Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.
Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten
Korrekt, man muss halt behaupten, dass man arbeitsfähig war, auch wenn es gelogen ist.
Ich habe ja nur geschrieben, wie es formal juristisch korrekt war.
und es wird dann auch nur jemand geschädigt, wenn die 42 tage dadurch verlängert werden, sonst spart dadurch ja der ag nichts.
Und sicherlich könnte ein Gutachter da bei einigen feststellen, dass du gelogen hast, aber das ist ein Hirngespinnst, dass sich auf so was der AG einlässt, der ignoriert das dann halt, sofern daraus nicht eine Verlängerung der Lohnfortzahlung passiert.
Wenn ich unbeobachtet einen Apfel klaue, kann man es mir auch nicht nachweisen.
Wird es dadurch richtig?