Ich bin nicht sicher, ob das zulässig ist. Ich meine, seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten zu versichern, sprich, du musst dich ohnehin rückwirkend ab dem Tag der Änderung zu 50% versichern bzw. die entsprechenden Beiträge vermutlich nachzahlen?
Erstmal blöd gelaufen für dich, und sicherlich sinnvoll, das zu klären. Erstmal checken, ob eine erneute Gesundheitsprüfung ein Problem wäre, und falls ja, hiflt wohl nur Rechtsberatung, um zu prüfen, ob du das tun musst.