Autor Thema: [Allg] Anspruch auf Beförderung bei Versetzung auf höherwertigen Dienstposten  (Read 1819 times)

Bodo1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Folgende Fragestellung:

Ein Beamter (A8) bewirbt sich auf eine ausgeschriebene A9 Stelle eines anderen Dienstherrn.
Für die Stelle erhält der Dienstherr vom Land eine pauschale Kostenerstattung.
Er setzt sich in dem Auswahlverfahren durch und wird in die A9 Planstelle eingewiesen.
Nach Erprobungszeit und Beurteilung wird ein Termin zur Beförderung festgesetzt.
Einen Tag vor dem Termin wird dieser abgesagt.

Mündlich wird der Beamte darüber informiert, dass das Land die Stellenbewertung anzweifelt und die Kosten für die Stelle somit künftig ggf. nicht entsprechend erstattet werden.

Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Beförderung?

Nach dem BVerwG besteht ein Anspruch auf Beförderung nur, wenn eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält.

In meinen Augen sind die Voraussetzungen des BVerwG erfüllt, oder nicht?



« Last Edit: 14.01.2025 12:36 von Admin »

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 316
Wenn du aus einem Urteil zitierst, dann gib bitte auch das Urteil mit einem Link dazu an.

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Bis zur Unterschrift über den Erhalt der Urkunde kann es seitens der ausstellenden/befördernden Behörde jederzeit widerrufen werden.

Eine Beförderung ist ja kein Muss.


PlanlosePlanstelle2

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Vermutlich Beschluss vom 24.09.2008 - BVerwG 2 B 117.07
https://www.bverwg.de/de/240908B2B117.07.0

Bodo1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4

Bodo1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4


Eine Beförderung ist ja kein Muss.

Genau das ist ja die Frage. In Bezug auf die Rechtsauffassung des BVerwG könnte ich mir in diesem Fall vorstellen, dass es einen Anspruch darauf gibt.

Ansonsten gäbe es einen Freifahrtschein für Dienstherren, mit hoch dotierten Stellen Personal anzuwerben und dieses dann völlig willkürlich bis zur Pensionierung auf weniger gut bezahlten Stellen zu belassen.


2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,939
Je nach Land kann u. U. eine Zulage für Verwendung auf höherwertigen Dienstposten gezahlt werden müssen.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Hat der Beamte den Dienstherren bereits gewechselt?

Wer hat den Termin zur Beförderung wie genau (mündlich? Schreiben? Inhalt der Information / des Schreibens?) mitgeteilt?

Wie lange besetzt der Beamte bereits den Dienstposten und wie ist der Dienstposten haushalterisch hinterlegt?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Bodo1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hat der Beamte den Dienstherren bereits gewechselt?

Wer hat den Termin zur Beförderung wie genau (mündlich? Schreiben? Inhalt der Information / des Schreibens?) mitgeteilt?

Wie lange besetzt der Beamte bereits den Dienstposten und wie ist der Dienstposten haushalterisch hinterlegt?

Der Wechsel hat bereits stattgefunden.
Der Termin wurde mündlich und mittels Kalendereinladung per Mail mitgeteilt.
Der Beamte besetzte den Dienstposten drei Monate, er ist als A9 hinterlegt.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Dann liegt keine Zusicherung vor. Ein möglicher Dienstherr (Land) hat nichts zu entscheiden. Bei 3 Monaten auf einem Dienstposten fällt mir nichts ein, was sich in Richtung Anspruch auf Beförderung bewegt. Der Beamte kann und muss nicht befördert werden.

Allerdings würde ich hier mal nachfragen, warum das Land erst bei anstehender Beförderung des Beamten auf die Idee kommt, der mit A9 bewertete Dienstposten sei zu hoch bewertet. Ich befürchte fast, der Dienstherr hat bereits längere Zeit Kenntnis von diesem Umstand. Eine fehlerhafte Dienstpostenbewertung ploppt meistens nicht spontan auf. Selbst wenn der Dienstherr die künftig höhere Erstattung 1-2 Monate vorher beim Land angemeldet hat, müsste der Sachbearbeiter "Erstattung Land" auf die Idee kommen die Dienstpostenbewertung herauszusuchen, sie lesen, darüber nachdenken, zu dem Schluss kommen, die Fehlbewertung ist hier wahrscheinlich, und dann müsste er noch Zeit und Muße haben sich dem anzunehmen. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario?

Falls der Dienstherr bereits längere Zeit Kenntnis hat, ließe sich überlegen wie damit umzugehen ist. Spontan fällt mir die Anfechtung der Zustimmung zur Versetzung / Ernennung ein. Folge wäre, dass der Beamte wieder (immer noch) Beamter seines ehemaligen Dienstherren ist. Die Thematik sollte sich aber ein Fachanwalt / RA der Gewerkschaft ansehen. Eigeninitiatives Handeln ggü. dem Dienstherren verbietet sich hier bzw. ich rate dringend davon ab.

Insoweit bleibt erst einmal bei Personalabteilung, Personalrat, Kollegen usw. Informationen über die Stelle und deren Bewertung einzuholen. Seit wann ist die Stelle A9? Wie war der vorherige Kollege besoldet? Wann wusste der Dienstherr von der möglicherweise fehlerhaften Bewertung? Ggf. zeitgleich oder anschließend den Vorgesetzten einbinden / befragen.

Auch beim Land kann man anrufen, sich den zuständigen Mitarbeiter geben lassen, mit ein bisschen Feingefühl für die Datenschutzaspekte des Mitarbeiters am Telefon erklären, man weiß von den Zweifeln an der Bewertung, weil man Stelleninhaber ist und fragt schlicht nach "wann habt ihr das dem Dienstherren mitgeteilt?"

Ergebnis 1: Man erfährt nichts.
Ergebnis 2: Man erfährt, der Dienstherr wusste schon länger (vor Stellenausschreibung / vor Versetzung?) von den Zweifeln beim Land. Ich persönlich wäre bei dem Ergebnis sehr, sehr, sehr, ... sauer. Es widerspricht zwar meiner Überzeugung derartiges anzumerken, aber in dem Falle könnte ich verstehen, wenn der Beamte spontan depressiv wird und krankheitsbedingt einige Monate ausfällt. Freilich nur, falls Ergebnis 2 vorliegt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)