Insofern wäre es tatsächlich interessant, welche Folgen das für den Beamten haben könnte.
Ich denke, der Beamte selber, auch wenn ihm irgendwann mal etwas Beamtenrecht beigebracht wurde, hat eher keine direkten Konsequenzen zu befürchten.
An wen ich bei der Falldarstellung aber eher denke, sind die Mitarbeiter im Personalamt. Im kommunalen Bereich gibt es immer Dienstherrn, die juristische Dinge etwas arg pragmatisch sehen, insofern wundert mich diese Idee erstmal noch nicht. Aber es wird ja keine Urkunde direkt vom (Ober)Bürgermeister o.ä. geschrieben, dafür hat der seine Leute - und die müssen dann auch wissen, dass das rechtlich problematisch ist. Und das sie auch als erste doof dastehen, sollte der Dienstleister für die Personalabrechnung ein Datum hinterfragen. Oder irgendwie wird diese nachträgliche Abrechnung dann wohl auch ihren Weg in Dokumentationen des Rathauses finden müssen, denn der externe Abrechner schickt ja kaum am Jahresende ne große Rechnung die ohne jede Aufteilung im Haushalt verbucht wird. Also könnte auch ein Rechnungsprüfungsamt o.ä. über solche Dinge stolpern. Die Beamten reden von amtsangemessener Alimentation, die ganze Nation jammert (außer beim Feuerwerksverkauf) über die dauernd steigenden Preise, und dann merkt da ein Beamter über Monate nicht, dass sich die Beförderung nicht auf die ausgezahlte Besoldung auswirkt? So siehts ja dann nach außen hin aus...
Also wäre ich der plötzlich schon beförderte Beamte würde ich sagen: Klar, her damit. Wäre ich aber ein Mitarbeiter, der da involviert wäre, hätte der Dienstherr einen Vermerk auf dem Tisch, der klarstellt dass das so nicht geht. Wäre ich Beamter in der Personalabteilung und hätte die Anweisung des Dienstherren, würde ich den Begriff Remonstrationspflicht fallen lassen.
Und noch ein Hinweis: Mitbestimmung des Personalrates bei Beförderungen der Beamten nach § 79 Abs. 2 Nr. 3 LPersVG RP. Ja, auch das geht bei kleinen Kommunen oft auch arg pragmatisch, oder da sitzen Leute die eh keine Ahnung haben wofür sie da sitzen. Aber sitzt da einer, der einem was missgönnt, geht der Wirbel los. Oder haben die auch vor Monaten schon zugestimmt, und keiner hats gemerkt? ;-) Wer weiß, die große Welt der kleinen Verwaltungen...
Organisators Hinweis mit der Leistungszulage wäre in RLP grundsätzlich möglich, § 33 LBesG und entsprechende VO dazu. Müsste dazu aber dann auch im Haushalt entsprechend schon was veranschlagt worden sein. Ob man sich aber an solche Möglichkeiten herantraut, wenn man andererseits solche Ideen mit plötzlich auftauchenden alten Beförderungsurkunden gut findet?
Und, weils einfach sein muss:
Folgende Problemstellung liegt hier vor: Ein Beamter will von einer Kommune zu einer anderen wechseln.
Er soll lieber zu Land oder Bund wechseln, oder wenigstens zu Kommunen sie schon so groß sind, dass da genug Leute mit Ahnung sitzen. Da gibts sicher auch noch genug zu ärgern, aber das wenigstens nicht so wild wie in diesen kleinen Klitschen. ;-)