Autor Thema: Seit Donnerstag krank - War nicht beim Arzt, da ich dachte es geht am Montag wie  (Read 11325 times)

BAT

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Oder halt die Frage, ob es sich - wie es wahrscheinlich ist- um eine elektive Aufnahme handelte. Mit allen Dispostionsmöglichkeiten.

Mach dann doch jeder so.

wurmlie

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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.

Susa

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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.


Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage.  Auch für Angestellte so.

MoinMoin

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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.


Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage.  Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.

KlammeKassen

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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.


Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage.  Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.

Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.

Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten

MoinMoin

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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.


Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage.  Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.

Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.

Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten
Korrekt, man muss halt behaupten, dass man arbeitsfähig war, auch wenn es gelogen ist.

Ich habe ja nur geschrieben, wie es formal juristisch korrekt war.
und es wird dann auch nur jemand geschädigt, wenn die 42 tage dadurch verlängert werden, sonst spart dadurch ja der ag nichts.

Und sicherlich könnte ein Gutachter da bei einigen feststellen, dass du gelogen hast, aber das ist ein Hirngespinnst, dass sich auf so was der AG einlässt, der ignoriert das dann halt, sofern daraus nicht eine Verlängerung der Lohnfortzahlung passiert.

Wenn ich unbeobachtet einen Apfel klaue, kann man es mir auch nicht nachweisen.
Wird es dadurch richtig?

wurmlie

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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.


Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage.  Auch für Angestellte so.

Das ist völlig falsch. Es sind Kalendertage und keine Arbeitstage. Nur für Beamte sind es Arbeitstage, da wird wieder Unterschieden. Bei Angestellten sind es Kalendertage dazu zählen auch Samstag und Sonntag. Gibt es eine eigene Dienstvereinbarung ist es natürlich anders. Aber ich wiederhole. Krankentage sind Kalendertage, deswegen ist das mit dem Wochenende immer so ne blöde Sache.

Susa

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Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon.  ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB,  aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.

Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.

KlammeKassen

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Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon.  ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB,  aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.

Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.

Ich weiß jetzt nicht wie die elektronische Krankschreibung aussieht, in Papierform war es jedenfalls folgendermaßen

AU: Erster Tag Krankheit 26.10.2023, bis einschließlich 27.10.2023 (Do + Fr), Erst-Attest

Wenn man Montag wieder zum Arzt ist, stand drin: Folgekrankschreibung (oder so etwas ähnliches)
Erster Tag Krankheit: 26.10.2023, bis einschließlich 31.10.2023, festgestellt am 30.10.2023 (Mo-Di.)

so ähnlich war es zumindest aufgebaut


Telefonisch geht es nur einfach, wenn man schon in dem Quartal dort war, ohne Karte läuft nämlich nix  :P

Susa

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Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon.  ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB,  aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.

Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.

Ich weiß jetzt nicht wie die elektronische Krankschreibung aussieht, in Papierform war es jedenfalls folgendermaßen

AU: Erster Tag Krankheit 26.10.2023, bis einschließlich 27.10.2023 (Do + Fr), Erst-Attest

Wenn man Montag wieder zum Arzt ist, stand drin: Folgekrankschreibung (oder so etwas ähnliches)
Erster Tag Krankheit: 26.10.2023, bis einschließlich 31.10.2023, festgestellt am 30.10.2023 (Mo-Di.)

so ähnlich war es zumindest aufgebaut


Telefonisch geht es nur einfach, wenn man schon in dem Quartal dort war, ohne Karte läuft nämlich nix  :P


Da steht nur noch Arbeitnehmer krank vom 26.-31.10. z.B. nicht mal ob Erst- oder Folgebescheinigung. Das ist etwas problematisch, da es  Langzeit-Erkrankte gibt, die seit 1/2 Jahr immer wieder AUB´s angeben und man da zwischendurch die Kasse mal fragt... wie sieht es aus, muss die Person kein Krankengeld beziehen. Aber da bekommt man nur den Hinweis, das wird Ihnen dann mitgeteilt.

Und telefonisch ist wirklich kein Problem mittlerweile. Ach die Karte können Sie später einreichen oder schicken Sie einfach Jemand vorbei damit.

BAT

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Ohne Karte läuft bei meiner Praxis nichts.

Das E-System läuft derzeit übrigens nicht  ::)

MoinMoin

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Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage.  Auch für Angestellte so.

Das ist völlig falsch. Es sind Kalendertage und keine Arbeitstage. Nur für Beamte sind es Arbeitstage, da wird wieder Unterschieden.
Weil sie keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bekommen ;D, da wird in der Tat Unterschieden.

KlammeKassen

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Ohne Karte läuft bei meiner Praxis nichts.

Das E-System läuft derzeit übrigens nicht  ::)

Same, es mag sein, dass sie sich die Untersuchung schenken, wenn sie schon an der Stimme eine Erkältung erkennen. Beim ersten Mal im Quartal muss aber erst die Karte hin, vorher keine Krankschreibung.

Letzten November war ich erkältet, da hatten sie vorne gefragt, ob ich noch zum Arzt will oder es nur eine normale Erkältung ist? Hauptsache die Karte ist eingelesen, dann geht alles.
Im Dezember hatte ich dann noch Corona, da reichte dann der Anruf, da die Karte schon da war.

Rest des Winters zum Glück ohne Erkältung und Corona dann

BAT

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Sie EInführung des E-Rezepts muss ich nun nicht ein, sondern zweimal zum Arzt (Apoteheken im gleichen Haus, das Freischalten des Rezepts dauert länger als das Ausrucken früher)
Läuft. :P

Philipp

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Ein AU bis drei Tage kann man sich auch vom Online-Arzt holen. Auch rückwirkend.

Habe ich zum Beispiel im Urlaub so gemacht. Krank geworden, gedacht das kuriert sich aus. Tat es nicht.
Also aus dem Urlaub beim Onlinedoc eine Krankmeldung geholt - rückwirkend - damit ich wenigstens die Urlaubstage zurück bekomme.
Dann am nächsten Tag nach Hause gefahren und gleich Termin beim HA für die richtige Anamnese und dann gabs halt noch ein paar Tage AU bis zur Genesung.