Autor Thema: [Allg] Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?  (Read 4463 times)

Miller

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Hallo

Ich habe mal eine Frage und zwar war ich vorher 30/70 PKV und Beihilfe, nun ist mein eines Kind raus gefallen und ich gehe wieder zurück den den 50/50 Tarif, jetzt sagte mir meine Debeka Tante das die ein erneuten Gesundheitscheck machen wollen, Ich habe davon nichts gelesen...eine Arbeitskollegin meinte ich soll das ablehnen und nicht machen, kann ich das einfach machen, hat jemand Erfahrung ?

Vielen Dank für eure Mühe
« Last Edit: 28.10.2024 11:54 von Admin »

Versuch

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #1 am: 21.10.2024 18:24 »
Hallo

Ich habe mal eine Frage und zwar war ich vorher 30/70 PKV und Beihilfe, nun ist mein eines Kind raus gefallen und ich gehe wieder zurück den den 50/50 Tarif, jetzt sagte mir meine Debeka Tante das die ein erneuten Gesundheitscheck machen wollen, Ich habe davon nichts gelesen...eine Arbeitskollegin meinte ich soll das ablehnen und nicht machen, kann ich das einfach machen, hat jemand Erfahrung ?

Vielen Dank für eure Mühe

Das wäre ja die Höhe.

Miller

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #2 am: 21.10.2024 18:38 »
der Gesundheitscheck? oder das ich das ablehnen kann?  :)

SHbaltic

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #3 am: 21.10.2024 18:42 »
Für den B-Tarif dürfte Punkt 4 der Bedingungen maßgeblich sein:
"Änderungen des Beihilfebemessungssatzes

Ändert sich der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch,
hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der
Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden
Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte
Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch
ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten
nach der Änderung gestellt, passt der Versicherer den Versicherungsschutz
ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten zum
1. des Monats an, in dem die Änderung eintritt.
Bei nicht fristgemäßer Beantragung wird der Versicherungsschutz
zum 1. des auf die Beantragung folgenden Monats angepasst. Soweit
der Versicherungsschutz dann höher ist, kann der Versicherer insoweit
einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss
vereinbaren."

clarion

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #4 am: 21.10.2024 18:48 »
Ich nehme an, die Debeka Tante ist nicht auf dem Laufenden

Versuch

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #5 am: 21.10.2024 22:17 »
der Gesundheitscheck? oder das ich das ablehnen kann?  :)
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Miller

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #6 am: 22.10.2024 00:18 »
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe jetzt mal mit der debeka geschrieben, die wollen eine erneute Gesundheitsprüfung machen weil ich das wohl nicht innerhalb von 6 Monaten gemeldet habe.
Kurz zur Sachlage.

Meine Ex und ich sind seit 16 Jahren getrennt, ich habe damals Schluß gemacht und sie ist aus trotz weggezogen, sprich keine Adresse etc nichts gehört.
Unterhalt ging direkt an die Unterhaltskasse weil keinen Kontakt mit mir wollte, nun ja

Im Februar 2023 ist er 18 geworden bis dahin gab es den kinderzuschlag von der ZBV danach musste ich von meiner ex mir schriftlich bestätigen lassen das er noch weiter zur Schule geht und weiter Kindergeld bezieht.
Adresse mit Hilfen und Umwegen herausbekommen alles ausfüllen lassen dann kam die Nachzahlung im Juli. Deshalb hatte ich auch erstmal nix gemeldet.
Dann im Oktober war dann wieder Schluß und die letzte Zahlung des Kinderzuschlags.

Dann hab ich Sie angeschrieben keine Reaktion etc, dann habe ich die Familienkasse angeschrieben und im April kam eine Antwort das die mir keine Auskunft geben dürfen,
Dann habe ich alles beigelegt, Geburtsurkunde und mein aus Ausweis etc dann kam auf einmal schneller nämlich Ende Mai die Rückmeldung das er seit Oktober 23 kein Kindergeld mehr bezieht und dann habe das natürlich der Debeka gemeldet.
Ich wußte es also richtig erst Ende Mai was los ist.

Erst hieß es ja noch die überlegen ob die das so hochsetzen oder mit Prüfung.
Muss allerdings sagen habe die ganze Zeit auch nur die 30% bekommen also zuviel wurde mir nicht gezahlt.

Ist das jetzt schon eine Sache für den Anwalt oder wie sollte man jetzt vorgehen?

clarion

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #7 am: 22.10.2024 06:27 »
Ich würde erst einmal zurück fragen, inwiefern der Versicherungsschutz höher ist. Wenn sich außer dem prozentualen Beihilfeqnteil nichts ändert, ist das ja keine Erhöhung des Versicherungsschutz.

Miller

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #8 am: 22.10.2024 08:41 »
Ich bin aktuell ja noch bei 30 Debeka und 70 Beihilfe.
Natürlich hat die Beihilfe ab Oktober 23 nur noch 50% bezahlt die übrigen 20%hab ich selbst erstmal übernommen, weil ich ja nicht weiß was los ist. Nun habe ich ja erstmal das Ergebnis und die Debeka würde von 30 auf 50 steigen, dadurch steigt ja auch der monatliche Beitrag von mir.

Meine Debeka hat den Sachbearbeiterin mitgeteilt das ich die schriftliche Bestätigung erst Ende Mai erhalten habe und meinte wohl auch das dies ja noch keine 6 Monate sind, allerdings rechnet der Sachbearbeiter ab Oktober 23, deshalb die Frage was kann ich oder sollte ich nicht tun.

Habt ihr ein paar Tipps? ☺️☺️

Poincare

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #9 am: 22.10.2024 08:47 »
Ich bin nicht sicher, ob das zulässig ist. Ich meine, seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten zu versichern, sprich, du musst dich ohnehin rückwirkend ab dem Tag der Änderung zu 50% versichern bzw. die entsprechenden Beiträge vermutlich nachzahlen?

Erstmal blöd gelaufen für dich, und sicherlich sinnvoll, das zu klären. Erstmal checken, ob eine erneute Gesundheitsprüfung ein Problem wäre, und falls ja, hiflt wohl nur Rechtsberatung, um zu prüfen, ob du das tun musst.

Saxum

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #10 am: 22.10.2024 09:10 »
Da im vorliegenden Sachverhalt, auch wenn der Informationsfluss dürftig war, die sechs-Monats-Frist überschritten ist, hat die Debeka natürlich das Recht eine Gesundheitsprüfung zu verlangen um auf die dazukommenden 20% gegebenenfalls einen Risikozuschlag zu erheben. Es geht nur um die PKV-20%, die bisherigen 30% sind von dieser (erneuten) Gesundheitsprüfung ausgenommen. Das bedeutet auch, mit Eintritt in den Ruhestand würden diese 20% (inkl. ggf. Risikozuschlag) voraussichtlich auch wieder wegfallen.

Entgegen der Aussage von clarion handelt es sich meines Erachtens nach schon um einen "erhöhten Versicherungsschutz" denn es werden ja weitere 20% mehr abgesichert. Auch wenn es inhaltlich gleich ist, erhält man "mehr Geld" erstattet und das ist unstreitig wohl eine Erhöhung der Leistungen. Andernfalls müsste man das nicht via § 199 VVG regeln.

Man kann natürlich versuchen der Debeka gegenüber den Sachverhalt zu erläutern und darauf setzten, dass diese im Rahmen der Kulanz mitgehen. Der Punkt ist, die Beihilfe selbst hat schon, wie erläutert, ab Oktober 2023 nur noch eine Beihilfefähigkeit von 50% anerkannt. Genau das ist der Zeitpunkt gewesen, an dem die Frist zu laufen beginnt. Die Regelung besagt ja konkret dass es ab dem Zeitpunkt des "veränderten Beihilfesatzes" läuft.

Rechtlich sehe ich persönlich als Laie hier keine Handhabe, eine rechtssichere Auskunft können natürlich am besten qualifizierte Rechtsanwält*innen geben.

Poincare

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #11 am: 22.10.2024 09:26 »
Mit "erhöhter Versicherungsschutz" ist doch sicherlich eine Erweiterung des Leistungsumfanges gemeint, nicht eine Erhöhung der Prozente, oder? In der Regel erfolgt ja eine Gesundheitsprüfung erneut, weil man in einen höherwertigen Tarif wechselt. Kann der Versicherer für die neuen 20% einen Leistungsausschluss vereinbaren für Angelegenheiten, die er zu 30% übernimmt? Vielleicht auf Basis einer erneuten Gesundheitsprüfung.

Der Passus ist aber in der Tat unklar (ist ohnehin schwierig, aber ich hatte mich gegen die Debeka entschieden, weil der Vertreter manche Sachen selber nicht verstanden hat und nicht erklären konnte). Wenn also die Annahme besteht, dass eine neue Gesundheitsprüfung nachteilig ist, dann würde ich das rechtlich prüfen. Wenn ich eh die letzten 5 Jahre nicht beim Arzt war, sollte ja eine neue Altereinstufung unter Umständen schädlicher sein als die Gesundheitsprüfung.


Umlauf

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #12 am: 22.10.2024 09:49 »
Ich bin nicht sicher, ob das zulässig ist. Ich meine, seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten zu versichern, sprich, du musst dich ohnehin rückwirkend ab dem Tag der Änderung zu 50% versichern bzw. die entsprechenden Beiträge vermutlich nachzahlen?

Zusätzlich kommt hinzu: Wenn der Pflicht dann entsprochen wird und für den fehlenden Teil keine vorherige Absicherung nachgewiesen werden kann, muss ein Jahr nachgezahlt werden. Aber nur für den fehlenden Anteil.


Das gleiche gilt auch beim Wechsel in die PKV bei der Verbeamtung. Wenn der Nachweis fehlt, muss für ein Jahr die kommende Versicherung nachgezahlt werden. So das Gesetz.

Wir hatten damals etwas Schreibkram, da die GKV für das Kind erst keine separate Bescheinigung ausstellen wollte.

Casa

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Antw:Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?
« Antwort #13 am: 22.10.2024 11:37 »
Schadensersatzpflichtig für die Mehrkosten der verspäteten Mitteilung wäre im Übrigen das volljährige Kind.
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