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[BY] Verbeamtung bei zwei Dienstherren in Teilzeit möglich?

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halfzwaar:
Guten Morgen,

ich habe eine komische, aber für mich nicht unwesentliche Frage:

Ist es möglich, dass man bei zwei Dienstherren jeweils in Teilzeit verbeamtet ist?

Hintergrund: ich bin derzeit Staatsbeamter (auf Lebenszeit, allgemeine innere Verwaltung) und wurde von meiner ehemaligen Berufsschule als verbeamter Fachlehrer (Stelle ist eine reine Beamtenstelle, kommunal) angefragt.

Ich wohne in einer Stadibau-Wohnung und würde diese bei Wechsel zum Fachlehrer natürlich räumen müssen. Das kann ich meiner Familie nicht antun (soziales Umfeld).

Nun meine Überlegung:
>=50% Staatsbeamter zum Erhalt der Wohnung
<=50% Kommunalbeamter für den Fachlehrer

Kann sowas gehen?

Ich danke für eure Antworten.

MfG

Halfzwaar

Angelsaxe:
Guten Morgen, eine spannende Frage  :)
Die Antwort, ob das geht möchte ich auch wissen.

Mein Lösungsbeitrag ist eine Frage: ist in deinem Fall eine Abordnung möglich?
Dein jetziger Dienstherr ordnet dich bspw. für 2 Tage/Woche (40%) an die Schule ab.
Die Besoldung und der ganze Kram lässt sich doch verrechnen.

halfzwaar:
Danke für deine Antwort.

Prinzipiell wäre eine Abordnung die einfache Lösung, aber ist es sehr zu bezweifeln, dass der Freistaat Bayern mich an die Landeshauptstadt abordnen würde für "immer".

bettelmusikant:
Eigentlich kann man ja nicht "Diener zweier Herren" sein.
Aber im Gesetz ist es ja geregelt:

§ 22 BeamtStG Entlassung kraft Gesetzes
...
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.

Landesrechtliche Regelgung in Bayern ist mir dafür nicht bekannt. Also: Neues Beamtenverhältnis=automatisch Entlassen. Aber: Ausnahme, wenn beide Dienstherren sich einig sind und die Fortdauer des alten Beamtenverhältnisses angeordnet wird.

Allerdings: In der Praxis ist mit der Anordnung [des Fortbestehens] regelmäßig die Beurlaubung aus dem bestehenden Beamtenverhältnis verbunden. So kenne ich es auch z. B. im Hochschulbereich in besonderen Ausnahmefällen.

Daher: Wohl keine Option für dich

Casa:
Bei Beamtenverhältnissen ist es wie beim Highlander, es kann nur einen geben. Ein zweites Beamtenverhältnis ist ausgeschlossen. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes


--- Zitat ---Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.
--- End quote ---
§ 22 Abs. 1 BeamtStG.

Einzig eine Teilabordnung kommt in Betracht oder eben der Wechsel des Dienstherren.
Du kannst gern prüfen, ob du die Wohnung verlassen musst, wenn du den Dienstherren wechselst. Ich kann mir vorstellen, dass ein Wohnungswechsel nicht in jedem Falle zwingend ist.

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