Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BY] Verbeamtung bei zwei Dienstherren in Teilzeit möglich?

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bettelmusikant:
Na es geht schon

"...sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird", ist aber sehr selten und hier liegt eben auch nicht der typisch Fall vor.

Casa:
Ich sehe keine solche Regelung für Bayern.

halfzwaar:
Danke für all eure Antworten.

Genau über die o.g. Artikel bin ich auch gestolpert und kann mir ein beiderseitiges Einvernehmen nur in äußerst seltenen Fällen vorstellen, aber wohl nicht bei meinem.

Der Verlust der Wohnung wäre sehr wahrscheinlich, denn warum sollte das LfF, bzw. die Stadibau einen Fehlbeleger in einer sehr begehrten und dringend benötigten Wohnung dulden?

Casa:

--- Zitat ---Der Verlust der Wohnung wäre sehr wahrscheinlich, denn warum sollte das LfF, bzw. die Stadibau einen Fehlbeleger in einer sehr begehrten und dringend benötigten Wohnung dulden?

--- End quote ---

Der Grund ist, dass nicht nur die Verbeamtung beim Land Einfluss auf das Behalten der Wohnung haben kann.

clarion:
Da wäre der Mietvertrag zu prüfen

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