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Seit Donnerstag krank - War nicht beim Arzt, da ich dachte es geht am Montag wie

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DreizehnteFee:
der...

Ich bin jetzt etwas irritiert. Bei uns gilt die Regelung, dass wir ab dem 4. AU Tag eine Krankmeldung brauchen.
Nun ergab es sich so, dass ich letzte Woche krank wurde und ab Donnerstag war es so schlimm, dass ich AU war.
Ich blieb Donnerstag und Freitag zu Hause und ging ehrlich gesagt davon aus, dass es am Montag wieder gehen wird. Ist ja nur ne Erkältung.

Jetzt ist Montag und ich bin zur Arbeit gegangen.
Nicht weil ich mich fit genug fühle, sondern weil ich weiß, dass Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU schreiben dürfen.
Das heißt sie könnte mich ja frühestens ab Freitag krank schreiben.
Ich hatte Angst, dass das Probleme macht und hab mich jetzt auf die Arbeit geschleppt.

Da so ein Fall aber vermutlich häufiger vorkommt, wollte ich mal fragen, wie hier das korrekte Vorgehen ist?

Man geht am Montag zum Arzt und lässt sich ordnungsgemäß AU schreiben. Aber was ist dann mit den zwei Tagen aus der letzten Woche? Kann sowas tatsächlich Probleme verurusachen?

Schokokeks:
Korrekterweise geht man am 1. Tag der AU zum Arzt, der das dann bestätigt, unabhängig von irgendeiner internen Regelung...

Beugt in der Regel dem Missbrauch einer großzügigen Vereinbarung vor 🤷‍♂️

MoinMoin:
Das gilt nicht nur bei euch, sondern ist so gesetzlich vorgeschrieben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Formaljuristisch hättest du am spätestens am 4. Tag zum Arzt gehen müssen um dir eine AU zu besorgen.

Wie damit umgegangen würde, dass du erst am Montag zum Arzt gehst (also einen Tag zu spät), kommt auf den AG an. Böse AGs könnten dir die Lohnfortzahlung nach dem 3. Tag verwehren.

Eine geflunkerte und unschöne, aber für alle Seiten bequeme, Lösung ist:
Der AG kann dir ja nicht wirklich nachweisen, dass du am Sa oder So AU warst, also gehst du am Montag zum Arzt und meldest dich ab Montag neu AU und behauptest, am Wochenende ging es dir gut und du wärest So arbeitsfähig gewesen, hast jetzt aber einen Rückfall oder was neues.

Amti13:
Dann geh doch heute zum Arzt und hol dir ne AU..... Donnerstag, Freitag 2 Tage ohne AU.... verstehe das Problem nicht.

Schmitti:

--- Zitat von: DreizehnteFee am 21.10.2024 07:04 ---...
dass Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU schreiben dürfen.
--- End quote ---
...stimmt nicht.

§ 5 Abs. 3 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:

--- Zitat ---Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
--- End quote ---

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