberg. Ich habe 2 Stiefkinder.
Variante 1:
Ich wohne mit meinem Partner zusammen, der 2 Kinder hat. Wir sind nicht verheiratet.
Die Kinder wohnen eine Woche bei uns, eine Woche bei ihrer Mutter im Wechselmodell.
Die Kinder sind an der Adresse der Mutter gemeldet. Sie bezieht das Kindergeld.
Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Variante 2:
siehe Variante 1, aber die Kinder sind bei uns gemeldet.
Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Vielen Dank!