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Seit Donnerstag krank - War nicht beim Arzt, da ich dachte es geht am Montag wie

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SiegVibe:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 07:15 ---Das gilt nicht nur bei euch, sondern ist so gesetzlich vorgeschrieben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Formaljuristisch hättest du am spätestens am 4. Tag zum Arzt gehen müssen um dir eine AU zu besorgen.

Wie damit umgegangen würde, dass du erst am Montag zum Arzt gehst (also einen Tag zu spät), kommt auf den AG an. Böse AGs könnten dir die Lohnfortzahlung nach dem 3. Tag verwehren.

Eine geflunkerte und unschöne, aber für alle Seiten bequeme, Lösung ist:
Der AG kann dir ja nicht wirklich nachweisen, dass du am Sa oder So AU warst, also gehst du am Montag zum Arzt und meldest dich ab Montag neu AU und behauptest, am Wochenende ging es dir gut und du wärest So arbeitsfähig gewesen, hast jetzt aber einen Rückfall oder was neues.

--- End quote ---

Dann würde ich als normaler AG sagen: "Pustekuchen, beweise mir doch mal, dass das eine andere Erkrankung ist. Ansonsten gilt für mich der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls."

Wie es in den Wald hineinschallt... Für mich ist es logisch, dass am Sonntag keiner zum Arzt geht, wenn es nicht ein Notfall fürs Krankenhaus ist. Insofern wäre eine AUB ab Montag völlig in Ordnung.


--- Zitat von: Schokokeks am 21.10.2024 07:12 ---Korrekterweise geht man am 1. Tag der AU zum Arzt, der das dann bestätigt, unabhängig von irgendeiner internen Regelung...

Beugt in der Regel dem Missbrauch einer großzügigen Vereinbarung vor 🤷‍♂️

--- End quote ---

Das wäre sowieso immer das Beste. Dann hat man auch als Arbeitgeber keine Streiterei mit der Krankenkasse über das Ende der Entgeltfortzahlung.

MoinMoin:

--- Zitat von: SiegVibe am 21.10.2024 16:29 ---Dann würde ich als normaler AG sagen: "Pustekuchen, beweise mir doch mal, dass das eine andere Erkrankung ist. Ansonsten gilt für mich der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls."

--- End quote ---
Warum sollte man da in der Beweispflicht sein?  :-\
Man hat sich von Do bis Fr AU gemeldet und meldet sich am Montag erneut AU, wie soll man seine nicht AU vom Sonntag beweisen können?

Was ist denn der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls? Kling interessant, woher kommt dieser Grundsatz?

SiegVibe:
Der Grundsatz besagt, dass eine zur bestehenden Krankheit hinzugetretene Erkrankung der vorherigen anzurechnen ist und kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Von einer hinzugetretenen Erkrankung darf der AG ausgehen, wenn zwischen die hinzugetretene Erkrankung unmittelbar auf die erste Erkrankung folgt oder bspw. lediglich ein arbeitsfreies Wochenende dazwischen liegt. Die Behauptung reicht aus, die Pflicht, diese Behauptung zu widerlegen, liegt beim Arbeitnehmer. Seinen Ursprung hat der Grundsatz aus der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 )

BAT:
Wer hat davon gesprochen, dass etwas hinzugetreten wäre?

SiegVibe:

--- Zitat von: BAT am 21.10.2024 17:21 ---Wer hat davon gesprochen, dass etwas hinzugetreten wäre?

--- End quote ---

MoinMoin sprach doch davon, dass der TE sich auf wundersame Weise am Wochenende als geheilt erklären könne, um sich am Montag wieder mit einem Rückfall oder etwas Neuem AU zu melden. Mir ging es darum, dass die Unmittelbarkeit zwischen zwei Erkrankungen (die auch die selbe sein darf) dazu führt, dass die Erkrankungen zusammen zu betrachten sind. Ein arbeitsfreies Wochenende ist für diese Zusammenlegung unschädlich.

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