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[Allg] Debeka PKV will Gesundheitsfragen nochmal..?

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Saxum:
Da im vorliegenden Sachverhalt, auch wenn der Informationsfluss dürftig war, die sechs-Monats-Frist überschritten ist, hat die Debeka natürlich das Recht eine Gesundheitsprüfung zu verlangen um auf die dazukommenden 20% gegebenenfalls einen Risikozuschlag zu erheben. Es geht nur um die PKV-20%, die bisherigen 30% sind von dieser (erneuten) Gesundheitsprüfung ausgenommen. Das bedeutet auch, mit Eintritt in den Ruhestand würden diese 20% (inkl. ggf. Risikozuschlag) voraussichtlich auch wieder wegfallen.

Entgegen der Aussage von clarion handelt es sich meines Erachtens nach schon um einen "erhöhten Versicherungsschutz" denn es werden ja weitere 20% mehr abgesichert. Auch wenn es inhaltlich gleich ist, erhält man "mehr Geld" erstattet und das ist unstreitig wohl eine Erhöhung der Leistungen. Andernfalls müsste man das nicht via § 199 VVG regeln.

Man kann natürlich versuchen der Debeka gegenüber den Sachverhalt zu erläutern und darauf setzten, dass diese im Rahmen der Kulanz mitgehen. Der Punkt ist, die Beihilfe selbst hat schon, wie erläutert, ab Oktober 2023 nur noch eine Beihilfefähigkeit von 50% anerkannt. Genau das ist der Zeitpunkt gewesen, an dem die Frist zu laufen beginnt. Die Regelung besagt ja konkret dass es ab dem Zeitpunkt des "veränderten Beihilfesatzes" läuft.

Rechtlich sehe ich persönlich als Laie hier keine Handhabe, eine rechtssichere Auskunft können natürlich am besten qualifizierte Rechtsanwält*innen geben.

Poincare:
Mit "erhöhter Versicherungsschutz" ist doch sicherlich eine Erweiterung des Leistungsumfanges gemeint, nicht eine Erhöhung der Prozente, oder? In der Regel erfolgt ja eine Gesundheitsprüfung erneut, weil man in einen höherwertigen Tarif wechselt. Kann der Versicherer für die neuen 20% einen Leistungsausschluss vereinbaren für Angelegenheiten, die er zu 30% übernimmt? Vielleicht auf Basis einer erneuten Gesundheitsprüfung.

Der Passus ist aber in der Tat unklar (ist ohnehin schwierig, aber ich hatte mich gegen die Debeka entschieden, weil der Vertreter manche Sachen selber nicht verstanden hat und nicht erklären konnte). Wenn also die Annahme besteht, dass eine neue Gesundheitsprüfung nachteilig ist, dann würde ich das rechtlich prüfen. Wenn ich eh die letzten 5 Jahre nicht beim Arzt war, sollte ja eine neue Altereinstufung unter Umständen schädlicher sein als die Gesundheitsprüfung.

Umlauf:

--- Zitat von: Poincare am 22.10.2024 08:47 ---Ich bin nicht sicher, ob das zulässig ist. Ich meine, seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten zu versichern, sprich, du musst dich ohnehin rückwirkend ab dem Tag der Änderung zu 50% versichern bzw. die entsprechenden Beiträge vermutlich nachzahlen?

--- End quote ---

Zusätzlich kommt hinzu: Wenn der Pflicht dann entsprochen wird und für den fehlenden Teil keine vorherige Absicherung nachgewiesen werden kann, muss ein Jahr nachgezahlt werden. Aber nur für den fehlenden Anteil.


Das gleiche gilt auch beim Wechsel in die PKV bei der Verbeamtung. Wenn der Nachweis fehlt, muss für ein Jahr die kommende Versicherung nachgezahlt werden. So das Gesetz.

Wir hatten damals etwas Schreibkram, da die GKV für das Kind erst keine separate Bescheinigung ausstellen wollte.

Casa:
Schadensersatzpflichtig für die Mehrkosten der verspäteten Mitteilung wäre im Übrigen das volljährige Kind.

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