Autor Thema: [Allg] Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?  (Read 1635 times)

HamburgerJung

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Hallo liebe Community,

bei mir steht eine Verbeamtung an.
Aufgrund einer Vorerkrankung kann ich nur über die Öffnungsaktion in die PKV aufgenommen werden.
Da ich in Hamburg lebe könnte ich hier auch die pauschale Beihilfe wählen und in der GKV bleiben.

Ist das in dem Fall durch die pauschale Beihilfe ein No-Brainer oder wäre die PKV über die Öffnungsaktion dennoch die bessere Wahl sein?

Wäre über eine Rückmeldung sehr dankbar!

« Last Edit: 28.10.2024 11:55 von Admin »

clarion

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #1 am: 21.10.2024 19:01 »
Kommt drauf an,

Im höheren Dienst in Vollzeit ist die PKV wohl auch mit Risikozuschlag günstiger. Faustregel, je mehr Besoldung je lohnender ist die PKV. Je mehr Kinder je lohnender ist die GKV. Mittlerweile muss Du wohl mit 400-450 Euro für die PKV mit 50% Beihilfe und Risikozuschlag rechnen. Was Dich die GKV kostet, kannst Du Dir selbst ausrechnen.  Die Beitragsbemessungsgrenze wird auch noch steigen.

HamburgerJung

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #2 am: 21.10.2024 19:05 »
Es wäre im höheren Dienst mit relativ planbarem Weg zur A15, spricht für die PKV.
Meine Sorge sind aber eher die abgespeckten Tarife mit der Öffnungsaktion. Ist hier überhaupt noch ein nennenswerter Vorteil zur GKV vorhanden? Also jetzt mal unabhängig von 100 Euro mehr oder weniger in der jeweiligen Versicherung.

clarion

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #3 am: 21.10.2024 19:41 »
Es sind keine abgespeckten Tarife. Es sind dieselben Tarife, die die alle anderen auch haben, sie sind nur halt teurer.

Zudem kann es sein, dass es keinen oder nur einen abgespeckten Beihilfeergänzungstarif gibt.

Beispiel: Beihilfe deckelt Hörgeräte auf 1.500 Euro, und die Hörgeräte, die Du haben willst, sollen 5.000 Euro kosten. Bei 50% Beihilfe, würde der beihilfekonforme Tarif deiner PKV 2.500 Euro übernehmen (falls der PKV Tarif nicht auch bei Hörgeräten deckelt). Die Beihilfe würde 1.500/2=750 Euro übernehmen. Ein Beihilfeergänzungstarif würde dann die fehlenden 1.750 Euro übernehmen.

Ich bin auch über die Öffnungsaktion versichert und ich habe nur für die Zähne einen Beihilfeergänzungstarif abschließen können. Aber die Zuzahlungen  waren bisher nur im Rahmen wie auch GKV Versicherte sie haben oder sogar noch darunter. Beispielsweise gibt es für Hörgeräte bei der GKV m.W. insgesamt so um die 1.500 Euro, also deutlich weniger!
« Last Edit: 21.10.2024 19:48 von clarion »

HamburgerJung

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #4 am: 21.10.2024 19:46 »
Würdest du denn persönlich wieder in die PKV gehen, wenn du die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe hättest? :-)

clarion

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #5 am: 21.10.2024 19:53 »
Mit dem Wissen von heute ja, ich hatte aber auch große Vorbehalte, die sich zum großen Teil nicht bestätigt haben. Aber da es damals noch keine pauschale Beihilfe gab, war das monetär aber so etwas von eindeutig. Mit A15 dürftest Du über der Beitragsbemessungsgrenze sein.

Lies hier mal im Forum, da gibt es auch jede Menge Tips bzgl. der Auswahl der PKV.

HamburgerJung

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #6 am: 21.10.2024 19:58 »
Ja, die habe ich glaube ich größtenteils schon gelesen. Barmenia und Debeka sind da ja die genannten.
Wo bist du ? Und bist du zufrieden?

clarion

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #7 am: 21.10.2024 20:04 »
Debeka. Rückblickend hätte ich es evtl. über einen Makler gemacht. Aber die Gelegenheit zur Verbeamtung kam bei mir plötzlich und ich hatte seinerzeir vieles zu regeln. Ich habe die Kollegen gefragt wo sie sind, und bin dann einfach zur Debeka. Die Debeka hat bisher alles bezahlt, wenn auch nicht gleich auf Anhieb.

HamburgerJung

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #8 am: 21.10.2024 20:06 »
Danke für die Rückmeldung.
Hatte schon Makler angefragt und die winken bei Öffnungsaktion bisher alle ab. ...

clarion

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #9 am: 21.10.2024 20:21 »
Da musst Du einen Honorarmakler nehmen oder selbst Anfragen stellen.

Saxum

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Antw:Öffungsaktion oder pauschale Beihilfe?
« Antwort #10 am: 22.10.2024 09:55 »
Es sollte tatsächlich die Mühe gemacht werden, entweder selbst oder durch einen Fachmenschen gegen Honorarvereinbarung anonyme Risikovorabfragen bei mehreren oder allen Versicherungsgesellschaften durchzuführen. Auch auf die Gefahr hin, dass es zu Ablehnungen kommt, denn jede Versicherung bewertet das ein und dasselbe Risiko tatsächlich ganz anders. Zur Debeka ist nur zu sagen, dass es natürlich keine 'schlechte Versicherung' ist, aber diese schlagen nach bisherigen Berichten und eigener Erfahrung automatisch direkt die vollen 30 % als Risikozuschlag darauf.

Wenn es tatsächlich nur über die Öffnungsaktion geht und es gegebenenfalls keinen (abgespeckten) Beihilfeergänzungstarif dazu gibt, nehmen sich die meisten Versicherungen bei den Grundtarifen nichts. Die Grundtarife spiegeln im Regelfall die jeweilige aktuelle Beihilfeverordnung wider; daher sind hier normalerweise alle Erstattungen 'auf dem Niveau der Beihilfe' zu 100 % enthalten.

Jedoch empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen der Grundtarife zu vergleichen, denn es kann sozusagen eine indirekte 'Beihilfeergänzung' mit drin sein. Beispielsweise an der von clarion aufgeführten 'Erstattung von Hörgeräten', dass die PKV hier im Sinne der prozentualen Absicherung eben etwas mehr erstattet als die Beihilfe.

Dies gilt etwa für Hilfsmittel, Sehhilfen, Heilmittel, Zahnersatz oder Arzneimittel. Entsprechende Versicherungsanbieter kosten natürlich auch mehr Geld als solche, die die Erstattung begrenzen bzw. mit dem Beihilfeniveau ganz oder teilweise mitgehen.

Im übrigen eine Anmerkung: Hörgeräte für rund 750 € pro Ohr sind die sogenannten "Kassengeräte" und diese sind im Normalfall tatsächlich absolut ausreichend. Will man etwas besseres, wie beispielsweise einen besseren Hörgeräte-Prozessor kostet das natürlich mehr. Daher ist die Erstattungsgrenze bei 1.500 € "pro Ohr" in der Regel mehr als ausreichend.

Die Mindestausstattung dieser Hörgeräte lässt sich im Hilfsmittelverzeichnis (LINK) unter "Produktgruppe 13 Hörhilfen" nachlesen. Hierzu den Reiter "+ Definition" ausklappen und runtersollen zu "All diese Hörgeräte verfügen über folgende Mindestausstattung".