Dann liegt keine Zusicherung vor. Ein möglicher Dienstherr (Land) hat nichts zu entscheiden. Bei 3 Monaten auf einem Dienstposten fällt mir nichts ein, was sich in Richtung Anspruch auf Beförderung bewegt. Der Beamte kann und muss nicht befördert werden.
Allerdings würde ich hier mal nachfragen, warum das Land erst bei anstehender Beförderung des Beamten auf die Idee kommt, der mit A9 bewertete Dienstposten sei zu hoch bewertet. Ich befürchte fast, der Dienstherr hat bereits längere Zeit Kenntnis von diesem Umstand. Eine fehlerhafte Dienstpostenbewertung ploppt meistens nicht spontan auf. Selbst wenn der Dienstherr die künftig höhere Erstattung 1-2 Monate vorher beim Land angemeldet hat, müsste der Sachbearbeiter "Erstattung Land" auf die Idee kommen die Dienstpostenbewertung herauszusuchen, sie lesen, darüber nachdenken, zu dem Schluss kommen, die Fehlbewertung ist hier wahrscheinlich, und dann müsste er noch Zeit und Muße haben sich dem anzunehmen. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario?
Falls der Dienstherr bereits längere Zeit Kenntnis hat, ließe sich überlegen wie damit umzugehen ist. Spontan fällt mir die Anfechtung der Zustimmung zur Versetzung / Ernennung ein. Folge wäre, dass der Beamte wieder (immer noch) Beamter seines ehemaligen Dienstherren ist. Die Thematik sollte sich aber ein Fachanwalt / RA der Gewerkschaft ansehen. Eigeninitiatives Handeln ggü. dem Dienstherren verbietet sich hier bzw. ich rate dringend davon ab.
Insoweit bleibt erst einmal bei Personalabteilung, Personalrat, Kollegen usw. Informationen über die Stelle und deren Bewertung einzuholen. Seit wann ist die Stelle A9? Wie war der vorherige Kollege besoldet? Wann wusste der Dienstherr von der möglicherweise fehlerhaften Bewertung? Ggf. zeitgleich oder anschließend den Vorgesetzten einbinden / befragen.
Auch beim Land kann man anrufen, sich den zuständigen Mitarbeiter geben lassen, mit ein bisschen Feingefühl für die Datenschutzaspekte des Mitarbeiters am Telefon erklären, man weiß von den Zweifeln an der Bewertung, weil man Stelleninhaber ist und fragt schlicht nach "wann habt ihr das dem Dienstherren mitgeteilt?"
Ergebnis 1: Man erfährt nichts.
Ergebnis 2: Man erfährt, der Dienstherr wusste schon länger (vor Stellenausschreibung / vor Versetzung?) von den Zweifeln beim Land. Ich persönlich wäre bei dem Ergebnis sehr, sehr, sehr, ... sauer. Es widerspricht zwar meiner Überzeugung derartiges anzumerken, aber in dem Falle könnte ich verstehen, wenn der Beamte spontan depressiv wird und krankheitsbedingt einige Monate ausfällt. Freilich nur, falls Ergebnis 2 vorliegt.